1.   Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Grün­de anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.

 

 

Anlagen

1.      Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude BBIS“

Abwägungsmaterialien:

2.      Beteiligung Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 11.03. ‑ 12.04.2019)

3.      Beteiligung Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 09.04.2019)

 

 

Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt.