Frau Neidel

Zur Aufhebung des Beschlusses ist die Bekanntmachung erfolgt, tatsächlich ist ein Teilaufhebungsbeschluss gefasst worden. Eine Ausfertigung des Beschlusses liegt in der Zeit vom 10. bis 24. Januar 2011 in der Ebene 2 (Galerie) aus. Der Teilaufhebungsbeschluss enthält eine Auflage hinsichtlich der Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes für die nicht von der Aufhebung umfassten Maßnahmen: Uferspundwand und zwei Leitwerke und einen Vorbehalt zur späteren Entscheidung über die dafür notwendige Kompensation. Das passt zu dem Punkt Spandauer Teich und Schopfheimer Allee. Die Verwaltung wird nachfragen und unsere Anregungen dahingehend führen, dass der Spandauer Teich als Ausgleichsmaßnahme erhalten bleibt.

 

Ein dritter Anstrich beinhaltet die Verbesserung des Fußweges über die Nordkammer der Schleuse. Hierzu wird sich die Verwaltung schriftlich an die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost wenden.

 

Informationsnachfrage Herr Lippoldt

Ist diese Auslegung auch im Internet bearbeitbar, wie es in anderen Gemeinden inzwischen üblich ist?

 

Frau Neidel

Ist nicht bekannt und wird morgen bei der Öffentlichkeitsstelle in Erfahrung gebracht. Generell müsste dies möglich sein.