1.   Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) – BauGB – den Bebauungsplan KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ (vgl. Anlagen 2 und 3 als Satzung.

2.   Die Begründung (vgl. Anlage 4) wird gebilligt.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingese­hen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“

Bebauungsplan KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“, bestehend aus:

·       Bebauungsplan, verkleinert (Maßstab im Original: 1:1.000/Nebenzeichnungen 1:500)

·       Teil B – Auszug Textliche Festsetzungen

·       Begründung

 

 

Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt.