Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Für das Grundstück Ringweg 22 - vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches – soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-VEP-006 „Ringweg 22“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

2)        Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-006 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Dauerwohnen auf dem Grundstück Ringweg 22 geschaffen werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-044 ersetzen und insoweit ändern.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans der Vorhabenträger (Antragsteller) aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeinde­vertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 169/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 07.03.2019 zu setzen.