Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Leißner, FB-Leiterin Recht/Sicherheit/Ordnung, erläutert die Haushaltsplanung für das Budget 30.

 

Nachfragen von Frau Dr. Bastians-Osthaus:

 

  1. Anlage 2 Pos. 456100 Bußgelder: Hier gibt es einen Rückgang von ca. 20 % vom Ergebnis 2018 = 56.790,70 € bis zum Ansatz 2019 = 46.800,00 €. Wie kommt das zustande?

Antwort: Die Höhe der Bußgelder kann zwischen den einzelnen Haushaltsjahren abweichen.  Die Anzahl u. a. von Bußgeldverfahren im Bereich Gehölzschutz und deren Bußgeldhöhe variiert von Jahr zu Jahr.

  1. Anlage 2 Pos. 523100: Was verbirgt sind in dem Bereich Mieten und Pachten? Im Jahr 2019 sind es 0,00 € und in den Folgejahren sind es jeweils 1.300,00 €?

Antwort: Hierbei handelt es sich um die Frankiermaschine der Poststelle. Diese wurde im laufenden Jahr 2018 vom FD ADV dem Bürgerbüro zugeordnet. Dies geschah zeitlich so spät im Verlauf des Jahres, sodass für das Haushaltsjahr 2019 kein Ansatz geplant werden konnte.

  1. Anlage 2 Pos. 525100 Haltung von Fahrzeugen: Was ist 2023 geplant?

Antwort: Die Wartung des Hubrettungssteigers ist mit 100.000,00 € veranschlagt.

 

Es wird darum gebeten, bei der Anlage 3 Pos. 12.20.01 - Durchführung von Ordnungsaufgaben – die Abweichung zwischen 2018 mit 54.727.67 € zu 2019 mit 550,00 € zu erklären.

Herr Grubert erläutert, dass die Einnahmen im Jahr 2018 zum Jahr 2019 etwas gesunken sind und die Ausgaben in 2019 sich erhöht haben. In der Verrechnung bleiben 550,00 € übrig. Zur zweiten Lesung wird die Position nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

 

Herr Dr. Prüger, Fachdienstleiter Tiefbau/Stadtwirtschaft/Gemeindegrün, erläutert die Haushaltsplanung für das Budget 50.

 

Herr Gutheins zu Produkt 54.70.02.00: Der Ansatz für 2020 ist 60.000,00 € und für 2021 140.000,00 €. Es sei nicht nachvollziehbar, wie man auf 50.000,00 € für eine Haltestelle kommt.

Ausführungen Herr Dr. Prüger: „Diese finanziellen Ansätze basieren auf Erfahrungen, die wir bei den Ausschreibungen gewonnen haben. Wir haben diese Kosten in die Planung hineingenommen, weil es die aktuellen Kosten sind. Es ist schwer vorauszusagen, wie die Preise in Zukunft sein werden. Die Baufirmen haben in der Regel ein so gutes Auftragspotential, dass sie Preise in Ansatz bringen, die wir bei öffentlichen oder beschränkten Ausschreibungen erzielen, wo wir dann einfach sehen müssen, wollen wir das für diesen Preis machen oder nicht. Es ist nicht vorhersehbar; wir haben die Preise genommen, die wir hatten.“

 

Erwiderung Herr Gutheins: „Die Erklärung sei nicht schlüssig nachzuvollziehen, 2020 und 2021 – das ist beides Zukunft. Wieso in einem Jahr 60.000,00 € und im anderen Jahr 140.000,00 €? Es ergibt überhaupt keine Harmonie zahlenmäßig mit dem was bisher war. Das sind die Erfahrungen - ja, wo sollen plötzlich neue Erfahrungen herkommen, dass man in 2020 für 6 Haltestellen jeweils 10.000,00 € für eine Haltestelle ausgeben kann und im nächsten Jahr etwas über 20.000,00 €?“

Herr Dr. Prüger: „Wir werden die Erklärung nachreichen.“

 

Die Beantwortung der Anfrage von Frau Heilmann zur Lokalen Agenda Pos. 56.10.03 – was sind 5.000,00 € Betriebsausgaben – wird nachgereicht.

 

Anregung von Herrn Liebrenz: Einzelne Bereiche transparenter darstellen.

 

Anregung von Herrn Gutheins: Anlegen eines Inhaltsverzeichnisses und einzelner Budgets als Lesezeichen im PDF-Format

 

Die Verwaltung korrigiert den Begriff geringstwertige Wirtschaftsgüter in geringwertige Wirtschaftsgüter.

 

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Weis, Frau Heilmann, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Gutheins, Herr Liebrenz