Sitzung: 20.09.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 096/18
1.
Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis,
gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), BauGB, die
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“ für
Einfriedungen und für das Grundstück Elsternstieg 4 (vgl. Anlage 2) als
Satzung.
2. Die Begründung i. d. F. vom 20.08.2018 wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“
1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“, bestehend aus:
·
Textbebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“,
Stand: 20.08.2018
·
Begründung zur 1. Änderung KLM-BP-001-b „Eigenherdsiedlung Nord“,
Stand: 20.08.2018
An der Aussprache zur DS-Nr. 096/18 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 096/18:
Die DS-Nr. 096/18 wird einstimmig beschlossen.