1.      Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-007 „Altes Dorf“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.      Die vorgelegten Varianten zur Anordnung von Stellplätzen für das ev. kirchliche Zentrum (vgl. Anlage 3) wurden geprüft. Es wird empfohlen, im weiteren Bebauungsplan-Verfahren eine Stell­platzanordnung entsprechend Var. 6-1 (vgl. Anlage 4) vorzusehen.

3.      Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ in zwei Varianten (vgl. Anlage 6) wird gebilligt.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, zu den zwei Varianten des Vorentwurfes eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

 

Anlagen

1.   Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-007

2.   nur zur Information: Geltungsbereich Stand 10.12.2009 (vgl. DS-Nr. 248/09)

3.   nur zur Information: Stellplatzstandorte, Varianten

4.   Stellplatzstandorte, Variante 6-1, Gestaltungsvorschlag

5.   Luftbild (Stand April 2009) mit Geltungsbereich B-Plan

6.   Bebauungsplanvorentwurf KLM-BP-007, Stand 10.01.2011 (in zwei Varianten), Legende, Beiplan Bodendenkmale

7.   Informationen zu Grundstücken nördlich Allee am Forsthaus

 

 

Ø  Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 005/11 beteiligen sich:

Herr Templin

Frau Scheib

Frau von Törne

Frau Dr. Kimpfel

Herr von Wnuk-Lipinski

Herr Musiol

Herr Dr. Mueller

Frau Sahlmann

 

 

Herr Lippoldt zu Protokoll

Für mich ist wichtig, wie Frau Neidel gerade ausgeführt hat, dass alle Vorschläge die im Bauausschuss konkret formuliert wurden, in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit eingearbeitet werden.  Dazu gehört auch, dass die Flächen, die heute am Kanal nur als allgemeines Wohngebiet in einer der ruhigsten und sensibelsten Gegenden, in diesen B-Plan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, ist nicht akzeptabel. Das muss, genau wie das letzte Waldhüterhaus, ein reines Wohngebiet sein. Das bitte ich zu beachten.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 005/11 beteiligen sich:

Herr Dr. Klocksin

Herr Burkardt

Herr Singer

Herr Nieter

Herr Templin

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 005/11:

Die DS-Nr. 005/11 wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

Frau Dr. Kimpfel zu Protokoll

Die FDP-Fraktion hat ihre Zustimmung vorbehaltlich der Anmerkungen, die der Bauausschuss gemacht hat, gegeben.