Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Straßenverkehrsbehörde, für die Siedlung „Stolper Weg“ folgende Beschilderung (siehe auch Anlage 2) zu beantragen:

1.   Die Straßen „Am Wall“ (mit Ausnahme des Teilabschnitts „Am Wall“, der parallel zum Stahnsdorfer Damm verläuft), „Ameisengasse“ (bis zur Kreuzung Promenadenweg) und „Eichhörnchenweg“ (bis zur Kreuzung Promenadenweg) Beschilderung mit Verkehrszeichen (VZ) 274.1-40 StVO („Beginn einer Tempo 30-Zone ‑ doppelseitig“)

2.   Allen weiteren, an die in Punkt 1 genannten Straßen anschließenden Straßen der Siedlung „Stolper Weg“ Beschilderung mit VZ 325.1-40 StVO („Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches – doppelseitig“)

 

 

Anlagen

·       Verkehrszeichenplan Siedlung Stolper Weg 1998 (aus der verkehrsrechtlichen Anordnung Az. 363067 98 00894), bestehende Beschilderung

·       Verkehrszeichenplan Siedlung Stolper Weg 2019, beabsichtigte Beschilderung

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 025/19 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Liebrenz

Herr Gutheins

Frau Storch

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 025/19:

Die DS-Nr. 025/19 wird einstimmig beschlossen.