1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.    Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

3.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Bau­gesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“

·       Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus Teil A Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzungen

·       DS-Nr. 076/16/3 vom 16.11.2017, Aufstellungsbeschluss, ohne Anlagen

 

 

Ø  Die Beschlussvorlage wird durch die Verwaltung zurückgezogen.