Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Bundesumweltministerium baut die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen zum 1. Januar 2019 erheblich aus. Vor allem in den Bereichen Mobilität, Abfall, Abwasser und Trinkwasserversorgung werden mit der neuen Kommunalrichtlinie viele neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie können ab dem 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis zum Ende des Jahres 2022 gültig.

Detailliertere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind hier abrufbar: https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie bzw. unter https://www.klimaschutz.de/reihe-foerderwissen.

Beabsichtigt der Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow, die Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen zu nutzen und wenn ja, für welche Maßnahmen?

 

 

Mit der Kommunalrichtlinie sind nur solche Maßnahmen förderfähig gestellt, die hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkung zum Zeitpunkt der Antragstellung über die bestehenden oder für den Bewilligungszeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder untergesetzlichen Anforderungen oder bestehende satzungsgemäße Anforderungen hinausgehen. Die Förderquote unterscheidet sich zwischen Kommunen und finanzschwachen Kommunen sowie  zwischen den einzelnen Maßnahmen. Die höchste FQ beträgt 65%. Die Förderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare anteilige Zuwendung. Komplementärmittel sind in jedem Fall durch die Kommune zu tragen.

 

Aus dem Programm kämen aus Sicht der Verwaltung, wenn überhaupt, nur investive Förderschwerpunkte in Frage (Punkte 2.8-2.11 der Kommunalrichtlinie) und dass auch nur dann, wenn eine entsprechende Investitionsmaßnahme (z. B. Austausch Straßenbeleuchtung, Austausch Komponenten bei raumlufttechnischen Anlagen, Verbesserung Radverkehr) sowieso im Haushaltsplan veranschlagt ist. Insoweit wird die Verwaltung bei Investitionsmaßnahmen, die noch nicht begonnen wurden, prüfen, ob eine Förderung im Sinne der Kommunalrichtlinie möglich ist.