Beschluss: zur Kenntnis genommen

Als neues Mitglied der Gemeindevertretung schreibe ich bezüglich eines Anliegens, das bereits eine Vorgeschichte hat. Es handelt sich um das Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73 (Flurstück 12, Flurstücke 15 und 16), auf dem im Jahr 2013 vom Eigentümer massive Baumfällungen vorgenommen wurden. Ich hatte damals dazu in der Einwohnerfragestunde nachgefragt, ob und wenn ja, in welchen Gebieten, Aufforstungen bzw. Ersatzpflanzungen vorzunehmen seien.

Daraufhin erhielten die Anwohner des o. g. Grundstücks ein Schreiben des Bürgermeisters vom 14.02.2014 mit dem Text (Auszug): "Für Haus 3, ein geplanter Neubau im vorderen Baufenster zur Straße, liegen seit Beginn dieses Jahres eine Baugenehmigung sowie eine Fällgenehmigung vor, so dass schon bald mit dem Bau begonnen werden könnte. Für das Vorhaben sollen 52 Bäume gefällt werden. Der notwendige Ersatz für diese nach Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Kleinmachnow genehmigten Fällungen wird insbesondere auf der im Bebauungsplan mit "W1" bezeichneten Fläche erbracht. Die Fläche W1, im Bebauungsplan ausgewiesen als Fläche mit Bindung für Pflanzung und Erhalt von Bäumen, liegt im südlichen Grundstücksbereich."

Da die Bau- und Erdarbeiten sehr lange bis zur Fertigstellung andauerten, war vermutlich eine zeitnahe Umsetzung der Ersatzpflanzungen nicht möglich. Nun sind die Bauarbeiten seit ein bis zwei Jahren aber abgeschlossen, eine Ersatzpflanzung wurde aber meines Erachtens nicht vorgenommen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Ersatzpflanzungen durch den Eigentümer geleistet wurden. Falls diese nicht geleistet wurden, teilen Sie mir bitte mit, ob der Eigentümer dazu von der Gemeindeverwaltung aufgefordert wurde und wie die Gemeindeverwaltung in dieser Sache weiter vorgehen wird.

 

 

zu 1. Ersatzpflanzungen am Zehlendorfer Damm

Wie ich bereits im UVO-Ausschuss berichtete, sollen in der Pflanzsaison 2019/20 durch den Landesbetrieb Straßenwesen 44 Bäume der Arten Eiche und Linde als Lückenpflanzung an der Ortsdurchfahrt entlang Zehlendorfer Damm (L 77) gepflanzt werden. Die Gemeindeverwaltung hat den Landesbetrieb nach langwierigen Verhandlungen endlich dazu gebracht, dass nach über 10 Jahren wieder Ersatzpflanzungen für die zahlreichen Baumverluste am Zehlendorfer Damm erfolgen. Der Landesbetrieb pflanzt sonst vorzugsweise außerhalb der Ortslage, da dort die Baumpflanzung ohne unterirdische Leitungen und Grundstückszufahrten wesentlich unkomplizierter sind. Insofern ist diese nun bevorstehende Pflanzung das Ergebnis der stetigen Bemühungen des FD Tiefbau/Gemeindegrün.

 

 

zu 2. Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73

Ebenso verhält es sich bei dem Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73, dem ehemaligen Seemannserholungsheim. Der Fachbereich Bauen/Wohnen ist auch hier seit Beginn der umfangreichen Bauarbeiten im Jahr 2011 unter anderem damit beschäftigt, die Vorschriften der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Kleinmachnow zu vollziehen. Das gilt für alle dort inzwischen vorgenommenen Fällungen, die mit entsprechenden Verfahren und Ersatzpflanzungsauflagen verbunden waren. Leider ist trotz regelmäßiger schriftlicher Aufforderungen an die Eigentümer noch sehr vieles offen, sodass wir weiterhin daran arbeiten, die beauflagten Ersatzpflanzungen auch durchzusetzen.