Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Straßenverkehrsbehörde, für die Siedlung „Stolper Weg“ folgende Beschilderung (siehe auch Anlage 2) zu beantragen:

1)        Die Straßen „Am Wall“ (mit Ausnahme des Teilabschnitts „Am Wall“, der parallel zum Stahnsdorfer Damm verläuft), „Ameisengasse“ (bis zur Kreuzung Promenadenweg) und „Eichhörnchenweg“ (bis zur Kreuzung Promenadenweg) Beschilderung mit Verkehrszeichen (VZ) 274.1-40 StVO („Beginn einer Tempo 30-Zone ‑ doppelseitig“)

2)        Allen weiteren, an die in Punkt 1 genannten Straßen anschließenden Straßen der Siedlung „Stolper Weg“ Beschilderung mit VZ 325.1-40 StVO („Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches – doppelseitig“)


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 025/19 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Herr Gutheins

 

 

Zum Vorschlag aus dem Umwelt- und Verkehrsausschuss, die Stolper Weg-Siedlung gar als Tempo 20-Zone auszuschildern, verliest Herr Grubert die Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde: „ … hiermit teile ich Ihnen mit, dass nach der Straßenverkehrsordnung nur eine Beschilderung für eine Tempo 30-Zone zulässig ist. …“

Der Maßgabe aus dem Umwelt- und Verkehrsausschuss zur Einrichtung einer Tempo 20-Zone wird nicht zugestimmt.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 025/19 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16.05.2019 zu setzen.