Als neues Mitglied der Gemeindevertretung schreibe ich bezüglich
eines Anliegens, das bereits eine Vorgeschichte hat. Es handelt sich um das
Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73 (Flurstück 12, Flurstücke 15 und 16), auf
dem im Jahr 2013 vom Eigentümer massive Baumfällungen vorgenommen wurden. Ich
hatte damals dazu in der Einwohnerfragestunde nachgefragt, ob und wenn ja, in
welchen Gebieten, Aufforstungen bzw. Ersatzpflanzungen vorzunehmen seien.
Daraufhin erhielten die Anwohner des o. g. Grundstücks ein Schreiben des
Bürgermeisters vom 14.02.2014 mit dem Text (Auszug): "Für Haus 3, ein
geplanter Neubau im vorderen Baufenster zur Straße, liegen seit Beginn dieses
Jahres eine Baugenehmigung sowie eine Fällgenehmigung vor, so dass schon bald
mit dem Bau begonnen werden könnte. Für das Vorhaben sollen 52 Bäume gefällt
werden. Der notwendige Ersatz für diese nach Gehölzschutzsatzung der Gemeinde
Kleinmachnow genehmigten Fällungen wird insbesondere auf der im Bebauungsplan
mit "W1" bezeichneten Fläche erbracht. Die Fläche W1, im
Bebauungsplan ausgewiesen als Fläche mit Bindung für Pflanzung und Erhalt von
Bäumen, liegt im südlichen Grundstücksbereich."
Da die Bau- und Erdarbeiten sehr lange bis zur Fertigstellung andauerten, war
vermutlich eine zeitnahe Umsetzung der Ersatzpflanzungen nicht möglich. Nun
sind die Bauarbeiten seit ein bis zwei Jahren aber abgeschlossen, eine
Ersatzpflanzung wurde aber meines Erachtens nicht vorgenommen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Ersatzpflanzungen durch den Eigentümer geleistet
wurden. Falls diese nicht geleistet wurden, teilen Sie mir bitte mit, ob der
Eigentümer dazu von der Gemeindeverwaltung aufgefordert wurde und wie die
Gemeindeverwaltung in dieser Sache weiter vorgehen wird.
zu 1. Ersatzpflanzungen am Zehlendorfer Damm
Wie ich bereits im UVO-Ausschuss berichtete, sollen in der Pflanzsaison
2019/20 durch den Landesbetrieb Straßenwesen 44 Bäume der Arten Eiche und Linde
als Lückenpflanzung an der Ortsdurchfahrt entlang Zehlendorfer Damm (L 77)
gepflanzt werden. Die Gemeindeverwaltung hat den Landesbetrieb nach
langwierigen Verhandlungen endlich dazu gebracht, dass nach über 10 Jahren
wieder Ersatzpflanzungen für die zahlreichen Baumverluste am Zehlendorfer Damm
erfolgen. Der Landesbetrieb pflanzt sonst vorzugsweise außerhalb der Ortslage,
da dort die Baumpflanzung ohne unterirdische Leitungen und Grundstückszufahrten
wesentlich unkomplizierter sind. Insofern ist diese nun bevorstehende Pflanzung
das Ergebnis der stetigen Bemühungen des FD Tiefbau/Gemeindegrün.
zu 2. Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73
Ebenso verhält es sich bei dem Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73, dem
ehemaligen Seemannserholungsheim. Der Fachbereich Bauen/Wohnen ist auch hier
seit Beginn der umfangreichen Bauarbeiten im Jahr 2011 unter anderem damit beschäftigt,
die Vorschriften der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Kleinmachnow zu
vollziehen. Das gilt für alle dort inzwischen vorgenommenen Fällungen, die mit
entsprechenden Verfahren und Ersatzpflanzungsauflagen verbunden waren. Leider
ist trotz regelmäßiger schriftlicher Aufforderungen an die Eigentümer noch sehr
vieles offen, sodass wir weiterhin daran arbeiten, die beauflagten
Ersatzpflanzungen auch durchzusetzen.