1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) – BauGB – den Bebauungsplan
KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ (vgl. Anlagen 2 und 3 als
Satzung.
2.
Die
Begründung (vgl. Anlage 4) wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
·
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
Bebauungsplan
KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“, bestehend aus:
·
Bebauungsplan,
verkleinert (Maßstab im Original: 1:1.000/Nebenzeichnungen 1:500)
·
Teil
B – Auszug Textliche Festsetzungen
·
Begründung
Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt.