Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) – BauGB –

     die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-010 „Musikerviertel“ (Textbebauungsplan; vgl. Anlage 2) als Satzung.

2. Die Begründung i. d. F. vom 10.01.2011 wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.  

 

 

Anlagen

1.   Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-010 „Musikerviertel“

2.   1. Änderung KLM-BP-010 „Musikerviertel“

3.   Begründung, Stand 10.01.2011

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 010/11 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 010/11:

Die DS-Nr. 010/11 wird einstimmig beschlossen.