Sitzung: 20.09.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 099/18
1. Für das Grundstück Ringweg 41 -
vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches – soll ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-VEP-005 „Ringweg 41“ aufgestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Mit dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan KLM-VEP-005 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Zulässigkeit von Dauerwohnen auf dem Grundstück Ringweg 41 geschaffen
werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-044 ersetzen und insoweit ändern.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans des Vorhabenträgers (Antragstellers) aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-VEP-005 „Ringweg 41“
· Antrag des Grundstückseigentümers vom 30.06.2018
·
Empfehlung zu weiteren bauplanungsrechtlichen
Schritten für einzelne Grundstücke im künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow
Süd-Ost" (DS-Nr. 128/17 vom 28.09.2017)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 099/18 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
099/18:
Die DS-Nr. 099/18 wird einstimmig beschlossen.