Für Kinder, die ihren Wohnsitz nicht in Kleinmachnow haben, aber in
Kleinmachnow betreut werden, muss zum Vertragsabschluss für die Kita- oder
Hortbetreuung mit dem KITA-Verbund Kleinmachnow eine Kostenübernahme der
Heimatkommune vorgelegt werden. Ziel der Kostenübernahme ist es, die Differenz
(Kostenausgleich) zwischen dem Elternbeitrag und den realen Platzkosten (ggf.
abzüglich des institutionellen Zuschusses) der Heimatkommune des Kindes in
Rechnung zu stellen.
1. Hat
die Gemeindeverwaltung seit 2004 die Differenz zwischen den Elternbeiträgen und
den realen Platzkosten den entsprechenden Kommunen regelmäßig und ordnungsgemäß
in Rechnung gestellt?
1.1 Wenn
nein, warum nicht?
1.2 Wenn
nein, seit wann rechnet die Gemeindeverwaltung nicht (mehr) mit den entsprechenden
Heimatkommunen ab?
1.3 Wenn
nein, wie hoch sind die Differenzbeträge, die nicht abgerechnet wurden (bitte
für jedes Jahr, in dem nicht abgerechnet wurde, gesondert auflisten)?
2. Warum
wurde der KITA-Verbund Kleinmachnow jahrelang angewiesen, nicht die
tatsächlichen Kosten für die Kita-/Hortbetreuung der Gemeinde Kleinmachnow in
Rechnung zu stellen, sondern deutlich geringere Kosten, die von der
Gemeindeverwaltung vorgegeben wurden?
2.1 Wenn
es mit anderen Kommunen eine oder mehrere Vereinbarungen zur Abrechnung der
Differenzkosten gab/gibt, bitten wir, diese vorzulegen.
3. Welche
Kosten sind der Gemeinde Kleinmachnow durch die fehlende Abrechnung entstanden
(bitte pro Jahr, in dem nicht abgerechnet wurde, auflisten)?
3.1 Welche
Beträge sind verjährt, welche können noch eingefordert werden?
4. Haben
andere Kommunen (z. B. Teltow, Stahnsdorf, Potsdam oder Berlin) Kleinmachnow
die Differenzkosten für Kita- oder Hortbetreuung von Kindern, die ihren Wohnort
in Kleinmachnow haben, in Rechnung gestellt?
4.1 Wenn
ja, in welcher Höhe seit 2004 (bitte pro Jahr gesondert auflisten)?
5. Die
Kämmerin wird um eine Auskunft zu diesem Sachverhalt gebeten.
6. Der
Rechnungsprüfer wird um eine Auskunft zu diesem Sachverhalt gebeten.
Die Fragen werden zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.