Sitzung: 01.04.2019 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 029/19
1) Für die Verkehrsfläche „Rathausmarkt“ (Flur 8, Flurstück 1804) in dem in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich ist beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Straßenverkehrsbehörde folgende Beschilderung zu beantragen:
- Verkehrszeichen (VZ) 242.1-40 StVO („Beginn einer Fußgängerzone – doppelseitig“)
- Zusatzzeichen (ZZ) 1026-35 StVO („Lieferverkehr frei“)
- Zusatzzeichen (ZZ) 1042-31 StVO („werktags 7 - 10 h“)
2) Die Widmungsverfügung Nr. 21/06 vom 16.10.2006 ist entsprechend zu ändern. Die in Anlage 1 gekennzeichnete Verkehrsfläche soll die Eigenschaft einer Fußgängerzone erhalten, den Markthändlern soll das Befahren der Zone an Markttagen gestattet bleiben.
Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Frau Leißner,
Fachbereichsleiterin Recht/Ordnung/Sicherheit, ergänzt.
An der Aussprache zur DS-Nr.
029/19 beteiligen sich:
- Herr Baugraß
- Herr Gutheins
- Herr Templin
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 029/19 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
16.05.2019 zu setzen.