Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting erläutert nochmals die Hintergründe für die Änderung des Bebauungsplanes und das bisherige Verfahren.

Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 30. Oktober 2019 wird es noch Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin Berlin-Brandenburg International School GmbH (BBIS) geben, weil der Städtebauliche Vertrag noch in Bezug auf das Geh- und Radfahrrecht anzupassen ist. Bisher bezieht sich das während der BBIS-Betriebszeiten bestehende Recht auf den B-Plan mit Stand 2009. Da sich die Verkehrsflächen mit dem Verfahren KLM-BP-025-3 nun verändern, soll der Vertrag entsprechend angepasst bzw. ergänzt werden. Zur Sitzung der Gemeindevertretung soll über die Anpassung informiert werden. Kann das wider Erwarten bis dahin noch nicht erfolgen, werden wir die Beschlussfassungen zum B-Plan-Verfahren auf den nachfolgenden Sitzungsdurchlauf verschieben.

 

Herr Schubert verweist auf die Stellungnahme des Landesamtes für Bauen und Verkehr, das die Schaffung sicherer Verkehrswege für Radfahrer und Fußgänger begrüßt. Künftig soll auf die Durchquerungsmöglichkeit mit einem entsprechenden Schild hingewiesen werden.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Bültermann, Herr Hurnik, Herr Schubert

 

Diskussionspunkte:

-     Städtebaulicher Vertrag, Anpassung Geh- und Radfahrrecht

-     Wie ist die aktuelle Planung zum Empfangsgebäude und zu Zäunen, ist noch immer so massiv und abweisend geplant wie ursprünglich?

 

Herr Ernsting

-      Hohe Einfriedungen wird es nicht geben können. Es gilt weiter die Regelung von max. 2,10 m  hohen offenen Einfriedungen, daran wird nichts geändert. Ein doppeltes, grenzanlagenähnliches Schleusensystem soll es ebenfalls nicht geben.


Abstimmungsergebnis:

8 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen