Sitzung: 16.12.2010 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 184/10
Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die folgende Haushaltssatzung für die Gemeinde
Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2011 erlassen:
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2011
Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.
Dezember 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird:
- im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf 24.581.600 EUR
ordentlichen
Aufwendungen auf
25.881.500 EUR
außerordentlichen
Erträge auf 0
EUR
außerordentlichen
Aufwendungen auf 0 EUR
- im Finanzhaushalt mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf
29.110.700 EUR
Auszahlungen auf
30.124.400 EUR
festgesetzt.
Von
den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
22.883.700 EUR
Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
24.287.800 EUR
Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 6.227.000 EUR
Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 5.505.500 EUR
Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 331.100 EUR
Einzahlungen
aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR
Auszahlungen
an Liquiditätsreserven
0 EUR
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer
B)
365 v. H.
2. Gewerbesteuer
320 v. H.
§ 5
1. Die
Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die
Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf
20.000 EUR
festgesetzt.
2. Die
Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen
sind, wird auf
20.000 EUR
festgesetzt.
3. Die
Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird
für den Einzelfall
auf
30.000 EUR
festgesetzt.
4. Die
Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der
Erhöhung des gemäß Haushaltsplanes zu erwartenden
Fehlbetrages um
800.000 EUR
b) bei
bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 400.000 EUR
c) bei
bisher nicht veranschlagten Gesamtmaßnahmen 400.000 EUR
festgesetzt.
§
6
entfällt.
§
7
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
Anlage
Haushaltssatzung
2011 mit Haushaltsplan
Kämmerer, Herr Ecker, zum Haushalt 2011
Die Gemeinde hat jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen
des Haushaltsplanes. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die
Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und
eingehenden Einzahlungen, entstehende Aufwendungen und zu leistenden
Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011
weist
ordentliche Erträge (Einnahmen) in Höhe von
24.581.600,00 € und
ordentliche Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von
25.881.500,00 €
sowie
Einzahlungen in Höhe von 29.110.700,00 € und
Auszahlungen in Höhe von 30.124.400,00 €
aus.
Dabei betragen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 6.227.000,00 € und
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 5.505.500,00 €.
Ausgangspunkt für den vorliegenden Haushalt 2011
ist der Eckwertebeschluss vom 01. Juli 2010 (DS-Nr.: 095/10).
In dem Eckwertebeschluss wurde für den
Ergebnishaushalt eine maximale Absenkung des Eigenkapitals um 1.800.000,00 €
vorgegeben.
Für den Finanzhaushalt lautete die Vorgabe, dass
der Bestand an Zahlungsmitteln maximal um 1.707.500,00 € abgesenkt werden darf.
Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf wurden
im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt die Vorgaben aus dem
Eckwertebeschluss erfüllt bzw. sogar unterschritten.
Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf konnte
die Liquidität der Gemeinde bis zum Haushaltsjahr 2014 gesichert werden, ohne
das für die laufende Verwaltungstätigkeit geschweige denn für die
Investitionstätigkeit Kredite im Anspruch genommen werden müssen.
Mit den Anfang November übergebenden
Orientierungszahlen für die Haushaltsplanung 2011 musste festgestellt werden,
dass der Planansatz für die Schlüsselzuweisung nochmals korrigiert werden
musste. Leider nicht nach oben, sondern nach unten.
Diese Änderung der Schlüsselzuweisung ergibt sich
aus der Absenkung der Bedarfsmesszahl für die Gemeinde Kleinmachnow. In
Vorbereitung der Beschlussfassung durch den Landtag zum Finanzausgleichsgesetz
wurde diese nicht nur für die Gemeinde Kleinmachnow herabgesetzt. Die Differenz
zwischen der Bedarfsmesszahl und der Steuerkraftmesszahl ergibt die
Schlüsselzuweisung. Für die Gemeinde Kleinmachnow, die bisher eine höhere
Bedarfsmesszahl verzeichnen konnte und deren Steuerkraftmesszahl nach dem
Superjahr 2008 erheblich gesunken ist, ergibt sich aus dieser Veränderung der
Differenz eine um ca. 700.000,00 € niedrigere Einnahme aus der
Schlüsselzuweisung als bis zum Zeitpunkt der Einarbeitung der vorgegebenen
Orientierungsdaten geplant.
Die Verwaltung stand vor der Aufgabe, diese erhebliche
Einnahmeverschlechterung auszugleichen.
Das vorliegende Ergebnis konnte aber nur erreicht
werden, durch Veränderungen im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt und hier
speziell bei den geplanten Investitionen.
Die Veränderungen die zu diesem Ergebnis geführt
haben sind einmal die Verbesserung der Einnahmesituation durch Änderung des
Grundsteuerhebesatzes und durch Verschiebung des Beginns der Errichtung des
Anbaus für die Steinwegschule auf das Haushaltsjahr 2015.
Da die Haushaltsplanung immer auf dem Ergebnis
des Vorvorjahres und dem Planansatz des Vorjahres aufsetzt, führten diese
Maßnahmen zu der in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesenen
Liquiditätssicherung bis einschließlich 2014.
Da leider die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 und
die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2009 noch nicht vorliegt sowie die
Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2010 noch nicht vorliegen kann, ist davon
auszugehen, dass sich die Notwendigkeit ergibt, für den Haushalt 2011 einen
Nachtragshaushalt zu erstellen. Es ist heute schon abzusehen, dass sich aus den
vorstehenden Bilanzen Änderungen ergeben, die sich auf die Liquidität der
Gemeinde auswirken werden.
Im Augenblick hat die Gemeinde durch ihre
Haushaltsplanung, Verwaltungshaushalt sowie Vermögenshaushalt, alle liquiden
Mittel verplant. Die Verschiebung des Beginns von Investitionsmaßnahmen und die
daraus resultierende Übernahme von Haushaltsausgaberesten tragen unmittelbar
dazu bei.
Ich schlage daher vor, dass Sie dem vorliegenden
Haushalt Ihre Zustimmung geben und sichere Ihnen zu, dass nach Vorliegen der
vorgenannten Bilanzen Ihnen umgehend ein Nachtragshaushaltsplanentwurf
vorgelegt wird, und davon gehe ich aus, dass er ein Mehr an Liquidität
ausweisen wird, die es Ihnen ermöglicht, über auf Folgejahre verschobene
Investitionen neu zu beraten und zu beschließen.
An der Aussprache zur DS-Nr. 184/10 beteiligt sich:
Herr
Grubert zu Protokoll
Es wird davon ausgegangen, dass im April ein
positiver Nachtragshaushalt gefasst werden kann, bei dem wir dann die Beratung
über den Anbau der Steinweg-Schule gerne aufgreifen werden. Bis zu diesem
Zeitpunkt ist das Projekt der Steinweg-Schule nicht gefährdet, da wir einen
Auftrag zur Beantragung der Baugenehmigung an die Architekten vergeben haben
und diese Mittel aus den Haushaltsresten bezahlen können. Die Gelder, die wir
im Haushalt eingestellt haben sind ausreichend, um den Bauantrag bis zu dem
Zeitpunkt abschließen zu können und dann im Frühjahr 2011 eine Baugenehmigung
für das Projekt zu haben. Das habe ich ihnen im Finanzausschuss und auch im
Hauptausschuss bereits zugesagt und daran halte ich mich.
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 184/10 beteiligen sich:
Herr
Warnick
Herr
Burkardt
Frau
Schwarzkopf
Frau
Sahlmann
Herr
Baumgraß
Herr
Christall
Frau
Dr. Kimpfel
Herr
Dr. Klocksin
Abstimmung zur DS-Nr.
184/10:
Die
DS-Nr. 184/10 wurde mehrheitlich (18 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1
Stimmenenthaltung) angenommen.
10 Minuten Pause 20:40
Uhr bis 20:50 Uhr
Frau von Törne die
Sitzungsleitung wieder an Herrn Warnick