Sitzung: 13.01.2011 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /, Befangen: /
Vorlage: DS-Nr. 002/11
Der
Verkauf der Teilfläche Flur 7 Flurstück 88/1 mit 495 m² an die Eigentümer der
Teilfläche Flur 7 Flurstück 88/2 - Unterberg 7 - wird genehmigt.
Der
Anspruch der Nutzer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1c SachenRBerG wird anerkannt.
Entspr.
§ 19 SachenRBerG wird als Basisjahr für die Bodenwertberechnung das Jahr 2010
zu Grunde gelegt.
Der
Kaufpreis beträgt 52.549,20 €.
Nach
§ 60 Abs. 2 SachenRBerG sind die Kosten des Verfahrens zu teilen. Die
Grunderwerbsteuer tragen die Erwerber.
Die
Ankaufsfläche ist mit dem Eigenheimgrundstück zu vereinigen.
Der
Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.
Lageplan
B-Plan Auskunft
Nachfragen bzw. Erläuterungsbedarf gibt es
von Seiten der Ausschussmitglieder zu dieser Drucksache nicht.
Somit stellt Herr Warnick
die Drucksache DS-Nr.: 002/11 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Drucksache DS-Nr.: 002/11 erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen.