1.         Die Gemeinde Kleinmachnow beschließt, gemeinsam mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf den Zweckverband „Bauhof TKS“ zu gründen.

1.1       Der Zweckverband wird die Aufgaben eines kommunalen Bauhofs wahrnehmen. Näheres zu den wahrzunehmenden Aufgaben ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, das als Anlage 1 Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist.

1.2       Die Gründung des Zweckverbands wird zum 01.07.2019 wirksam. Ab 01.11.2020 wird der Zweckverband mit der Aufgabenerfüllung beginnen.

1.3       Zum 01.11.2020 wird das bisher im Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow tätige Personal auf den Zweckverband übergeleitet.

1.4       Zum 01.11.2020 wird das bisher beim Eigenbetrieb vorhandene Anlagevermögen auf den Zweckverband übergehen.

1.5       Die Gemeinde Kleinmachnow erbringt eine Einlage in Höhe von 400 T Euro bei Gründung des Zweckverbands. Zum Beginn der Tätigkeitsaufnahme am 01.11.2020 ist eine weitere Einlage in Höhe von 1,6 Mio. Euro zu leisten. Auf die zu erbringende Einlage ist das in den Zweckverband gemäß Beschluss-Ziff. 1.4 übertragene Anlagevermögen wertmäßig anzurechnen.

1.6       Auf den als Anlage 2 beigefügten Gründungsbericht sowie die als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird verwiesen.

 

2.         Dem Abschluss der in Anlage 4 beigefügten Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf zur Gründung des Zweckverbands wird zugestimmt.

 

3.         Dem Abschluss der in Anlage 5_1 beigefügten Gründungsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf wird zugestimmt. Die als Anlage 5_2 beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbands wird gebilligt.

 

4.         Dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem Zweckverband nach dessen Gründung entsprechend der als Anlage 6 beigefügten Muster-Leistungsvereinbarung wird zugestimmt.

 

5.         Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, das Vermögensverzeichnis für das von der Gemeinde an den Zweckverband zu übertragende Vermögen, das Personalverzeichnis für die von der Gemeinde auf den Zweckverband übergehenden Mitarbeiter und das Verzeichnis für die von der Gemeinde auf den Zweckverband überzuleitenden Verträge, die zusammen mit den Verzeichnissen aus Teltow und Stahnsdorf als Anlagen der Kooperationsvereinbarung beigefügt werden, zu erstellen.

 

6.         Die Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung soll erst erfolgen, wenn die Gemeinde Stahnsdorf und die Stadt Teltow vergleichbare Beschlüsse gefasst haben und die Gemeinde Stahnsdorf den Beschluss gefasst hat, dem zukünftigen Zweckverband das für den neuen Bauhof in Stahnsdorf erforderliche Grundstück in 14532 Stahnsdorf, Hamburger Str., Teilfläche des Flurstücks 784 der Flur 5, im Wege der Erbbaupacht zur Verfügung zu stellen.

 

7.         Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf die sonst für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 4. erforderlichen Maßnahmen, Willenserklärungen und Rechtserklärungen vorzunehmen, insbesondere die kommunalaufsichtliche Genehmigung zu beantragen. Er hat über den Stand der laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der Gemeindevertretung zu informieren.

 

8.         Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde Änderungen an den Verträgen als notwendig erweisen sollten, werden der Bürgermeister bzw. die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Gemeindevertretung zu informieren.

 

 

 

 

Anlagen

Anlage 1:         Leistungsverzeichnis

Anlage 2:         Gründungsbericht

Anlage 3:         Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Präsentation

Anlage 4:         Kooperationsvereinbarung

Anlage 5_1:     Gründungsvereinbarung

Anlage 5_2:     Verbandssatzung

Anlage 6:         Muster-Leistungsvereinbarung

Anlage 7:         Präsentation Vorstellung Gründungsunterlagen

 

 

Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 119/18 beteiligt sich:

Frau Scheib

 

 

Änderungsantrag von Frau Scheib – In der Anlage 6, Seite 3, wird der § 3 gestrichen.

Der Bürgermeister, Herr Grubert, spricht gegen den Änderungsantrag.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 119/18 beteiligen sich:

Frau Schwarzkopf

Herr Gutheins

Herr Liebrenz

Herr Krüger

Frau Dettke

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag von Frau Scheib:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 119/18:

Die DS-Nr. 119/18 wird mehrheitlich beschlossen.