Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Aufsichtsrat der gewog Kleinmachnow mbH hat auf seiner Sitzung am 06.11.2018 die Beteiligung der Gemeinde Michendorf als Gesellschafter befürwortet und den Gesellschaftern den Abschluss der erforderlichen Verträge empfohlen, wobei  die Umsetzung der Beschlüsse erst nach Rechtskraft der Beschlüsse der Gemeinde Michendorf und der abschließenden Stellungnahme der Kommunalaufsicht erfolgen soll:

 

            1.) Einbringungsvertrag (Stand 18.10.2018)

            2.) Ergänzungsvertrag zum Konsortialvertrag vom 20.11.2011 (Stand……)

            3.) Gesellschaftsvertrag (Stand 18.10.2018)

 

 

Das Stammkapital der Gesellschaft erhöht sich auf 933.650 Euro.

Nachfolgende Gesellschafter sind wie folgt an der gewog beteiligt:

 

Gemeinde Kleinmachnow                               863.250 € (92,50 %)

Gemeinde Nuthetal                                           36.350 € (  3,85 %)

Gemeinde Michendorf                                      34.050 € (  3,65 %).  

 

 

Anlagen

·       Einbringungsvertrag (Stand 18.10.2018)

·       Ergänzungsvertrag zum Konsortialvertrag vom 20.11.2002 (Stand 09.11.2018)

·       Gesellschaftsvertrag (Stand 18.10.2018)

·       Konsortialvertrag von 2002

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 152/18 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Dettke

Frau Schwarzkopf

Frau Sahlmann

Herr Templin

Herr Warnick

Frau Storch

Frau Dr. Kimpfel

 

 

Herr Gutheins zu Protokoll

Ich habe eine grundsätzliche Bitte an die Verwaltung für die Zukunft. Wenn es um Drucksachen geht, die aus mehreren Vertragswerken bestehen, die Situation hatten wir gerade erst beim Zweckverband Bauhof, bitte ich darum, oben rechts anzugeben, um welchen Vertrag es sich handelt. Man ist nur am Hin- und Herblättern. Das wäre für die weitere Arbeit eine große Erleichterung.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 152/18:

Die DS-Nr. 152/18 wird einstimmig beschlossen.