Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.  Der Bebauungsplan KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.2002 soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die textlichen Festsetzungen zur Regelung von Einfriedungen (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

Bei der Bearbeitung der neuen textlichen Festsetzung zu Einfriedungen sind die Grundsätze des Antrages DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 (vgl. Anlage 2) zu berücksichtigen.

2.  Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

3.  Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 163/18 beteiligen sich:

- Herr Schubert


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 163/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 07.03.2019 zu setzen.