Sitzung: 06.12.2010 Zeitweiliger Ausschuss zum B-Plan KLM-BP-019-3
Frau Sahlmann informiert die Mitglieder
über die stattgefundene Akteneinsicht.
Die Akteneinsicht fand am 03. Dezember
2010 in der Zeit von 9:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr im Fachbereich Bauen/Wohnen,
bei Frau Neidel, statt.
Eingesehen wurden offizielle
Genehmigungsakten und allgemeine Akten.
Zur Aussage über die zulässige Bauweise,
die mit dem „o“ vorgegeben wird, ist man
wieder auf das Protokoll vom 21.02.2001 oder auch auf das vom 10.01.2001
gekommen, ohne das darin steht, wir
machen das oder das.
Eine Rolle spielten dabei Büros, wie das
Büro Steinbeck, das die Bebauungsplanung gemacht hat und der Architekt Herr
Becker.
Herr Klocksin:
Bei der letzten Sitzung wurde schon der
entscheidene Ausschnitt im 1. Konvolut, S. 8 (Aktennotiz aus der Beratung vom
21.02.2001) wiedergegeben:
„ Der vorliegende Entwurf lässt sich
weder in die offene noch in die geschlossene Bauweise einordnen. Es wurde
empfohlen, keine Bauweise festzusetzen.“
Damit ist eine klare Bezugnahme auf die
bisherige Bauweise genommen und eine Veränderung im Ansatz für die künftige
Bauweise.
Alles andere ist lediglich die Dokumentation
des weiteren Verlaufs.
So bleibt die Mutmaßung oder die Kraft
der Erinnerung, woraus sich das hat ableiten lassen.
Frau Dr. Kimpfel führt aus:
Sie war bis 2007 Mitglied im
Bauausschuss. Ende 2007 hat die Verwaltung wohl vorgetragen, dass es für eine
Seniorenresidenz nicht möglich ist, diese offene Bauweise durchzuführen, weil
die älteren Menschen nicht über den Hof können, um in das nächste Gebäude zu
kommen. Es ist direkt erwähnt worden, dass dieses „o“ raus muss. Es ist dann
auch rausgenommen worden und es gab einen Beschluss in der GV.
Frau Neidel:
Der Beschluss zur Änderung wurde am
15.02.2001 durch die Gemeindevertretung gefasst. In den vorgelagerten
Beratungen Bauausschuss, Sondersitzung
HA und GV standen im Fokus der Diskussion die Geschossigkeit der Gebäude am
Markt, die Ausweisung von Stellplätzen, Straßenbreiten, die Anbindung des
Seebergs und das Funktionieren der Marktanlage.
Festsetzungen für den Bebauungsplan
ergeben sich oft erst später, wenn Planer die gestalterischen Vorgaben in
Planungsrecht umsetzen.
In dieser Phase erfolgen Abstimmungen
mit dem Rechtsamt. So gab es Gespräche, wie man beispielsweise die Vordächer
der Markthäuser regelt oder eben auch das Gebäude im Mischgebiet
planungsrechtlich zulässig macht.
Der Landkreis empfahl, auf die Regelung
einer Bauweise zu verzichten – so auch in alten Protokollen und Notizen
nachzulesen.
Es war immer gewünscht, den Rathausmarkt
einzufassen, also mit Bebauung zu umschließen.
Das Gebäude im Mischgebiet (nun Alten-
und Pflegeheim) stand wegen der Länge nicht in Kritik. Wichtig war der
Durchlass im Gebäude als Verbindung zur Langen Reihe und die Erreichbarkeit mit
einer guten Querungsmöglichkeit vom Markt aus.
Frau Sahlmann:
Als diese Änderung vollzogen wurde,
wurde noch nicht an ein Pflegeheim gedacht. Da waren es Geschäftshäuser.
Frau Neidel:
Ein Mischgebiet mit der Funktion unten
Geschäfte und darüber Wohnungen.
Herr Klocksin:
Die Idee Pflegeheim ist da auch schon
diskutiert worden. Auch gab es seitens der GeWoG explizit einen Vorschlag. In
beiden Fällen ist das damals, trotz des wegfallenden Merkmals „offene
Bebauung“, durch eigenes handwerkliches Unvermögen abhanden gekommen.
Entscheidend ist, dass es 2001 zu einem Bebauungsplan gekommen ist, der auf die
offene Bebauung verzichtet und nicht in der Diskussion 2007.
Frau Sahlmann möchte wissen, wie der
Ausschuss weiter vorgehen sollte und schlägt vor, dass es noch eine
Ausschusssitzung geben sollte, bei der man Gesprächspartner anhört, die damals
mitgewirkt haben, wie z. B. Herr Dr. Franke.
Herr Klocksin führt aus, dass es einen
klaren Auftrag gibt. Man hat eine hervorragende Aufklärung, die in einem
Abschlussbericht dokumentiert werden sollte und dann den Mitgliedern der
Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt wird. Es sollte ein Entwurf des
Abschlussberichtes gefertigt werden, der in Umlauf im Ausschuss gebracht wird,
wo jeder seine Beiträge und kritischen Anmerkungen machen kann, um dann einen
untereinander abgestimmten Bericht abzugeben.
Frau Sahlmann schließt sich der Meinung
an und wird der Verwaltung ein Grundgerüst mit den wesentlichen Punkten für den
Abschlussbericht vorbereiten.
Herr Klocksin fügt hinzu, dass im
Bericht der Anlass, der Prüfauftrag und die Rekonstruktion des Verlaufs
enthalten sein müssen.
Frau Neidel regt an, dass die Personen
(Architekten, Planer) in Unterscheidung ihrer Funktion mit vorgestellt,
sortiert und erklärt werden.
Die Protokolle vom 10.01.2001 und
21.02.2001 werden der Niederschrift der heutigen Sitzung beigefügt.