Auf Vorschlag  von Herrn Ecker erläutert das Rechnungsprüfungsamt zunächst, wie die Prüfung abgelaufen ist.  Fragen zu einzelnen Details werden dann von Frau Grohs und Herrn Ecker im Nachgang beantwortet.

Herr Burkardt unterbreitet den Vorschlag, den Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz Seite für Seite durchzugehen und Fragen zu beantworten.

Fragen/Erläuterungsbedarf  gab es zu folgenden Punkten:

Prüfbericht

- Grundsätzliche Feststellungen, S.1

Herr von Wnuk-Lipinski gibt zu Protokoll, dass die Eröffnungsbilanz entgegen des Gesetzes deutlich verspätet festgestellt worden ist. Welche Konsequenzen kann das haben?

 

Herr Ecker antwortet, dass es vom Grunde her keine Konsequenzen gibt. Die einzige Konsequenz ist, dass man mit dem Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 genauso spät dran ist, denn der hätte zum Jahresende 2010 vorliegen müssen. Das verschiebt sich jetzt um ca. ½ Jahr bis ¾ Jahr.

 

Herr Burkardt merkt an, dass für den Fall einer möglichen übergeordneten Prüfung, in der die Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns untersucht wird, hierzu im Bericht zum nächsten Jahresabschluss eine Bemerkung steht, die zur Kenntnis genommen wird.

 

- systemische Prüfungshandlungen, S. 2

- Softwarebescheinigung, S. 3

- Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung, S. 3

- Anwendung der Software, S. 4

- Ablagesystem der Belege, S. 4

- Bilanzierung des Treuhandvermögens (Sanierungsgebieten), S. 5

Herr Burkardt fragt, ob das Vermögen in den Entwicklungsgebieten in dieser Bilanz zutreffend abgebildet ist.

Das Rechnungsprüfungsamt stellt dazu klar, dass es sich bei der Bildung des Treuhandvermögen um eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung handelt, die grundsätzlich auf der empfohlenen Verfahrensweise des Bewertungsleitfadens beruht und somit eine zulässige Darstellung der Vermögenslage darstellt.

 

Herr Burkardt fragt nach, ob die in der Eröffnungsbilanz  beim Treuhandvermögen ausgewiesene Unterdeckung von 6 Millionen Euro auch nach heutiger Einschätzung zutreffend sei.

Das wird von Herrn Petrich bejaht.

- Vermögenslage, S. 7

- Bilanzkennzahlen, S. 9

- Prüfungsergebnis, S. 10

 

- Erbpachtzins SPOK ,S. 29

Herr Burkardt macht darauf aufmerksam, dass das Gesetz an dieser Stelle von der Deutschen Bundesbank spricht.

Anlage zum Prüfbericht

- Bilanziell nicht erfasste Sachverhalte, S. 28

- Umlaufvermögen, S. 19

Herr Dr. Nitzsche gibt zu Protokoll, dass er die Position Entwicklungsgebiet „Wohnen/Arbeiten“ in Höhe von 55.573.230,01 für nicht werthaltig ansehe.

Herr Burkardt fragt nach der Ausbuchung einer Forderung von 1,6 Millionen Euro (S. 34). Was verbirgt sich dahinter?

Herr Petrich berichtet, dass die P&E nichtrealisierte Einnahmeerwartungen in ihren Kosten- und Finanzierungsplan aufgenommen habe. Diese seien als Einnahmen in den Gemeindehaushalt eingestellt und dann als Kasseneinnahmerest festgestellt worden. Daraus ist keine rechtliche Forderung entstanden. Deshalb kann der Kasseneinnahmerest nicht als Forderung in die Eröffnungsbilanz übernommen werden. Es sei also auszubuchen gewesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat keine Einwände gegen den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kleinmachnow.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei allen Beteiligten, die an der Erarbeitung intensiv beteiligt waren und bittet den Dank auch weiterzugeben.  Die Eröffnungsbilanz ist plausibel und nachvollziehbar.