1. Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Anlagen
1.
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude BBIS“
Abwägungsmaterialien:
2. Beteiligung Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 11.03. ‑ 12.04.2019)
3. Beteiligung Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange (Schreiben vom 09.04.2019)
Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt.