Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.   Für eine östlich Zehlendorfer Damm und nördlich des Teltowkanals gelegene Fläche, die u. a. die Wohnbebauung und das Hotel Zehlendorfer Damm 180 bis 190 (gerade Hausnummern) umfasst, soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-046 „Wohn- und Hotelanlage Kiebitzberge“ aufgestellt werden (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereich).

2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

3.   Mit dem Bebauungsplan soll der als unwirksam festgestellte Vorhaben- und Erschließungs­plan KLM-V+E/P-001 „Sporthotel Kiebitzberge“ insoweit ersetzt werden, als der inzwischen realisierte Gebäudebestand planungsrechtlich zu sichern und zu ordnen ist.

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen. Danach wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sein.

 

 

Anlagen

1.   Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-046 „Wohn- und Hotelanlage Kiebitzberge“

2.   Auszug aus dem FNP Kleinmachnow i. d. F. der 10. Änderung vom 15.10.2009

 

 

Ø Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 008/11 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Lippoldt

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 008/11:

Die DS-Nr. 008/11 wird einstimmig beschlossen.