1.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ sowie
die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der
Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher
abgesehen.
3.
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt
zu machen.
4.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Anlagen
· Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
· Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus Teil A Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzungen
· DS-Nr. 076/16/3 vom 16.11.2017, Aufstellungsbeschluss, ohne Anlagen
Ø Die
Beschlussvorlage wird durch die Verwaltung zurückgezogen.