Sitzung: 08.11.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 119/18
1.
Die Gemeinde Kleinmachnow
beschließt, gemeinsam mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf den
Zweckverband „Bauhof TKS“ zu gründen.
1.1 Der Zweckverband wird die Aufgaben eines
kommunalen Bauhofs wahrnehmen. Näheres zu den wahrzunehmenden Aufgaben ergibt
sich aus dem Leistungsverzeichnis, das als Anlage
1 Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist.
1.2 Die Gründung des Zweckverbands wird zum
01.07.2019 wirksam. Ab 01.11.2020 wird der Zweckverband mit der Aufgabenerfüllung
beginnen.
1.3 Zum 01.11.2020 wird das bisher im
Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow tätige Personal auf den
Zweckverband übergeleitet.
1.4 Zum 01.11.2020 wird das bisher beim
Eigenbetrieb vorhandene Anlagevermögen auf den Zweckverband übergehen.
1.5 Die Gemeinde Kleinmachnow erbringt eine
Einlage in Höhe von 400 T Euro bei Gründung des Zweckverbands. Zum Beginn der
Tätigkeitsaufnahme am 01.11.2020 ist eine weitere Einlage in Höhe von 1,6 Mio.
Euro zu leisten. Auf die zu erbringende Einlage ist das in den Zweckverband
gemäß Beschluss-Ziff. 1.4 übertragene Anlagevermögen wertmäßig anzurechnen.
1.6 Auf den als Anlage 2 beigefügten Gründungsbericht sowie die als Anlage 3 beigefügte
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird verwiesen.
2.
Dem Abschluss der in Anlage 4 beigefügten
Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf zur
Gründung des Zweckverbands wird zugestimmt.
3.
Dem Abschluss der in Anlage 5_1 beigefügten
Gründungsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf wird
zugestimmt. Die als Anlage 5_2 beigefügte
Verbandssatzung des Zweckverbands wird gebilligt.
4. Dem Abschluss einer
Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem Zweckverband
nach dessen Gründung entsprechend der als Anlage
6 beigefügten Muster-Leistungsvereinbarung wird zugestimmt.
5. Der Bürgermeister und die Verwaltung
werden beauftragt, das Vermögensverzeichnis für das von der Gemeinde an den
Zweckverband zu übertragende Vermögen, das Personalverzeichnis für die von der
Gemeinde auf den Zweckverband übergehenden Mitarbeiter und das Verzeichnis für
die von der Gemeinde auf den Zweckverband überzuleitenden Verträge, die
zusammen mit den Verzeichnissen aus Teltow und Stahnsdorf als Anlagen der
Kooperationsvereinbarung beigefügt werden, zu erstellen.
6. Die Umsetzung der vorstehenden
Beschlüsse durch den Bürgermeister bzw. die Verwaltung soll erst erfolgen, wenn
die Gemeinde Stahnsdorf und die Stadt Teltow vergleichbare Beschlüsse gefasst
haben und die Gemeinde Stahnsdorf den Beschluss gefasst hat, dem zukünftigen
Zweckverband das für den neuen Bauhof in Stahnsdorf erforderliche Grundstück in
14532 Stahnsdorf, Hamburger Str., Teilfläche des Flurstücks 784 der Flur 5, im
Wege der Erbbaupacht zur Verfügung zu stellen.
7.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf
die sonst für die Umsetzung der Beschlüsse zu 1. bis 4. erforderlichen
Maßnahmen, Willenserklärungen und Rechtserklärungen vorzunehmen, insbesondere
die kommunalaufsichtliche Genehmigung zu beantragen. Er hat über den Stand der
laufenden Umsetzung regelmäßig bzw. nach Umsetzung abschließend in der
Gemeindevertretung zu informieren.
8.
Falls sich aufgrund rechtlicher
Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die zuständige
Kommunalaufsichtsbehörde Änderungen an den Verträgen als notwendig erweisen
sollten, werden der Bürgermeister bzw. die Verwaltung ermächtigt, diese
Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses
Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die
Gemeindevertretung zu informieren.
Anlagen
Anlage
1: Leistungsverzeichnis
Anlage
2: Gründungsbericht
Anlage
3: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Präsentation
Anlage
4: Kooperationsvereinbarung
Anlage
5_1: Gründungsvereinbarung
Anlage
5_2: Verbandssatzung
Anlage
6: Muster-Leistungsvereinbarung
Anlage
7: Präsentation Vorstellung
Gründungsunterlagen
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den
Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 119/18 beteiligt
sich:
Frau
Scheib
Änderungsantrag von Frau Scheib – In der
Anlage 6, Seite 3, wird der § 3 gestrichen.
Der
Bürgermeister, Herr Grubert, spricht gegen den Änderungsantrag.
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 119/18
beteiligen sich:
Frau
Schwarzkopf
Herr
Gutheins
Herr
Liebrenz
Herr
Krüger
Frau
Dettke
Abstimmung zum Änderungsantrag von Frau
Scheib:
Der
Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung zur DS-Nr. 119/18:
Die
DS-Nr. 119/18 wird mehrheitlich beschlossen.