Frau Leißner stellt den Sachverhalt und die Entscheidung des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils vom 18.11.2010 vor. In diesem Urteil wurde zur Frage des Radwegebenutzungszwangs Stellung genommen. Zudem informiert sie darüber, dass die Untere Verkehrsbehörde in diesem Jahr die benutzungspflichtigen Radwege der Gemeinde nochmals im Hinblick auf § 45 Abs. 9 StVO zu überprüfen gedenkt.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Musiol, Frau Sahlmann