Sitzung: 10.01.2011 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 005/11
Herr
Dr. Klocksin
Weist
daraufhin, dass Rederecht von Frau Rosenthal (Pfarrerin der
Evangelischen-Auferstehungskirchengemeinde Kleinmachnow) erwünscht wurde.
Bestehen Einwände gegen das Rederecht?
Es
bestehen keine Einwände gegen das Rederecht von Frau Rosenthal.
Herr
Ernsting
führt ein.
Es
handelt sich um den Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-007 „Altes Dorf“. Die
Planerin, Frau Krause vom Büro SPOK ist anwesend und wird zu diesem Thema
erläutern.
Im
Juli 2010 wurden zu diesem Vorentwurf drei Varianten vorgestellt, wozu aus dem
Ausschuss eine Fülle von Hinweisen und Anregungen geäußert wurden. Diese wurden
inzwischen aufgearbeitet. In den nachfolgenden Sitzungen ging es umfangreich um
die Frage, in welcher Weise und an welcher Stelle Stellplätze für das Projekt
angeordnet werden.
Frau
Krause
Erläutert
die neu erarbeiteten Stellplatzvarianten.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Frau
Krause-Hinrichs, Herr Dr. Klocksin, Herr Ernsting, Herr Wilczek, Herr Dr.
Mueller, Frau Scheib
Herr
Grützmann
– zu Protokoll
Ich
möchte, dass diese 15 Parkplätze nördlich des Kirchengebäudes jetzt noch nicht
festgeschrieben werden und zwar auf dem Grundstück selbst. Ich bin der Meinung,
wir müssten den Architekturwettbewerb erst einmal abwarten. Eventuell sollten
diese Parkplätze südlich des Kirchengebäudes angeordnet werden, dort wo die
Scheune war, damit dieses Gebäude einen bestimmten Abstand zum Medusentor hat. Ich
bin der Auffassung, dass wir uns diese Freiheit jetzt noch lassen und das Ergebnis
des Architekturwettbewerbs können wir ruhig abwarten. Ansonsten finde ich die
Arbeiten sehr gut, weil alle Dinge berücksichtigt wurden.
Herr
Dr. Klocksin
– zu Protokoll
Es
ist in der Tat ein langer Prozess. Es bestand die Absicht, eine Rekonstruktion
des alten Gutshauses vorzunehmen. Die Leitlinien für die Überlegungen des
Kirchensaals waren auch die Kubatur der Scheune, die dort stand. Dieser Bezug
zur Scheune sollte hergestellt werden, um möglicherweise sukzessive eine Erweiterung
vorzunehmen. Das müssen wir sicherlich jetzt nicht ausdiskutieren, meine Wahrnehmung
war so und ich glaube, dass ich damit nicht alleine bin. Ich habe ein Bitte
dennoch ergänzend zur Frage von Herrn Dr. Mueller: wie können wir sicherstellen,
Herr Ernsting oder an die Verwaltung gefragt, dass der befürchtete Suchverkehr
in der Einmündung „Allee am Forsthaus“ und insbesondere in dem Dreieck, dort
ist eine Verkehrsinsel auf der Vorlage der Variante 6.1 eingezeichnet, mit zwei
Pfeilen, die auch in der Legende heißen: „Erschließung von – zu bestehender
Verkehrsfläche“, ausbleibt. Wie können wir also sicherstellen, dass eine solche
Erschließung über die „Allee am Forsthaus“ zu den Parkplätzen rund um die
beiden Kirchen nicht erfolgt? Denn das war explizit unsere Absicht, dort etwas
zur Verkehrsberuhigung beizutragen.
Herr
Ernsting
Es
ist beabsichtigt, unmittelbar nördlich des Gemeindezentrums
Mitarbeiterstellplätze vorzusehen, so dass der Parkplatzsuchverkehr sich für
die Gemeindemitglieder, Besucher von Gottesdiensten und Veranstaltungen auf den
Stallungsflächen und auf die Längsparkplätze des Zehlendorfer Dammes
konzentriert. Das wird eine Aufgabe der Eindeutigkeit in der konkreten
Ausführung sein und sich durch Beschilderung regeln.
Herr
Dr. Klocksin
Herr
Kinzinger hat das Bedürfnis Rederecht zu erhalten, regt sich hier Widerspruch
seitens der Mitglieder des Ausschusses?
Es
bestehen keine Einwände gegen das Rederecht von Herrn Kinzinger.
Frau
Pfarrerin Rosenthal
– Rederecht
Ich
möchte seitens der Kirchengemeinde noch einmal ein paar Dinge klarstellen. Für
unser Projekt wäre eine andere Anwendung der Stellplatzsatzung besser als mit
dem Schlüssel 1 : 5 und mit der Begründung, unser Projekt sei ein Projekt mit
überregionaler Bedeutung. Man muss ganz klar sagen, dass wir eine
Gemeindekirche für die ca. 5.500 Mitglieder starke evangelische Kirchengemeinde
planen. Wir bauen kein kirchliches Zentrum für die Region. Aber selbst wenn
Ihre bevorzugte Lesart der Stellplatzsatzung mit dem Schlüssel 1 : 5 angewendet
würde, dann lägen wir nach dieser intelligenten Lösung der Stellplatzfrage, wie
sie uns heute in der Variante 6 vorgeschlagen wird, immer noch drüber. Insofern
hoffe ich, dass Sie auf unserer Seite sind und sich dem Projekt annähern. Die
maximal 124 Stellplätze sind aus unserer Sicht mehr als genug. Auch die normale
Anwendung der Stellplatzsatzung mit 45 Stellplätzen würde unseren Bedarf
vollkommen abdecken. Wir haben 10 – 15 Veranstaltungen im Jahr, die einen
höheren Stellplatzbedarf erforderlich machen könnten. Ich finde die Möglichkeit
nochmal 24 Stellplätze am Zehlendorfer Damm zu bauen hervorragend, auch im
Hinblick auf das Projekt des Landarbeiterhauses Zehlendorfer Damm 200, so dass
diese auch von dort genutzt werden könnten, zumal diese Stellplätze sich
zwischen der Dorfkirche und dem Landarbeiterhaus erstrecken. Ich begrüße den
Entwurf im Hinblick auf die Stellplatzvarianten.
Die
Kirchengemeinde strebt an, einen Architekturwettbewerb auszuloben, jedoch ist
der Umfang noch nicht ganz klar. Wichtig dabei ist es uns, auch die Kommune in
diesen Wettbewerb einzubinden Was wir dann zu gegebener Zeit tun werden, denn
die Dorfkirche und das alte Dorf ist viel mehr Menschen wichtig, als nur der
Kirchengemeinde.
Herrn
Kinzinger
(Mitglied der Agendagruppe Kultur und Bildung) – Rederecht
Möchte
dafür werben, dass man bei den Entscheidungen perspektivisch den Wiederaufbau
des alten Schlosses mit einbezieht. Wirbt dafür, dass man die Fläche, wo das
alte Schloss mal stand als Baufläche weiter ausweist, um dann dort einen Bau
hinzustellen, ein Zentrum für die Gemeinde zu errichten, das Heimatmuseum mit
einzubinden und andere kulturelle Nutzungen vorzusehen. Dann könnte der Platz
zwischen der Kirche und dem Schloss für Veranstaltungen und die Gemeinde
nutzbar gemacht werden.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Lippoldt, Frau Krause-Hinrichs, Herr Dr. Klocksin, Frau von Törne, Herr Dr.
Mueller, Herr Grützmann, Frau Eiternick, Herr Wilczek
Frau
Wagner-Lippoldt
– zu Protokoll
Wenn
die Nutzung dieses Saals allein und zwar rein auf Veranstaltungen der Gemeinde
Kleinmachnow beschränkt bleiben, aber so hat es in der Vergangenheit nie den
Anschein gehabt, so wurde es auch nicht kommuniziert, denn es hieß immer, dass
dieser Raum auch multifunktional genutzt und auch für andere Institutionen zur
Verfügung gestellt werden soll. Sie haben jetzt in diesem Bereich Stellplätze,
die dieser Nutzung entsprechen werden. Sollten diese Plätze nicht angelegt
werden können, werden derartige Nutzungen nicht möglich sein. Hier gibt es
einen ordnungsrechtlichen Rahmen, der auch von der Verwaltung eingehalten
werden muss.
Ein
weiterer Punkt sind spezielle Fragen zum Bebauungsplan für die Menschen die
dort wohnen bzw. gewerblich tätig sind. Das ist einmal das Gebiet der Gärtnerei
„Schöwel“, welche in einem Entwurf in einer orangefarbenen Fläche ausgewiesen
ist und in einem anderen in einer weißen Fläche, einmal „Sondergebiet –Zweckbestimmung
Gartenbau“ und einmal „Fläche für die Landwirtschaft“. Ich hätte gerne gewusst,
was sind das für unterschiedliche Festsetzungen, was ist da inhaltlich gemeint?
Ein
Bebauungsplan muss sicherstellen, dass die bewohnten Parzellen, die rechtmäßig
erbaute Wohnhäuser enthalten, auch erschlossen werden können. Bei der Variante
2 sehen wir zwei Grundstücke in zweiter Reihe mit den Flurstücknummern 195 und
196, welche hier verkehrsmäßig nicht angebunden werden. Bei dem Flurstück 195
ist es so, dass dieses seit Jahrzehnten über das Flurstück 187 auf einem
Schotterweg zu erreichen ist. Ich frage die Verwaltung: wie ist sichergestellt,
dass dieses Grundstück hinten auch weiterhin sicher erreichbar ist, wenn vorne
ein Baufenster eingezeichnet ist? Wem gehört das Grundstück und wie stellt die
Verwaltung sicher, mit den dortigen Bewohnern und Eigentümern, dass diese auch
künftig ihr Grundstück erreichen können? Zusätzlich stellt sich in diesem
Zusammenhang die Frage, dass dort das unmittelbar angrenzende Flurstück 194 als
Wald ausgewiesen ist. Tatsächlich befindet sich auf diesem Grundstück eine
imker- und gartenbaumäßig genutzte Fläche. Wie kann langfristig eine
Erschließung für dieses Grundstück gesichert werden? Das gleiche ergibt sich
für das Flurstück 196, welches von der gewog mbH verwaltet wird und auch hier
bei der Variante 2 nicht mehr erreichbar wäre.
Eine
weitere Frage bezieht sich auf die Waldflächen, die hier im Norden des
Machnower Sees ausgewiesen sind, rechts und links vom Zehlendorfer Damm. Als
vor kurzem der Flächennutzungsplan für ganz Kleinmachnow geändert werden
sollte, um die Waldflächen zu sichern, wurde von der Verwaltung hier im
Ausschuss vorgetragen, dass dies im Rahmen des B-Plan-Verfahrens „Altes Dorf“
behandelt werden soll. Ich habe festgestellt, dass in dem B-Plan diese Flächen
auch wirklich als Wald dargestellt, aber im dazugehörigen FNP (nächster TOP)
wieder ausgegliedert worden sind. Deshalb stellt sich die Frage an die
Verwaltung: inwieweit ist es abgesichert, dass das als Wald ausgewiesen wird?
Die
Einstufung der Wohngebiete allgemeines Wohngebiet – reines Wohngebiet, speziell
das Gebiet um das alte Forsthaus herum, das von dem einzigen Ehrenbürger von
Kleinmachnow, Herrn Funke, bewohnt worden und auch denkmalgeschützt ist, als
reines Wohngebiet ausgewiesen wird. Tatsächlich ist es hier in beiden
Planungsvarianten als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, während im hinteren
Teil der Allee am Forsthaus die beiden Grundstücke als reines Wohngebiet
ausgewiesen sind. Das ist nicht ganz nachvollziehbar und sollte meines Erachten,
und ich hoffe auf die Unterstützung des Ausschusses, geändert werden.
Frau
Krause
In
der Variante 2 haben wir ein Sondergebiet, was ganz klar ein Baugebiet ist. Um
die Bestandsbebauung haben wir ein Baufenster gezogen, aber es würde weitere
Bebauungen ermöglichen. Das ist eher eine bauliche Nutzung als diese Kategorie
in der Variante 1, die Landwirtschaftsfläche ist. Dazu muss ich sagen, dass im
Baugesetz Landwirtschaftsfläche auch Gartenbau umfasst, was hier der Fall wäre.
Es ist nicht so, dass diese Nutzung plötzlich unzulässig wäre. Ich würde es
weniger baulich-gewerblich sehen als die Variante Sondergebiet. Der Vorteil bei
der Variante Landwirtschaftsfläche könnte sein, dass das Ministerium sagt, dass
es nicht ausgegliedert werden muss, wo jetzt die Fläche im LSG liegt, ein
Sondergebiet hingegen müsste aus dem LSG ausgegliedert werden.
Herr
Ernsting
Flurstück
196 ist die Fläche, wo „WA“ steht und die sich im Eigentum der gewog mbH
befindet. Das Flurstück 195 (Privateigentum) liegt daneben. Die Frage der
Erschließung ist selbstverständlich im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Wir
haben es nicht als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, wenngleich dieser
Streifen dort tatsächlich aus alter Zeit eine öffentliche Verkehrsfläche ist.
Die Erschließung wird in jedem Fall durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
gesichert und insbesondere für das Flurstück 195. Gleiches trifft für das
Flurstück 194 zu, ein wichtiger Hinweis ist die Imkereinutzung auf diesem
Grundstück, was im weiteren Verfahren geprüft wird.
Auf
die Anregung von Frau Wagner-Lippoldt hin wurde der FNP geändert (13. Änderung
FNP). In der FNP-Änderung Nr. 13 werden Flächen entlang des Machnower Sees
schon jetzt als Wald auch im FNP dargestellt. Für die übrigen Flächen ist noch
ein Änderungsverfahren durchzuführen, dass dann unter der Bezeichnung: „14.
Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow“ läuft. Daher ist die
Darstellung der Flächen im Bebauungsplan – FNP nicht deckungsgleich.
Herr
Dr. Klocksin
Stellt
die Anlage 7, eine Information zu Grundstücken nördlich der Allee am Forsthaus,
zur Diskussion.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Dr. Mueller, Herr Krüger, Frau Wagner-Lippoldt, Herr Ernsting
Herr
Dr. Klocksin
Empfiehlt
der Verwaltung, die Anlage 7 gegebenenfalls noch einmal zu überarbeiten, denn
dazu ist noch vertiefender Klärungsbedarf vorhanden.
Abstimmung zur DS-Nr.
005/11:
7 Zustimmungen/1
Ablehnung/1 Enthaltung. Dieser Drucksache wird mehrheitlich zugestimmt.