Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.    § 1 Abs. 2 der Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der  Gemeinde Kleinmachnow wird dahin geändert, dass die Worte

„und Grünflächenüberfahrten“

entfallen.

2.    § 2 erhält die Überschrift „Grünflächenüberfahren“ anstelle von „Ausnahmen“.

3.    § 2 Abs. 1 wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:

„Auf den von der Gemeinde genehmigten Grünflächenüberfahrten ist das Parken eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t zulässig.“

4.    § 3 der bisherigen Fassung entfällt

5.    § 4 der bisherigen Fassung entfällt

6.    § 5 wird § 3  - im § 5 (neu § 3) : § 5 Abs. 1

"ohne Genehmigung" wird gestrichen.    

7.    § 6 wird § 4


Es liegt ein Antrag auf Rederecht von Herrn Rieser vor.

         Dem Antrag auf Rederecht wird zugestimmt.

 

Herr Rieser, Anwohner Zehlendorfer Damm:

„Wir wurden als Bürgerinitiative sofort aktiv und haben unterschiedliche Gemeindevertreter angesprochen, weil wir der Ansicht sind, dass der Zehlendorfer Damm eine besondere Straße eben halt entsprechend in der Gemeinde Kleinmachnow darstellt. Eine besondere Straße, nicht, weil sie besonders schön ist, das ist sie unbenommen, sondern weil sie eine ganz besondere Verkehrssituation hat. Und wir konnten den Gemeindevertretern, die sich zu einer großen Zahl bereit erklärt hat, unser Anliegen und unsere Nöte sich anzuhören und davon überzeugen, dass also am Zehlendorfer Damm die bisher geltende Satzung zu problematischen Strukturen für uns Anwohner führt. Daraufhin haben wir gebeten, sich mit dieser Problematik weiter zu beschäftigen. Denn auch Herr Grubert sagte ja auf der letzten Gemeindevertretersitzung, dass eine spezifische Situation durch die Sperrung der Rammrathbrücke jetzt noch dazugekommen ist. Die Grundsituation ist allerdings auch unabhängig von der Rammrathbrücke gegeben, dass wir große Probleme haben mit dem Verbot, auf den Zufahrten zu parken, weil wir bisher mit dem Parken auf den Zufahrten einen Verkehrsfluss am Zehlendorfer Damm aufrechterhalten konnten, was wir gerne unterstützen und auch gerne weiterhin unterstützen wollen. Ich betone absolut, da sind wir bei Ihnen, wir wollen nicht auf Grünflächen parken. Und wir wollen auch die Gemeinde in ihrer Struktur als grüne Gemeinde erhalten. Nun kommt es zu diesem ganz besonderen Handlungsbedarf, der ja Gott sei Dank jetzt auch vom UVO-Ausschuss und heute auch von Ihnen in der Hochwahl der Nöte des Zehlendorfer Dammes auf Punkt 2 auch mitgesehen wird und ich möchte Sie als einer der Beteiligten von dieser Bürgerinitiative bitten, für die nächste Gemeindevertretersitzung sich mit dieser Problematik allumfassend zu beschäftigen und eine Lösung zu finden, wie wir als Anwohner wieder verkehrssicher und auch bewusst dort am Zehlendorfer Damm umgehen mit den Verkehrsströmen und in aller Sinne handeln. Wir wollen nicht unbedingt, dass eine Satzung geändert wird, die dann wieder dazu führt, dass wildes Parken auf Grünflächen entsteht, wir wollen keine Satzungsänderung, die dazu führt, dass dort Grünflächen versiegelt werden. Denn auf den Zufahrten haben wir Rasengittersteine gesetzt und wir haben die Versiegelung verhindert. Wir würden uns wünschen, dass wir eine Struktur bekommen, die für alle Anwohner, für die, die der Durchgangsverkehr selber darstellt, für uns als Anwohner und natürlich auch für die neuen zukünftigen Verkehrsströme der nächsten 24 Monate, die von der Rammrathbrücke kommen, eine Lösung zu finden, wo alle Beteiligten wirklich entsprechend einen sicheren Fahrweg bekommen.“

 

 

Herr Bültermann erläutert die DS-Nr. 030/19 als Einreicher.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 030/19 beteiligen sich:

- Herr Warnick

- Herr Bültermann

- Herr Templin

- Frau Scheib

- Herr Gutheins

 

 

Der Änderungsvorschlag von Herrn Gutheins, den Satz unter 3. wie folgt zu ändern:

„Auf den von der Gemeinde genehmigten Grünflächenüberfahrten ist das Parken   von   Kraftfahrzeugen    bis zu    einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t zulässig.“

         Der Einreicher übernimmt die Änderungen.

 

 

 

 

 

Änderungsantrag von Herrn Templin:

Unter § 2 Ausnahmen wird ein neuer Punkt 1 aufgenommen:

An den beiden Hauptverkehrsstraßen Zehlendorfer Damm und Karl-Marx-Straße von Zehlendorfer Damm bis Ernst-Thälmann-Straße wird das Halten und Parken auf den Grünflächenüberfahrten gestattet.

         Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Weiterhin einigen sich die Mitglieder des Hauptausschusses darauf, sich über diesen Antrag auf der anberaumten Sitzung der Fraktionsvorsitzenden am 29.04.2019 zu verständigen.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 030/19 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16.05.2019 zu setzen.