Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Für die Verkehrsfläche „Rathausmarkt“ (Flur 8, Flurstück 1804) in dem in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich ist beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Straßenverkehrsbehörde folgende Beschilderung zu beantragen:

-        Verkehrszeichen (VZ) 242.1-40 StVO („Beginn einer Fußgängerzone – doppelseitig“)

-        Zusatzzeichen (ZZ) 1026-35 StVO („Lieferverkehr frei“)

-        Zusatzzeichen (ZZ) 1042-31 StVO („werktags 7 - 10 h“)

2)        Die Widmungsverfügung Nr. 21/06 vom 16.10.2006 ist entsprechend zu ändern. Die in Anlage 1 gekennzeichnete Verkehrsfläche soll die Eigenschaft einer Fußgängerzone erhalten, den Markthändlern soll das Befahren der Zone an Markttagen gestattet bleiben.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Frau Leißner, Fachbereichsleiterin Recht/Ordnung/Sicherheit, ergänzt.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 029/19 beteiligen sich:

- Herr Baugraß

- Herr Gutheins

- Herr Templin


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 029/19 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16.05.2019 zu setzen.