Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 2, Befangen: 4

1. Die 1. Änderung der Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung (vgl. Anlage 2) wird als Satzung beschlossen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt,

­   die Satzung gemäß § 81 Abs. 9 Satz 4 BbgBO dem Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen Sonderaufsichtsbehörde anzuzeigen und

­   die Satzung gemäß § 81(Abs. 9 Satz 5 BbgBO öffentlich bekanntzumachen, wenn sie durch die Sonderaufsichtsbehörde nicht beanstandet wird.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Wortlaut der Gestaltungssatzung in der vom Inkraft­treten der 1. Änderung an geltenden Fassung (vgl. Anlage 4) im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow bekanntmachen zu lassen.

 

 

Anlagen

1.   Geltungsbereich

2.   1. Änderung der Gestaltungssatzung (Satzung)

3.   nur zur Information: Gegenüberstellung der geänderten Inhalte „Ursprungssatzung“ – „1. Änderung“

4.   nur zur Information: Neufassung der Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung (Vorlage für die Bekanntmachung)

 

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf fühlen sich Herr Christall, Herr Grützmann, Frau Sahlmann und Frau Vogdt befangen und nehmen nicht an der Diskussion und Abstimmung zur DS-Nr. 012/11 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 012/11 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 012/11:

Die DS-Nr. 012/11 wird mehrheitlich beschlossen.