1.         Die Inbetriebnahme der Kita Ameisenburg erfolgte zum 01.10.1999. Sowohl die Brandschutz- als auch die Lüftungsanlage wurde ohne Beanstandungen abgenommen.

            Seit fast einem Jahrzehnt gibt es gravierende Probleme mit der Lüftungsanlage.

            Die Firma, die die Anlage errichtet hat, ist zwischenzeitlich in Insolvenz gegangen   und vor            ca. 5 Jahren ist die Lüftungsanlage außer Betrieb gesetzt worden.

 

2.         Am 01.04.2014 führte der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Brandschau durch,      die mit             der Auflage endete, den Nachweis über die Prüfung nach der Brandenburgischen         Sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungs- und      Prüfungsverordnung vorzulegen.

 

3.         Die erstmalige Prüfung der natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen am        29.04.2014 durch den TÜV Rheinland stellte wesentliche Mängel fest, diese wurden        im Nachgang abgestellt.

 

4.         Die nächste turnusmäßige am 08.03.2017 durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark              erfolgte Brandschau enthielt als Auflage, den Nachweis über die       Prüfung der      Lüftungsanlage sowie Brandschutzklappen nach Brandenburgischen          Sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstungs- und Prüfungsverordnung vorzulegen.

 

5.         Die wiederkehrende Prüfung der raumlufttechnischen Anlage mit Brandschutzklappen        sowie natürliche Rauchabzugsanlage am 20.09.2017 durch die DEKRA stellte erneut   wesentliche Mängel im baulichen Brandschutz fest. (es erfolgte 18 Jahre nach Errichtung       die erstmalige Prüfung der raumlufttechnischen Anlage und des Rauchabzuges)

 

6.         Es erging eine Beauftragung der Mängelbeseitigung an die Fa. Seifert Lüftungs- und           Fenstertechnik. Nach Erstellung der Grundlagen stellte die Firma in Zusammenarbeit mit       der gewog fest, dass es erhebliche Probleme an der Brandschutzanlage gibt und eine   Mängelbehebung im laufenden Betrieb und ohne Fachplanung nicht möglich ist.

 

7.         Daraufhin erfolgte eine Beauftragung der Fachplanung an die Firma Grützmacher- Ingenieurgesellschaft. Die Begehung erfolgte am 05.06.2018. Als Fazit stellte die Firma fest,        dass die Anlage zu keinem Zeitpunkt in einem abnahmefähigen Zustand gewesen sei,          nicht    sanierungsfähig sei und eine komplette Neukonzeption – und installation       erforderlich sei.

 

8.         Eine Information an den Landkreis erfolgte am 11.12.2018. Es wurde mitgeteilt, dass             eine Mängelbeseitigung im laufenden Betrieb nicht ausgeführt werden kann und            die       Gemeinde derzeit ein Planungsteam zusammenstelle, um die baulichen Mängel zu            beheben.

 

9.         Ein erstes Angebot für die Gesamtsanierung erfolgte durch das Ingenieurbüro Dr.    Zauft    am 17.12.2018. Der Umfang der vorgeschlagenen Arbeiten entspricht einer         kompletten Entkernung des Bauwerkes mit Hochrechnung von Gesamtbaukosten           von ca. 3,6 Mio EURO.

 

10.        Daraufhin wurde seitens der Gemeinde das Brandschutzfachbüro Eisert Fachplanung         beauftragt, eine Stellungnahme vorzunehmen und ein Brandschutzkonzept zu           erstellen. Die Begehung erfolgte am 11.01.2019 und      zwischenzeitlich liegt eine schriftliche Stellungnahme vor:

           

 

Die brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigung aus dem Jahr 1998 sowie des zu diesem Zeitpunkt geltenden Baurechts ist wirtschaftlich sehr aufwändig. Daher wird vorgeschlagen, für das Gebäude ein neues Brandschutzkonzept zu erarbeiten, welches sowohl die zwischenzeitlich geänderten gesetzlichen Grundlagen als auch die Bestandssituation berücksichtigt. Dies ermöglicht alternative Lösungen, welche ggf. einen geringeren Eingriff in die vorhandene Bausubstanz erfordern.                                                            

 

                       

Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes sind folgende Maßnahmen erforderlich:

·       Rückbau der Unterdecke in den Sanitärräumen und Garderoben

·       Rückbau und Neuerrichtung der Lüftungsanlage einschließlich der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (Brandschutzklappen, Schächte etc.)

·       Ertüchtigung der Leitungsdurchführungen Heizung, Sanitär und Elektro in diesen Räumen

·       Einbau neuer Unterdecken in diesen Räumen sowie Malerarbeiten und ggf. Fliesenarbeiten

·       Überprüfung des Feuerwiederstandes der Trockenbauwände im OG Treppenraum/Gruppenräume 2 und 3, Ertüchtigung oder Abbruch und Neubau

·       Einbau neuer Brandschutztüren (T30-RS) in die Treppenraumwände Erneuerung/Instandsetzung von Bauteilen, welche im Zuge der Brandschutzsanierung zerstört werden oder sichtbare Mängel aufweisen

·       Überprüfung und ggf. Ergänzung der Sicherheitsbeleuchtung

·       Errichtung einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 mit flächendeckender Überwachung ohne Aufschaltung auf die Feuerwehr. Die Anlage dient der Kompensation verdeckter Brandschutzmängel und der Sicherstellung der Personenrettung im Gebäude.

 

11.        Als Sofortmaßnahme schlug Frau Eisert den Einbau einer Brandmeldeanlage nach DIN       14675   (Vollschutz) auf Putz ohne Aufschaltung an die Feuerwehr sowie eine      Unterweisung aller Mitarbeiter dahingehend, dass sie bei Rauchauftritt sofort das           Gebäude zu evakuieren sei. Aufgrund der kurzen Rettungswege im Kindergarten sei eine     Schließung nicht erforderlich.

 

12.        Der Einbau einer mit Frau Eisert abgestimmten Brandmeldeanlage ist ab 04.02.2019 möglich und kann bei laufenden Betrieb erfolgen. Damit stünde zunächst einmal    kein erhöhtes Risiko mehr für die Benutzer der Kita.

 

13.        Die Erstellung eines vollständig neuen Brandschutzkonzeptes mit Kostenschätzung muss      beauftragt werden.

 

 

Ø  Erläuterungen zur Informationsvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur Info-Nr. 001/19 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Templin

Frau Scheib

Frau Dettke

Frau Feser, Leiterin des EB KITA-Verbund