Beschluss: zurückgestellt

1.   Der Bürgermeister wird beauftragt, eine „Satzung der Gemeinde Kleinmachnow zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbungssatzung)“ erarbeiten zu lassen. Als Vergleichsmaßstab könnte hierbei z. B. die Satzung von Bad Schandau oder ähnlichen Orten dienen (siehe Anhang).

2.   Die Satzung soll im Wesentlichen beinhalten, dass für jede Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerber/in nur maximal 100 Plakate (Personen und Themenplakate zusammengenommen) und nur maximal drei Großplakate aufgestellt werden dürfen.

3.   Aus Gründen der Ortsgestaltung soll hierbei der Rathausmarkt ausgeschlossen bleiben.

4.   Die Beschränkung soll sich auf jeweils einen Wahlvorgang beziehen, d. h. bei einer gleichzeitigen Kommunalwahl und Europawahl würde sich die zu genehmigende Zahl an Wahlplakate verdoppeln, bei drei Wahlen gleichzeitig dementsprechend verdreifachen.

 

 

Anlage

 

 

Der Antrag wird durch die einreichende Fraktion zurückgestellt.