Sitzung: 21.01.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 163/18
Herr Lutter
Erläutert einleitend
die Beschlussempfehlung
An der Diskussion
beteiligen sich:
Frau Dr.
Bastians-Osthaus, Frau Storch, Frau Sahlmann, Herr Gutheins, Herr Kreemke, Herr
Schubert, Herr Sahlmann, Herr Liebrenz, Herr Ernsting, Herr Lutter
Diskussionspunkte sind:
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Warum künftig
1,3 m hohe Zäune und nicht 1,5 m?
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Wie hoch
müssten die Zäune sein, damit Wildschweine sie nicht überspringen können? Reichen
1,30 m aus?
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Die Vorgärten
in der Siedlung Stolper Weg sollen laut B-Plan möglichst offen gestaltet werden.
Warum sollen jetzt seitlich 2,0 m hohe Trennungen zwischen den
Grundstücken erlaubt sein? Das würde gerade bei den kleinen und schmalen
Grundstücken den „Käfigcharakter“ verstärken.
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Der
Charakter würde durch das Zulassen von höheren Zäunen generell völlig
verändert.
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Wie viel
Fälle von Wildschweinschäden sind bisher bekannt?
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Es sollte
versucht werden, nur 1,30 m hohe Zäune zuzulassen, um das städtebauliche
und grünordnerische Bild erhalten zu können.
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Weniger
die Höhe ist zu diskutieren, als vielmehr die Ausführung. Zum Schutz vor
Wildschweinen muss vor allem ein stabiler, tatsächlich wildschweinsicherer Zaun
gebaut werden. Das Thema sollte daher vorrangig die Bauweise sein.
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Der
Beschluss von 2016, mit dem die Anpassung der Zaunhöhen in den verschiedenen Bebauungsplänen
gefordert wird, verlangt nicht, einheitlich auf 1,50 m zu erhöhen. Vorgesehen
ist im Beschluss, auf das Ortsbild im jeweiligen Wohngebiet zu achten und das
Maß mit Augenmaß anzuheben.
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Die
Lösung wäre vielleicht eher, die Wildschweine zu dezimieren.
Abstimmungsergebnis:
8 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mit
Stimmenmehrheit