Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Herr Schubert

Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Flohr, Anwohner in der Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost, Rederecht beantragt.

 

Es gibt seitens des Bauausschuss keine Einwände gegen ein zeitlich auf ca. 3-5 Minuten begrenztes Rederecht.

 

Frau Scheib

Erläutert den von der CDU-Fraktion gestellten Antrag.

 

Herr Flohr - Anwohner

Er informiert über seinen vor einiger Zeit gestellten Antrag, die überbaubare Grundstücksfläche auf den Grundstücken Ringweg 26 und Erlenweg 93/95 zu verschieben. Dieser Antrag wurde von der Gemeindevertretung seinerzeit abgelehnt, weil es eine Sonderlösung gewesen wäre. Es wurde aber gleichzeitig der Vorschlag gemacht, das Thema umfassender anzugehen.

Herr Flohr erläutert weiterhin anhand der Historie die Wegeführung in diesem Bereich.

 

Herr Ernsting

Informiert anhand einer Präsentation über das Grabensystem zur Entwässerung und über die Führung von öffentlichen Straßen und Wegen in der Gartensiedlung. Er informiert auch über die auf Grundlage des Baugesetzbuches bestehenden Regelungen, dass Straßenbaukosten bei einer erstmaligen Erschließung, von der hier auszugehen ist, im Verhältnis 10 % Gemeinde – 90 % Grundstückseigentümer aufzuteilen sein werden. Grundsätzlich wird sich eine Erschließung des Gebietes bautechnisch schwierig gestalten.

Die Verwaltung hat bereits erste Überlegungen angestellt und schon seit einiger Zeit werden Gespräche mit einer Gruppe von Eigentümern geführt.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Masche, Herr Priebe, Frau Sahlmann, Herr Bültermann, Frau Scheib

 

Diskussionspunkte:

-      Wie kann die Entwässerung wieder funktionsfähig gemacht werden?

-      Wie viele Grundstücke gehören der Gemeinde, welche Planungen hat sie?

-      Mit welchen rechtlichen Instrumenten kann man die Eigentümer dazu verpflichten, ihre Gräben instand zu setzen und künftig instand zu halten?

-      Grundstücke am Erlenweg sollten nicht durch Bebauungsplan-Änderung für eine Wohnbebauung freigeben werden.

 

Herr Schubert zu Protokoll

Es ist in jedem Fall so, dass eine Verpflichtung zur Ableitung von Niederschlagswasser besteht, das kann von der Gemeinde auch durchgesetzt werden. Das bedeutet, dass zunächst ein Verwaltungsakt, also ein Bescheid erlassen wird. Daran anschließend kann eine Ersatzvornahme erfolgen. Werden die damit verbundenen Kosten nicht bezahlt, kann das Grundstück letztendlich zwangsversteigert werden. Der Bürgermeister ist nämlich verpflichtet, entstandene Kosten auch einzufordern.

Genauso ist es mit dem Erschließungsbeitrag: Wenn erstmalig erschlossen wird, ist die Gemeinde nach dem Baugesetzbuch und ihrer Satzung verpflichtet, den Erschließungsbeitrag einzufordern. Davon kann nicht einfach abgesehen werden. Allenfalls kann die Gemeinde im Rahmen eines Härtefalls eine Hypothek eintragen und Ratenzahlung vereinbaren.

Es sind zwei Dinge zu unterscheiden: Einerseits die Entwässerung und die Verpflichtung für die Eigentümer, die besteht, andererseits die Erschließung. Weiterhin geht es im vorliegenden Antrag darum, ob am Erlenweg neues Baurecht geschaffen werden soll.

 

Herr Ernsting

Eine Änderung des Bebauungsplanes „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ ist natürlich möglich, einen entsprechenden Beschluss vorausgesetzt. Aber eine Änderung für einzelne Grundstücke muss städtebaulich auch schlüssig sein.

 

Frau Scheib

1.   Hinsichtlich der Erschließung und Entwässerung müsste Grundlagen ermitteln, mit grober Vorplanung und Kostenschätzung. Anhand dieser sollte Anwohnerschaft informiert werden, was festgestellt wurde und was gemacht werden soll.

2.   Im Bebauungsplan-Verfahren betrachteten wir die Anwohner, die in einer Notsituation waren. Denen haben wir mit dem Bebauungsplan geholfen. Aber es gibt noch Randbereiche der Gartensiedlung, bei denen wir genauer hinschauen sollten, in denen andere Situationen herrschen. Auch die sollten wir nicht vernachlässigen.

 

Frau Scheib ändert den von ihrer Fraktion eingereichten Antrag. Der zweite Punkt beginnend mit den Worten „darüber hinaus“ wird gestrichen.

 


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – einstimmig mit Änderung empfohlen