Sitzung: 20.09.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag
Vorlage: DS-Nr. 085/18
Die Gemeinde Kleinmachnow stellt das Benehmen mit dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2018/2019 bis 2023/2024 her.
Anlagen
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Anschreiben
des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 05. Juni 2018
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Schulentwicklungsplan
des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Schuljahre 2018/2019 bis 2023/2024
(Entwurfsstand 05.06.2018) – Auszug -
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Schulentwicklungsplan
des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Schuljahre 2018/2019 bis 2023/2024,
Anlage „Merkmale, Daten und Fakten“ Schuljahr 2017/18“ – Auszug -
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Mailverkehr
Gemeinde Kleinmachnow – Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 14. Juni 2018/ 27.
Juni 2018
Maßgabe des Hauptausschusses
Die Gemeinde
Kleinmachnow stellt das Benehmen mit dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes
des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2018/2019 bis 2023/2024 her, soweit es um
die kommunalen Grundschulen in Kleinmachnow und um die Zügigkeit der
Maxim-Gorki-Gesamtschule geht.
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales fordert bezüglich des
Weinberg-Gymnasiums die durchgängige Beibehaltung von mindestens 4 Zügen
einschließlich LUBK, so wie es dem in Kleinmachnow besehenden Bedarf entspricht.
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch die Fachbereichsleiterin Schul-, Kultur- und Gebäudemanagement, Frau Konrad.
An der Aussprache zur DS-Nr. 085/18 mit Maßgabe beteiligt sich:
Herr Nieter
Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Kleinmachnow stellt das Benehmen mit dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2018/2019 bis 2023/2024 her, soweit es um die kommunalen Grundschulen und die Zügigkeit der Maxim-Gorki-Gesamtschule geht.
Im Bereich der weiterführenden Schulen begrüßt die Gemeinde Kleinmachnow die Errichtung der neuen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark, die helfen wird, die übernachgefragte Maxim-Gorki-Gesamtschule der Gemeinde Kleinmachnow zu entlasten und das schulische Angebot in der Region zu erweitern.
Die Gemeinde Kleinmachnow widerspricht jedoch der im Entwurf des Schulentwicklungsplanes enthaltenen Planung des Landkreises Potsdam-Mittelmark in aller Deutlichkeit, zunächst die Zügigkeit und damit die Plätze am Weinberg-Gymnasium und am Teltower Kant-Gymnasium herabzusetzen und die sodann entstehende „Übernachfrage“ durch eine Verweisung an die neue Kreisgesamtschule „aufzufangen“.
Vielmehr fordert die Gemeinde Kleinmachnow bezüglich des Weinberg-Gymnasiums die durchgängige Beibehaltung von mindestens vier Zügen, einschließlich der Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK), so wie es dem in Kleinmachnow bestehenden Bedarf entspricht, der seit vielen Jahren in der höchsten Gymnasialquote im Landkreis zum Ausdruck kommt.
Begründung
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales der Gemeindevertretung hat in seiner Sitzung am 21. August 2018 zu der vom Bürgermeister vorgelegten Drucksache DS-Nr. 085/1 einstimmig eine Maßgabe beschlossen, die das Benehmen auf die kommunalen Grundschulen und die Zügigkeit der Maxim-Gorki-Gesamtschule beschränkt und für das Weinberg-Gymnasium „die durchgängige Beibehaltung von mindestens vier Zügen einschließlich der Leistungs- und Begabungsklasse (LuBK)“ gefordert, „so wie es dem in Kleinmachnow bestehenden Bedarf entspricht.“
Anlass für dieses Votum ist die Tatsache, dass der Landkreis Potsdam-Mittelmark in seinem Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2018/2019 bis 2023/2024 vom 4. Juni 2018 unter Ziffer 2.3 und in Tabelle 6 für die Region TKS festlegt, dass am Weinberg-Gymnasium Kleinmachnow zugunsten der neu errichteten Gesamtschule künftig weniger Züge eingerichtet werden sollen.
Eine derartige, in eine „ganzheitliche Betrachtung der räumlichen Kapazitäten“ verkleidete Lenkung und Strukturänderung ist nicht sachgerecht, weil der Bedarf an Gymnasialplätzen auf Grund der hohen Gymnasialquote und des Schüler- und Elternwillens ungebrochen hoch ist.
Der Beschlussvorschlag war daher zu ändern.
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 085/18 und zum Änderungsantrag beteiligen
sich:
Herr Templin
Herr Singer
Ø Der Bürgermeister übernimmt den Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP.
Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 085/18:
Die geänderte DS-Nr. 085/18 wird einstimmig beschlossen.