Sitzung: 18.03.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 020/19
Frau Dr. Scholz:
Vorstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „östliches Kerngebiet“. Konkret
dürfen künftig nicht mehr bis zu VI Vollgeschosse und maximal 22,00 m Firsthöhe
realisiert werden, sondern nur noch IV Vollgeschosse und maximal 16,00 m
Firsthöhe. Entsprechend wurde die Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 auf 1,4
verringert. Für die gestalterische Ausführung des vierten Geschosses als
Staffelgeschoss ist eine zusätzliche Textliche Festsetzung ergänzt worden.
Für das bereits
bebaute südliche Grundstück erfolgte u.a. ein Neuzuschnitt der überbaubaren
Grundstücksfläche.
Abstimmungsergebnis:
4 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig
empfohlen