Beschluss: zur Kenntnis genommen

Für Kinder, die ihren Wohnsitz nicht in Kleinmachnow haben, aber in Kleinmachnow betreut werden, muss zum Vertragsabschluss für die Kita- oder Hortbetreuung mit dem KITA-Verbund Kleinmachnow eine Kostenübernahme der Heimatkommune vorgelegt werden. Ziel der Kostenübernahme ist es, die Differenz (Kostenausgleich) zwischen dem Elternbeitrag und den realen Platzkosten (ggf. abzüglich des institutionellen Zuschusses) der Heimatkommune des Kindes in Rechnung zu stellen.

 

1.       Hat die Gemeindeverwaltung seit 2004 die Differenz zwischen den Elternbeiträgen und den realen Platzkosten den entsprechenden Kommunen regelmäßig und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt?

1.1     Wenn nein, warum nicht?

1.2     Wenn nein, seit wann rechnet die Gemeindeverwaltung nicht (mehr) mit den entsprechenden Heimatkommunen ab?

1.3     Wenn nein, wie hoch sind die Differenzbeträge, die nicht abgerechnet wurden (bitte für jedes Jahr, in dem nicht abgerechnet wurde, gesondert auflisten)?

2.       Warum wurde der KITA-Verbund Kleinmachnow jahrelang angewiesen, nicht die tatsächlichen Kosten für die Kita-/Hortbetreuung der Gemeinde Kleinmachnow in Rechnung zu stellen, sondern deutlich geringere Kosten, die von der Gemeindeverwaltung vorgegeben wurden?

2.1     Wenn es mit anderen Kommunen eine oder mehrere Vereinbarungen zur Abrechnung der Differenzkosten gab/gibt, bitten wir, diese vorzulegen.

3.       Welche Kosten sind der Gemeinde Kleinmachnow durch die fehlende Abrechnung entstanden (bitte pro Jahr, in dem nicht abgerechnet wurde, auflisten)?

3.1     Welche Beträge sind verjährt, welche können noch eingefordert werden?

4.       Haben andere Kommunen (z. B. Teltow, Stahnsdorf, Potsdam oder Berlin) Kleinmachnow die Differenzkosten für Kita- oder Hortbetreuung von Kindern, die ihren Wohnort in Kleinmachnow haben, in Rechnung gestellt?

4.1     Wenn ja, in welcher Höhe seit 2004 (bitte pro Jahr gesondert auflisten)?

5.       Die Kämmerin wird um eine Auskunft zu diesem Sachverhalt gebeten.

6.       Der Rechnungsprüfer wird um eine Auskunft zu diesem Sachverhalt gebeten.

 

 

Die Fragen werden zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.