1.                Herr Böhlefeld, An der Stammbahn 207

1.1.         Heute Morgen hat es einen umfassenden Polizeieinsatz in Kleinmachnow gegeben mit nahezu panikartigen Reaktionen an den Schulen und Kitas. Können Sie uns nähere Informationen zu diesem Vorfall geben?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Über diesen Vorfall ist eine Nachrichtensperre verhängt worden und aus diesem Grund kann ich nichts dazu sagen.

 

 

2.                Herr Sahlmann, Kuckuckswald 37

2.1.         Wie Sie wissen, sehr geehrte Gemeindevertreter, haben wir in der Lokalen Agenda ein Leitbild. Im Mittelpunkt dieses Leitbildes steht die nachhaltige Verkehrsentwicklung, Verkehrsberuhigung, Verkehrsreduzierung. In den letzten Tagen konnten wir der Presse entnehmen, was in diesem Jahr noch auf der AVUS, auf der A115 in Berlin passieren wird, konterkariert vollständig mit unseren Zielstellungen in der Lokalen Agenda für Verkehr. Kleinmachnow wird verstärkt mit Verkehr belastet werden.

              Welchen Informationsstand hat die Verwaltung, was Planungen und verkehrliche Umleitungsmaßnahmen angeht?

              Was gedenkt die Verwaltung für die Bürger zu tun?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Informationen zur Sanierung der AVUS haben wir in der Verwaltung auch der Presse entnommen. Eine offizielle Information durch das Land Berlin oder das Land Brandenburg erfolgte nicht, auch keine Beteiligung an der Planung. Auf Nachfrage ist uns über das Land Berlin und auch von der Unteren Verkehrsbehörde mitgeteilt worden, dass eine Information an und eine Beteiligung der Gemeinde Kleinmachnow nicht erforderlich sei, weil die Umleitungsstrecke nicht unser Gebiet tangiert. Die offizielle Umleitungsstrecke für die Baumaßnahme für die Sanierung der Baumaßnahme ist Abfahrt Zehlendorfer Kreuz, Potsdamer Chaussee, Lindenthaler Allee, Argentinische Allee, weiter über Verlängerung Clayallee. Diese Belastung betrifft unser Gebiet nicht, so dass eine Beteiligung der Gemeinde Kleinmachnow nicht erforderlich ist. Der Presse wurde auch entnommen, dass die Strecke der Regionalbahn saniert werden soll. Vom Land Brandenburg bekamen wir die Information, dass eine Vollsperrung der Strecke erwogen wird. Die Umleitung der Regionalbahn wird über Golm gehen. Die Fahrzeitverlängerung durch die Umleitung soll zehn Minuten betragen und die S-Bahnverbindung über Wannsee nach Charlottenburg davon nicht betroffen ist. Sicherlich ist in Einzelfällen damit zu rechnen, dass Kleinmachnow, sofern sich der Rückstau über die Abfahrt Zehlendorf bis zur Abfahrt Kleinmachnow erstrecken sollte, auch Autofahrer auf die Idee kommen könnten, durch Kleinmachnow einen „Schleichweg“ zu nehmen. Die Gemeinde Kleinmachnow hat augenblicklich keine Möglichkeit, dies zu verhindern. Unsere Auskunft, eventuell eine Tonnagebegrenzung o. ä. für Fahrzeuge in Kleinmachnow einzuführen, würde von der Unteren Verkehrsbehörde nicht genehmigt werden. Es wird nicht zu verhindern sein, dass Kleinmachnow in einigen Extremfällen ein „Schleichweg“ darstellen wird, dass wir aber eine dauerhafte Umfahrung werden, befürchte ich nicht. Auf jeden Fall werden wir bei der AVUS-Sanierung mit etwas mehr Verkehr rechnen müssen.

 

 

Herr Lippoldt

Welchen Sinn gibt ein Lärmaktionsplan, den diese Gemeindevertretung am 01. Juli 2010 beschlossen hat, in dem konkrete Verkehrsbeschränkungen, besonders nachts, für Lastkraftwagen über 3,5 t vorgesehen sind, wenn wir jetzt hören, dass die Untere Verkehrsbehörde solche Beschränkungen nicht verfügt, sind wir nicht mehr Herr des Verfahrens, wenn es darum geht, die Bürger in diesem Ort vor übermäßigem Verkehrslärm zu schützen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Mit der Sanierung einer Strecke der AVUS werden wir immer mal rechnen müssen. Das wird alle 30 bis 40 Jahre vorkommen. Da es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handelt und Kleinmachnow nicht offizielle Umleitungsstrecke ist, muss man das wohl aushalten. 

 

 

3.                Herr Schadow, Kurze Reihe 3

3.1.         Ich bin heute hier in meiner Funktion als Vorsitzender der Schulkonferenz der Grundschule „Auf dem Seeberg“. Im 1. Entwurf des Bebauungsplanes „Seeberg“ haben wir einen groß dimensionierten Kreisverkehr gesehen, der den Vorteil einer „Kiss-and-Go-Zone“ hatte. Dieser Kreisverkehr war sehr groß, im Sinne eines Industriegebietanschlusses, was nicht erwünscht war. Allerdings möchte man so wenig wie möglich Verkehr auf dem Seeberg. Wir wollen unseren Kindern eine Möglichkeit geben, die möglichst früh in einen so genanten „Kiss-and-Go-Bereich“ rauszulassen. Dazu hatten wir im November 2010 Stellung genommen, wurden aber nicht weiter angehört. Warum nicht?

3.2.         Im neuen Bebauungsplan ist ein sehr kleiner Kreisverkehr vorgesehen, allerdings ohne „Kiss-and-Go-Bereich“. Warum ist dieser weggefallen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

zu 1.

Die Schule ist über das ganze Verfahren informiert worden und hat auch eine Stellungnahme abgegeben. Ebenso habe ich Stellungnahmen von der Waldorfschule und der BBIS erhalten. Ihre Anregungen/Anmerkungen werden zum Verfahren genommen, wurden den Gemeindevertretern in den entsprechenden Ausschüssen zugeleitet und heute in die Entscheidung mit einbezogen.

 

zu 2.

Es ist richtig, dass im 1. Vorschlag eine größere Wendeanlage, in der auch einige Kurzzeithalteplätze vorgesehen waren, um Eltern der BBIS, der Grundschule Auf dem Seeberg, der Waldorfschule und des Waldorfkindergartens und Besuchern das Aussteigen zu ermöglichen. Dieser Vorschlag hatte in den Ausschüssen keine Zustimmung gefunden. In Anregung mit dem Verkehrsplaner hat die Verwaltung das Verfahren geändert und die Wendeanlage etwas kleiner ausfallen lassen, so dass der heute vorliegende Beschlussvorschlag, in Abstimmung mit den Ausschüssen, derjenige ist, der mehrheitsfähig und beschlossen werden wird. Für die Schulen und die Waldorfkita sind eigene Stellplätze vorgesehen.

 

 

4.                Herr Schmidt, Ernst-Thälmann-Straße 137

4.1.            Behinderung durch dauerparkende Fahrzeuge – In dieser Angelegenheit wird seit einem Jahr Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt geführt. Das Ordnungsamt ist der Ansicht, dass geparkt werden darf. In der Ernst-Thälmann-Straße steht seit Monaten ein Wohnmobil, wobei Behinderungen verschiedener Form auftreten z. B. beim Winterdienst. Hier ist auch nicht mehr vom Parken die Rede, sondern vom Abstellen des Fahrzeuges über Monate hinweg, ohne es zu bewegen. Kann man nicht im Verkehrsausschuss oder im Amtsblatt, was 13/09 erlassen wurde, erweitern, dass man für Dauerparker und größere Fahrzeuge eine Begrenzung vornimmt? Das ist das Problem, was uns seit einem Jahr bewegt und noch immer nicht gelöst ist.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die rechtliche Situation wurde geprüft und ist Folgende.  Ein Abstellen und Parken des Fahrzeuges am Straßenrand ist zulässig, so lange das Fahrzeug fahrbereit ist. Wenn kein Halte- oder Parkverbot besteht, darf ein Fahrzeug auch längere Zeit, über mehrere Monate, auf einer Stelle stehen. Erst wenn es die Absicht zum Fahren aufgegeben hat, kann man als Ordnungsbehörde einschreiten. In Fällen wo der Winterdienst gefährdet wird, kann die Gemeinde auch ein zeitweiliges Parkverbot verordnen und ggf. auch abschleppen lassen.

 

 

Herr Templin

Im letzten Hauptausschuss haben wir erfahren, dass auch ohne Park- und Halteverbot ein Halten und Parken nicht zulässig ist, wenn die restliche Straßenbreite nicht größer als 3,50m ist. Das gilt zwar für die Ernst-Thälmann-Straße nicht, aber für andere Straßen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

In Straßen ist das Parken und Halten am Straßenrand nicht zulässig, wenn nicht mindestens eine Restfahrbahnbreite von 3m zur Verfügung steht. In Einzelfallentscheidungen sind es auch 3,10m.

 

 

Herr Lippoldt

Es sind 3,05m.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Um den Spaß weiterzuführen möchte ich anmerken, dass die Aussage eines Gemeindevertreters nicht unbedingt richtig sein muss.

 

 

5.                Herr Ehrt, Ernst-Thälmann-Straße 64

5.1.         Warum und durch wen ist in einer der beiden Varianten des Entwurfs des Bebauungsplans „Alter Dorfkern“, der heute auch noch vorgestellt werden wird, dass dort befindliche, seit drei Jahren leerstehende, denkmalgeschützte, sogenannte Landarbeiterhaus, Zehlendorfer Damm 200, von einer kulturellen Nutzung ausgeschlossen worden,

Ø obwohl drei Kleinmachnower Vereine dieses Hause nutzen wollen bzw. sporadisch bereits nutzen,

Ø obwohl es seit Sommer 2009 für dieses Haus ein seriöses Nutzungskonzept für eine kulturelle Nutzung gibt,

Ø obwohl die Gemeinde intern ein Sanierungskonzept mit dem Ziel der kulturellen Nutzung in Auftrag gegeben hat,

Ø obwohl es sich im alten Ortskern um das letzte Objekt handelt, dass authentisch und im öffentlichen Besitz ist und

Ø obwohl Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sich sowohl als Chef der gewog  und später als neuer Bürgermeister, wiederholt und öffentlich für eine kulturelle Nutzung des Hauses und seines Umfeldes eingesetzt haben?

             

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren „Altes Dorf“ steht heute auf der Tagesordnung. Dabei werden zwei Varianten vorgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung bedeutet, dass wird ein Engagement und die Anregungen und Einwendungen der Bürger sehr gerne entgegennehmen, die dann ausgewertet werden. Mit einer Entscheidung ist in ungefähr sechs Monaten zu rechnen.

 

 

6.               Herr Rahlf, Am Hochwald 25

6.1             In der Beschlussvorlage DS-Nr. 026/09 ist am 14. Mai 2009 von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen worden, die Straße „Am Hochwald“ in eine Fahrradstraße umzuwidmen. Inzwischen sind 21 Monate vergangen. Wie weit ist die Gemeindeverwaltung mit der Planung zu diesem Vorhaben?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Es ist nicht beschlossen worden, dass die Straße „Am Hochwald“ zur Fahrradstraße wird, sondern es ist beschlossen worden, dass als eine der Maßnahmen geprüft wird, ob die Straße „Am Hochwald“ eine Fahrradstraße werden kann. Diese Prüfung soll in diesem Jahr erfolgen.

 

 

7.                Frau Braeuer, Förster-Funke-Allee 39

7.1.            Mit meinen Ausführungen möchte ich anknüpfen an die AVUS-Sanierung und den Lärmaktionsplan. Die AVUS-Sanierung erfolgt in einer absehbaren Zeit, die kann man mit dem Lärmaktionsplan durchaus in Einklang bringen. Ich habe den Lärmaktionsplan sehr genau gelesen und nehme ihn sehr ernst. Inzwischen wurde die Förster-Funke-Allee zur Busstrecke mit fünf Buslinien gemacht. An meinem Haus dröhnen jede Stunde 20 Busse vorbei. Lediglich morgens zwischen 7 und 8 Uhr sind zwei Busse voll besetzt. Der Rest der Busse fährt leer oder ist mit höchstens drei bis vier Fahrgästen gefüllt. Wie ist diese Busflut zu erklären und in Einklang zu bringen mit dem Lärmaktionsplan? Wann wird diese Busflut, die völlig überdimensioniert ist mit Gelenkbussen beispielsweise, reduziert?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu den Buslinien wurden Gespräche mit Havelbus geführt. In zwei Punkten konnten bereits Verbesserungen durchgesetzt werden, zum Einen in der Verbesserung des Schülerbusverkehres und zum Anderen die Prüfung der Möglichkeit der Umverlegung einer Buslinie aus der Förster-Funke-Allee in das Dreieck Karl-Marx-Straße/Zehlendorfer Damm, so dass nicht mehr drei Buslinien am Tage durch die Förster-Funke-Allee fahren, sondern zwei Buslinien. Havelbus hat uns zugesagt, im Februar dazu eine Entscheidung zu treffen, so dass die Umverlegung der Buslinie ab März, spätestens April, erfolgen kann. Das Verfahren zur Umverlegung einer Buslinie ist etwas aufwendiger als die Bitte, zusätzliche Busse für den Schülerverkehr in den Morgenstunden einzusetzen. Es sind Taktzeiten zu berechnen und der vorrangige Auftraggeber Landkreis Potsdam-Mittelmark mit einzubeziehen. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werde ich sie unverzüglich mitteilen.