Sitzung: 18.09.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Leißner, FB-Leiterin Recht/Sicherheit/Ordnung, erläutert die
Haushaltsplanung für das Budget 30.
Nachfragen von Frau Dr. Bastians-Osthaus:
- Anlage 2 Pos. 456100 Bußgelder: Hier
gibt es einen Rückgang von ca. 20 % vom Ergebnis 2018 = 56.790,70 € bis zum
Ansatz 2019 = 46.800,00 €. Wie kommt das zustande?
Antwort: Die Höhe der Bußgelder kann zwischen
den einzelnen Haushaltsjahren abweichen.
Die Anzahl u. a. von Bußgeldverfahren im Bereich Gehölzschutz und deren
Bußgeldhöhe variiert von Jahr zu Jahr.
- Anlage 2 Pos. 523100: Was verbirgt sind
in dem Bereich Mieten und Pachten? Im Jahr 2019 sind es 0,00 € und in den
Folgejahren sind es jeweils 1.300,00 €?
Antwort: Hierbei handelt es sich um die
Frankiermaschine der Poststelle. Diese wurde im laufenden Jahr 2018 vom FD ADV
dem Bürgerbüro zugeordnet. Dies geschah zeitlich so spät im Verlauf des Jahres,
sodass für das Haushaltsjahr 2019 kein Ansatz geplant werden konnte.
- Anlage 2 Pos. 525100 Haltung von
Fahrzeugen: Was ist 2023 geplant?
Antwort: Die Wartung des Hubrettungssteigers
ist mit 100.000,00 € veranschlagt.
Es wird darum gebeten, bei der Anlage 3 Pos. 12.20.01 - Durchführung
von Ordnungsaufgaben – die Abweichung zwischen 2018 mit 54.727.67 € zu 2019 mit
550,00 € zu erklären.
Herr Grubert erläutert, dass die Einnahmen im Jahr 2018 zum Jahr 2019
etwas gesunken sind und die Ausgaben in 2019 sich erhöht haben. In der
Verrechnung bleiben 550,00 € übrig. Zur zweiten Lesung wird die Position
nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Herr Dr. Prüger, Fachdienstleiter Tiefbau/Stadtwirtschaft/Gemeindegrün,
erläutert die Haushaltsplanung für das Budget 50.
Herr Gutheins zu Produkt 54.70.02.00: Der Ansatz für 2020 ist 60.000,00
€ und für 2021 140.000,00 €. Es sei nicht nachvollziehbar, wie man auf
50.000,00 € für eine Haltestelle kommt.
Ausführungen Herr Dr. Prüger: „Diese finanziellen Ansätze basieren auf
Erfahrungen, die wir bei den Ausschreibungen gewonnen haben. Wir haben diese
Kosten in die Planung hineingenommen, weil es die aktuellen Kosten sind. Es ist
schwer vorauszusagen, wie die Preise in Zukunft sein werden. Die Baufirmen
haben in der Regel ein so gutes Auftragspotential, dass sie Preise in Ansatz
bringen, die wir bei öffentlichen oder beschränkten Ausschreibungen erzielen,
wo wir dann einfach sehen müssen, wollen wir das für diesen Preis machen oder
nicht. Es ist nicht vorhersehbar; wir haben die Preise genommen, die wir
hatten.“
Erwiderung Herr Gutheins: „Die Erklärung sei nicht schlüssig
nachzuvollziehen, 2020 und 2021 – das ist beides Zukunft. Wieso in einem Jahr
60.000,00 € und im anderen Jahr 140.000,00 €? Es ergibt überhaupt keine
Harmonie zahlenmäßig mit dem was bisher war. Das sind die Erfahrungen - ja, wo
sollen plötzlich neue Erfahrungen herkommen, dass man in 2020 für 6
Haltestellen jeweils 10.000,00 € für eine Haltestelle ausgeben kann und im
nächsten Jahr etwas über 20.000,00 €?“
Herr Dr. Prüger: „Wir werden die Erklärung nachreichen.“
Die Beantwortung der Anfrage von Frau Heilmann zur Lokalen Agenda Pos.
56.10.03 – was sind 5.000,00 € Betriebsausgaben – wird nachgereicht.
Anregung von Herrn Liebrenz: Einzelne Bereiche transparenter
darstellen.
Anregung von Herrn Gutheins: Anlegen eines Inhaltsverzeichnisses und
einzelner Budgets als Lesezeichen im PDF-Format
Die Verwaltung korrigiert den Begriff geringstwertige Wirtschaftsgüter
in geringwertige Wirtschaftsgüter.
An der Diskussion beteiligten
sich: Herr Weis, Frau
Heilmann, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Gutheins, Herr Liebrenz