1. Der
Bürgermeister wird beauftragt, für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung
gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten,
Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch,
Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anlage 1,
Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.
2. Die
Entwurfsplanung soll die Punkte 3 bis 11 zur Grundlage haben.
3. Zur
Erhaltung des ursprünglichen Charakters der Siedlung sind die unterschiedlichen
Querschnitte in ihrer historischen Aufteilung (Verhältnis zwischen Straßen- und
Gehwegbreiten) zu erhalten.
4. Zur
Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind die Varianten „Beton“ und „Asphalt“ zu
untersuchen.
5. Zur
Ausbildung des Seitenbereichs 2 sind die Varianten „wassergebundene Decke“ und
„nicht wassergebundene Decke“ zu untersuchen.
6. Zur
Ausbildung der Straßenbeleuchtung sind die beiden Varianten „ Schinkel-Leuchte“
und „Rostocker Straßenleuchte nachempfunden“ hinsichtlich der Kriterien
Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.
7. Zusätzlich
ist bei der Entwurfsplanung der Gestaltungwille für den Siedlungscharakter und
für die künftige Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum
herauszustellen. Dazu sind die Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der
Gestaltung des Seitenbereiches 2 nicht generalisierend über das gesamte Gebiet
hinweg, sondern differenziert für die jeweilige Neben- bzw. Sammelstraße zu
konzipieren. Stadtgestalterische Aspekte sind bei der Entwurfsplanung zu
berücksichtigen.
8. Die erste
Baumaßnahme wird in der Straße Meisenbusch durchgeführt. Im Abschnitt von An
der Stammbahn bis Wendemarken (d. h. bis einschließlich Meisenbusch Nr. 47)
werden beide Seitenbereiche in „wassergebundener Decke“ ausgeführt.
Ø Die DS-Nr. 122/18/1 wird vertagt und auf der
nächsten Sitzung der Gemeindevertretung behandelt.