Sitzung: 01.04.2019 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 030/19
Beschlussvorschlag:
1.
§ 1 Abs. 2 der Satzung zur Regelung des Parkens und
Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der
Gemeinde Kleinmachnow wird dahin geändert, dass die Worte
„und
Grünflächenüberfahrten“
entfallen.
2.
§ 2 erhält die
Überschrift „Grünflächenüberfahren“ anstelle von „Ausnahmen“.
3.
§ 2 Abs. 1 wird geändert und lautet nunmehr wie
folgt:
„Auf den von der
Gemeinde genehmigten Grünflächenüberfahrten ist das Parken eines Kraftfahrzeugs
mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t zulässig.“
4.
§ 3 der bisherigen Fassung entfällt
5.
§ 4 der bisherigen Fassung entfällt
6.
§ 5 wird § 3
- im § 5 (neu § 3) : § 5 Abs. 1
"ohne
Genehmigung" wird gestrichen.
7.
§ 6 wird § 4
Es liegt ein Antrag auf Rederecht von Herrn Rieser vor.
→ Dem Antrag auf Rederecht wird zugestimmt.
Herr Rieser, Anwohner
Zehlendorfer Damm:
„Wir wurden als Bürgerinitiative sofort aktiv und haben
unterschiedliche Gemeindevertreter angesprochen, weil wir der Ansicht sind,
dass der Zehlendorfer Damm eine besondere Straße eben halt entsprechend in der
Gemeinde Kleinmachnow darstellt. Eine besondere Straße, nicht, weil sie
besonders schön ist, das ist sie unbenommen, sondern weil sie eine ganz
besondere Verkehrssituation hat. Und wir konnten den Gemeindevertretern, die
sich zu einer großen Zahl bereit erklärt hat, unser Anliegen und unsere Nöte
sich anzuhören und davon überzeugen, dass also am Zehlendorfer Damm die bisher
geltende Satzung zu problematischen Strukturen für uns Anwohner führt.
Daraufhin haben wir gebeten, sich mit dieser Problematik weiter zu
beschäftigen. Denn auch Herr Grubert sagte ja auf der letzten
Gemeindevertretersitzung, dass eine spezifische Situation durch die Sperrung
der Rammrathbrücke jetzt noch dazugekommen ist. Die Grundsituation ist allerdings
auch unabhängig von der Rammrathbrücke gegeben, dass wir große Probleme haben
mit dem Verbot, auf den Zufahrten zu parken, weil wir bisher mit dem Parken auf
den Zufahrten einen Verkehrsfluss am Zehlendorfer Damm aufrechterhalten
konnten, was wir gerne unterstützen und auch gerne weiterhin unterstützen
wollen. Ich betone absolut, da sind wir bei Ihnen, wir wollen nicht auf
Grünflächen parken. Und wir wollen auch die Gemeinde in ihrer Struktur als
grüne Gemeinde erhalten. Nun kommt es zu diesem ganz besonderen
Handlungsbedarf, der ja Gott sei Dank jetzt auch vom UVO-Ausschuss und heute
auch von Ihnen in der Hochwahl der Nöte des Zehlendorfer Dammes auf Punkt 2
auch mitgesehen wird und ich möchte Sie als einer der Beteiligten von dieser
Bürgerinitiative bitten, für die nächste Gemeindevertretersitzung sich mit
dieser Problematik allumfassend zu beschäftigen und eine Lösung zu finden, wie
wir als Anwohner wieder verkehrssicher und auch bewusst dort am Zehlendorfer
Damm umgehen mit den Verkehrsströmen und in aller Sinne handeln. Wir wollen
nicht unbedingt, dass eine Satzung geändert wird, die dann wieder dazu führt,
dass wildes Parken auf Grünflächen entsteht, wir wollen keine Satzungsänderung,
die dazu führt, dass dort Grünflächen versiegelt werden. Denn auf den Zufahrten
haben wir Rasengittersteine gesetzt und wir haben die Versiegelung verhindert.
Wir würden uns wünschen, dass wir eine Struktur bekommen, die für alle
Anwohner, für die, die der Durchgangsverkehr selber darstellt, für uns als
Anwohner und natürlich auch für die neuen zukünftigen Verkehrsströme der
nächsten 24 Monate, die von der Rammrathbrücke kommen, eine Lösung zu finden,
wo alle Beteiligten wirklich entsprechend einen sicheren Fahrweg bekommen.“
Herr Bültermann erläutert die DS-Nr. 030/19 als Einreicher.
An der Aussprache zur DS-Nr.
030/19 beteiligen sich:
- Herr Warnick
- Herr Bültermann
- Herr Templin
- Frau Scheib
- Herr Gutheins
Der Änderungsvorschlag von
Herrn Gutheins, den Satz unter 3. wie folgt zu ändern:
„Auf den von der Gemeinde genehmigten Grünflächenüberfahrten ist das
Parken von Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t
zulässig.“
→ Der Einreicher übernimmt die Änderungen.
Änderungsantrag von Herrn
Templin:
Unter § 2 Ausnahmen wird ein neuer Punkt 1 aufgenommen:
An den beiden Hauptverkehrsstraßen Zehlendorfer Damm und
Karl-Marx-Straße von Zehlendorfer Damm bis Ernst-Thälmann-Straße wird das
Halten und Parken auf den Grünflächenüberfahrten gestattet.
→ Der
Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
•Weiterhin einigen sich die Mitglieder des
Hauptausschusses darauf, sich über diesen Antrag auf der anberaumten Sitzung
der Fraktionsvorsitzenden am 29.04.2019 zu verständigen.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 030/19 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
16.05.2019 zu setzen.