Frau Dr. Scholz:
Maßgabe zum Bebauungsplan-Verfahren
KLM-BP-006-e „Nördlich Stahnsdorfer Damm“ im Zusammenhang mit der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung war es, einen Städtebaulichen Wettbewerb für das
Wohnen unter Berücksichtigung des Schallschutzes durchzuführen. Der geplante lärmabschirmende
Gebäuderiegel wird mit in den Bearbeitungsbereich des Wettbewerbs einbezogen.
Auslober ist die gemeindeeigene P&E mbH.
Herr Klenk, BSM Beratungsgesellschaft für
Stadterneuerung und Modernisierung mbH
erläutert den Stand
der Wettbewerbsvorbereitung. Es soll ein einstufiger nichtoffener Wettbewerb
ausgelobt werden, nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und
der Vergabeverordnung (VgV), sowie mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Ausgewählt
werden sollen maximal 6 Büros, davon zwei von der Gemeinde bzw. vom privaten
Grundstückseigentümer gesetzte. Vier Teilnehmer werden unter den Bewerbern ausgelost.
Das Verfahren ist bei der Architektenkammer Brandenburg angemeldet.
Es wird 3 Fachpreisrichter
und 2 Sachpreisrichter geben. Die Fachpreisrichter werden Stadtplaner bzw.
Architekten sein, Sachpreisrichter sind der Bürgermeister und eine vom privaten
Eigentümer benannte Person.
Ziel ist es, einen
Vorschlag für eine einheitliche, abgeschlossene städtebauliche Figur zu erhalten.
Unter Berücksichtigung eines energieeffizienten Städtebaus sollen
Lösungsvorschläge für den Emissionsschutz entwickelt werden. Die städtebauliche
Figur soll in den Bebauungsplan-Entwurf übernommen werden. Die bauliche Umsetzung
wird dann beim Grundstückseigentümer liegen.
Zeitplan:
Der Teilnahmeaufruf
wurde heute auf der Brandenburgischen Vergabeplattform online gestellt. Im
April werden die Teilnehmer des Wettbewerbs aus den Bewerbungen ausgelost. Im Rahmen
einer Auftaktveranstaltung im Mai sollen die Auslobungsunterlagen verteilt
werden. Die Pläne werden bis 5. Juli 2019 einzureichen sein, das Preisgericht
Anfang/Mitte September 2019 tagen.
Nach der
Entscheidung des Preisgerichts kann der siegreiche Beitrag in den Gremien
vorgestellt und parallel in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet werden. Der
Entwurf soll dann etwa Anfang 2020 öffentlich ausgelegt werden.
Nach Inkrafttreten
des Bebauungsplanes wird das Gebiet in zwei Schritten zu entwickeln sein, als erstes
der Bau des lärmabschirmenden Gebäuderiegels, danach der Bau der Wohn- und/oder
der Gewerbebebauung.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Schramm, Frau
Scheib, Herr Sahlmann, Herr Prof. Sommer, Herr Templin, Herr Krüger, Herr Dr.
Braun
Diskussionspunkte:
- Der Wettbewerb soll ergebnisoffen durchgeführt
werden, ohne eine Festlegung auf Wohnnutzung und/oder Gewerbenutzung.
- Der Bürgermeister sollte sich im Preisgericht
bei der Abstimmung absichern, dass auch die Mehrheit der Fraktionen seine Position
mitträgt. Das sollte in den Wettbewerbsunterlagen deutlich werden.
- Anhand welcher Kriterien werden die anderen vier
teilnehmenden Büros ausgewählt?
- Wer bestimmt die Fachpreisrichter?
- Es sollten nicht nur Architekturbüros aus der
Region und dem engeren Umfeld zur Teilnahme aufgefordert werden, um auch einmal
ganz neue Ideen zu bekommen.
- Fachkundige und angesehene Preisrichter und attraktive
Preisgelder sind wichtig für ein hohes Niveau der Beiträge.
- Es sollte ein Schallgutachter in das Preisgericht
aufgenommen werden, der das Gelände kennt und das vorliegende Gutachten.
Herr
Ernsting/Frau Dr. Scholz:
- Der Bürgermeister als Sachpreisrichter soll,
wie schon beim Workshop Neue Hakeburg erfolgreich praktiziert, von einem Gremium
aus Gemeindevertretern bzw. von Vertretern der Fraktionen beraten werden.
- Das gesetzten zwei Büros wurden vom privaten
Eigentümer vorgeschlagen bzw. seitens der Gemeinde aus einer Vorschlagsliste
der BSM mbH ausgewählt. Die Gemeinde hat sich für das Büro „Teleinternetcafé
Architektur und Urbanismus Krauth Kumberger Schmidt PartGmbB“ entschieden, der private
Eigentümer für das Büro Gewers & Pudewil aus Berlin.
- Die Auswahl/Auslosung erfolgt nur unter den
Büros, die die vorgegebenen Kriterien erfüllen.
- Die Auswahl des Preisgerichts erfolgt in
Zusammenarbeit mit der Bbg. Architektenkammer. Die Namen werden bis zur
Auslobung feststehen. Von der Architektenkammer haben wir bereits einen
Vorschlag erhalten. Die Gemeinde möchte im Preisgericht auch jemanden, der sich
mit Kleinmachnower Gegebenheiten auskennt, bei der Architektenkammer gelistet
ist und große Wettbewerbserfahrung hat. Als Dritten im Boot sieht die Gemeinde
einen Landschaftsarchitekten, möglichst mit Kleinmachnow-Erfahrung.
- Bei einer Erweiterung des Wettbewerbsgebietes
würden die Kosten steigen, für eine Fläche, die der Gemeinde nicht gehört.
21:45 Uhr: Frau Scheib, Frau Dr.
Bastian-Osthaus und Herr Wolschon verlassen den Bauausschuss. Es sind noch 4
Gemeindevertreter anwesend.