Sitzung: 18.02.2019 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 169/18
1)
Für
das Grundstück Ringweg 22 - vgl. Anlage 1, Abgrenzung des
Geltungsbereiches – soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der
Bezeichnung KLM-VEP-006 „Ringweg 22“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekanntzumachen.
2)
Mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-006 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Zulässigkeit von Dauerwohnen auf dem Grundstück Ringweg 22
geschaffen werden.
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-044 ersetzen
und insoweit ändern.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans der Vorhabenträger (Antragsteller) aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 169/18 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
07.03.2019 zu setzen.