Herr Dr. Klocksin

Weist daraufhin, dass Rederecht von Frau Rosenthal (Pfarrerin der Evangelischen-Auferstehungskirchengemeinde Kleinmachnow) erwünscht wurde. Bestehen Einwände gegen das Rederecht?

 

Es bestehen keine Einwände gegen das Rederecht von Frau Rosenthal.

 

Herr Ernsting führt ein.

Es handelt sich um den Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-007 „Altes Dorf“. Die Planerin, Frau Krause vom Büro SPOK ist anwesend und wird zu diesem Thema erläutern.

 

Im Juli 2010 wurden zu diesem Vorentwurf drei Varianten vorgestellt, wozu aus dem Ausschuss eine Fülle von Hinweisen und Anregungen geäußert wurden. Diese wurden inzwischen aufgearbeitet. In den nachfolgenden Sitzungen ging es umfangreich um die Frage, in welcher Weise und an welcher Stelle Stellplätze für das Projekt angeordnet werden.

 

Frau Krause

Erläutert die neu erarbeiteten Stellplatzvarianten.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Krause-Hinrichs, Herr Dr. Klocksin, Herr Ernsting, Herr Wilczek, Herr Dr. Mueller, Frau Scheib

 

Herr Grützmannzu Protokoll

Ich möchte, dass diese 15 Parkplätze nördlich des Kirchengebäudes jetzt noch nicht festgeschrieben werden und zwar auf dem Grundstück selbst. Ich bin der Meinung, wir müssten den Architekturwettbewerb erst einmal abwarten. Eventuell sollten diese Parkplätze südlich des Kirchengebäudes angeordnet werden, dort wo die Scheune war, damit dieses Gebäude einen bestimmten Abstand zum Medusentor hat. Ich bin der Auffassung, dass wir uns diese Freiheit jetzt noch lassen und das Ergebnis des Architekturwettbewerbs können wir ruhig abwarten. Ansonsten finde ich die Arbeiten sehr gut, weil alle Dinge berücksichtigt wurden.

 

Herr Dr. Klocksin – zu Protokoll

Es ist in der Tat ein langer Prozess. Es bestand die Absicht, eine Rekonstruktion des alten Gutshauses vorzunehmen. Die Leitlinien für die Überlegungen des Kirchensaals waren auch die Kubatur der Scheune, die dort stand. Dieser Bezug zur Scheune sollte hergestellt werden, um möglicherweise sukzessive eine Erweiterung vorzunehmen. Das müssen wir sicherlich jetzt nicht ausdiskutieren, meine Wahrnehmung war so und ich glaube, dass ich damit nicht alleine bin. Ich habe ein Bitte dennoch ergänzend zur Frage von Herrn Dr. Mueller: wie können wir sicherstellen, Herr Ernsting oder an die Verwaltung gefragt, dass der befürchtete Suchverkehr in der Einmündung „Allee am Forsthaus“ und insbesondere in dem Dreieck, dort ist eine Verkehrsinsel auf der Vorlage der Variante 6.1 eingezeichnet, mit zwei Pfeilen, die auch in der Legende heißen: „Erschließung von – zu bestehender Verkehrsfläche“, ausbleibt. Wie können wir also sicherstellen, dass eine solche Erschließung über die „Allee am Forsthaus“ zu den Parkplätzen rund um die beiden Kirchen nicht erfolgt? Denn das war explizit unsere Absicht, dort etwas zur Verkehrsberuhigung beizutragen.

 

Herr Ernsting

Es ist beabsichtigt, unmittelbar nördlich des Gemeindezentrums Mitarbeiterstellplätze vorzusehen, so dass der Parkplatzsuchverkehr sich für die Gemeindemitglieder, Besucher von Gottesdiensten und Veranstaltungen auf den Stallungsflächen und auf die Längsparkplätze des Zehlendorfer Dammes konzentriert. Das wird eine Aufgabe der Eindeutigkeit in der konkreten Ausführung sein und sich durch Beschilderung regeln.

 

Herr Dr. Klocksin

Herr Kinzinger hat das Bedürfnis Rederecht zu erhalten, regt sich hier Widerspruch seitens der Mitglieder des Ausschusses?

 

Es bestehen keine Einwände gegen das Rederecht von Herrn Kinzinger.

 

Frau Pfarrerin RosenthalRederecht

Ich möchte seitens der Kirchengemeinde noch einmal ein paar Dinge klarstellen. Für unser Projekt wäre eine andere Anwendung der Stellplatzsatzung besser als mit dem Schlüssel 1 : 5 und mit der Begründung, unser Projekt sei ein Projekt mit überregionaler Bedeutung. Man muss ganz klar sagen, dass wir eine Gemeindekirche für die ca. 5.500 Mitglieder starke evangelische Kirchengemeinde planen. Wir bauen kein kirchliches Zentrum für die Region. Aber selbst wenn Ihre bevorzugte Lesart der Stellplatzsatzung mit dem Schlüssel 1 : 5 angewendet würde, dann lägen wir nach dieser intelligenten Lösung der Stellplatzfrage, wie sie uns heute in der Variante 6 vorgeschlagen wird, immer noch drüber. Insofern hoffe ich, dass Sie auf unserer Seite sind und sich dem Projekt annähern. Die maximal 124 Stellplätze sind aus unserer Sicht mehr als genug. Auch die normale Anwendung der Stellplatzsatzung mit 45 Stellplätzen würde unseren Bedarf vollkommen abdecken. Wir haben 10 – 15 Veranstaltungen im Jahr, die einen höheren Stellplatzbedarf erforderlich machen könnten. Ich finde die Möglichkeit nochmal 24 Stellplätze am Zehlendorfer Damm zu bauen hervorragend, auch im Hinblick auf das Projekt des Landarbeiterhauses Zehlendorfer Damm 200, so dass diese auch von dort genutzt werden könnten, zumal diese Stellplätze sich zwischen der Dorfkirche und dem Landarbeiterhaus erstrecken. Ich begrüße den Entwurf im Hinblick auf die Stellplatzvarianten.

 

Die Kirchengemeinde strebt an, einen Architekturwettbewerb auszuloben, jedoch ist der Umfang noch nicht ganz klar. Wichtig dabei ist es uns, auch die Kommune in diesen Wettbewerb einzubinden Was wir dann zu gegebener Zeit tun werden, denn die Dorfkirche und das alte Dorf ist viel mehr Menschen wichtig, als nur der Kirchengemeinde.

 

Herrn Kinzinger (Mitglied der Agendagruppe Kultur und Bildung) – Rederecht

Möchte dafür werben, dass man bei den Entscheidungen perspektivisch den Wiederaufbau des alten Schlosses mit einbezieht. Wirbt dafür, dass man die Fläche, wo das alte Schloss mal stand als Baufläche weiter ausweist, um dann dort einen Bau hinzustellen, ein Zentrum für die Gemeinde zu errichten, das Heimatmuseum mit einzubinden und andere kulturelle Nutzungen vorzusehen. Dann könnte der Platz zwischen der Kirche und dem Schloss für Veranstaltungen und die Gemeinde nutzbar gemacht werden.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Lippoldt, Frau Krause-Hinrichs, Herr Dr. Klocksin, Frau von Törne, Herr Dr. Mueller, Herr Grützmann, Frau Eiternick, Herr Wilczek

 

Frau Wagner-Lippoldtzu Protokoll

Wenn die Nutzung dieses Saals allein und zwar rein auf Veranstaltungen der Gemeinde Kleinmachnow beschränkt bleiben, aber so hat es in der Vergangenheit nie den Anschein gehabt, so wurde es auch nicht kommuniziert, denn es hieß immer, dass dieser Raum auch multifunktional genutzt und auch für andere Institutionen zur Verfügung gestellt werden soll. Sie haben jetzt in diesem Bereich Stellplätze, die dieser Nutzung entsprechen werden. Sollten diese Plätze nicht angelegt werden können, werden derartige Nutzungen nicht möglich sein. Hier gibt es einen ordnungsrechtlichen Rahmen, der auch von der Verwaltung eingehalten werden muss.

 

Ein weiterer Punkt sind spezielle Fragen zum Bebauungsplan für die Menschen die dort wohnen bzw. gewerblich tätig sind. Das ist einmal das Gebiet der Gärtnerei „Schöwel“, welche in einem Entwurf in einer orangefarbenen Fläche ausgewiesen ist und in einem anderen in einer weißen Fläche, einmal „Sondergebiet –Zweckbestimmung Gartenbau“ und einmal „Fläche für die Landwirtschaft“. Ich hätte gerne gewusst, was sind das für unterschiedliche Festsetzungen, was ist da inhaltlich gemeint?

 

Ein Bebauungsplan muss sicherstellen, dass die bewohnten Parzellen, die rechtmäßig erbaute Wohnhäuser enthalten, auch erschlossen werden können. Bei der Variante 2 sehen wir zwei Grundstücke in zweiter Reihe mit den Flurstücknummern 195 und 196, welche hier verkehrsmäßig nicht angebunden werden. Bei dem Flurstück 195 ist es so, dass dieses seit Jahrzehnten über das Flurstück 187 auf einem Schotterweg zu erreichen ist. Ich frage die Verwaltung: wie ist sichergestellt, dass dieses Grundstück hinten auch weiterhin sicher erreichbar ist, wenn vorne ein Baufenster eingezeichnet ist? Wem gehört das Grundstück und wie stellt die Verwaltung sicher, mit den dortigen Bewohnern und Eigentümern, dass diese auch künftig ihr Grundstück erreichen können? Zusätzlich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, dass dort das unmittelbar angrenzende Flurstück 194 als Wald ausgewiesen ist. Tatsächlich befindet sich auf diesem Grundstück eine imker- und gartenbaumäßig genutzte Fläche. Wie kann langfristig eine Erschließung für dieses Grundstück gesichert werden? Das gleiche ergibt sich für das Flurstück 196, welches von der gewog mbH verwaltet wird und auch hier bei der Variante 2 nicht mehr erreichbar wäre.

 

Eine weitere Frage bezieht sich auf die Waldflächen, die hier im Norden des Machnower Sees ausgewiesen sind, rechts und links vom Zehlendorfer Damm. Als vor kurzem der Flächennutzungsplan für ganz Kleinmachnow geändert werden sollte, um die Waldflächen zu sichern, wurde von der Verwaltung hier im Ausschuss vorgetragen, dass dies im Rahmen des B-Plan-Verfahrens „Altes Dorf“ behandelt werden soll. Ich habe festgestellt, dass in dem B-Plan diese Flächen auch wirklich als Wald dargestellt, aber im dazugehörigen FNP (nächster TOP) wieder ausgegliedert worden sind. Deshalb stellt sich die Frage an die Verwaltung: inwieweit ist es abgesichert, dass das als Wald ausgewiesen wird?

 

Die Einstufung der Wohngebiete allgemeines Wohngebiet – reines Wohngebiet, speziell das Gebiet um das alte Forsthaus herum, das von dem einzigen Ehrenbürger von Kleinmachnow, Herrn Funke, bewohnt worden und auch denkmalgeschützt ist, als reines Wohngebiet ausgewiesen wird. Tatsächlich ist es hier in beiden Planungsvarianten als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, während im hinteren Teil der Allee am Forsthaus die beiden Grundstücke als reines Wohngebiet ausgewiesen sind. Das ist nicht ganz nachvollziehbar und sollte meines Erachten, und ich hoffe auf die Unterstützung des Ausschusses, geändert werden.

 

Frau Krause

In der Variante 2 haben wir ein Sondergebiet, was ganz klar ein Baugebiet ist. Um die Bestandsbebauung haben wir ein Baufenster gezogen, aber es würde weitere Bebauungen ermöglichen. Das ist eher eine bauliche Nutzung als diese Kategorie in der Variante 1, die Landwirtschaftsfläche ist. Dazu muss ich sagen, dass im Baugesetz Landwirtschaftsfläche auch Gartenbau umfasst, was hier der Fall wäre. Es ist nicht so, dass diese Nutzung plötzlich unzulässig wäre. Ich würde es weniger baulich-gewerblich sehen als die Variante Sondergebiet. Der Vorteil bei der Variante Landwirtschaftsfläche könnte sein, dass das Ministerium sagt, dass es nicht ausgegliedert werden muss, wo jetzt die Fläche im LSG liegt, ein Sondergebiet hingegen müsste aus dem LSG ausgegliedert werden.

 

Herr Ernsting

Flurstück 196 ist die Fläche, wo „WA“ steht und die sich im Eigentum der gewog mbH befindet. Das Flurstück 195 (Privateigentum) liegt daneben. Die Frage der Erschließung ist selbstverständlich im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Wir haben es nicht als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, wenngleich dieser Streifen dort tatsächlich aus alter Zeit eine öffentliche Verkehrsfläche ist. Die Erschließung wird in jedem Fall durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte gesichert und insbesondere für das Flurstück 195. Gleiches trifft für das Flurstück 194 zu, ein wichtiger Hinweis ist die Imkereinutzung auf diesem Grundstück, was im weiteren Verfahren geprüft wird.

 

Auf die Anregung von Frau Wagner-Lippoldt hin wurde der FNP geändert (13. Änderung FNP). In der FNP-Änderung Nr. 13 werden Flächen entlang des Machnower Sees schon jetzt als Wald auch im FNP dargestellt. Für die übrigen Flächen ist noch ein Änderungsverfahren durchzuführen, dass dann unter der Bezeichnung: „14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow“ läuft. Daher ist die Darstellung der Flächen im Bebauungsplan – FNP nicht deckungsgleich.

 

Herr Dr. Klocksin

Stellt die Anlage 7, eine Information zu Grundstücken nördlich der Allee am Forsthaus, zur Diskussion.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Dr. Mueller, Herr Krüger, Frau Wagner-Lippoldt, Herr Ernsting

 

Herr Dr. Klocksin

Empfiehlt der Verwaltung, die Anlage 7 gegebenenfalls noch einmal zu überarbeiten, denn dazu ist noch vertiefender Klärungsbedarf vorhanden.


Abstimmung zur DS-Nr. 005/11:

7 Zustimmungen/1 Ablehnung/1 Enthaltung. Dieser Drucksache wird mehrheitlich zugestimmt.