Sitzung: 08.02.2011 Rechnungsprüfungsausschuss
Auf
Vorschlag von Herrn Ecker erläutert das
Rechnungsprüfungsamt zunächst, wie die Prüfung abgelaufen ist. Fragen zu einzelnen Details werden dann von
Frau Grohs und Herrn Ecker im Nachgang beantwortet.
Herr
Burkardt unterbreitet den Vorschlag, den Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz
Seite für Seite durchzugehen und Fragen zu beantworten.
Fragen/Erläuterungsbedarf gab es zu folgenden Punkten:
Prüfbericht
- Grundsätzliche Feststellungen, S.1
Herr
von Wnuk-Lipinski gibt zu Protokoll, dass die Eröffnungsbilanz entgegen des Gesetzes
deutlich verspätet festgestellt worden ist. Welche Konsequenzen kann das haben?
Herr
Ecker antwortet, dass es vom Grunde her keine Konsequenzen gibt. Die einzige
Konsequenz ist, dass man mit dem Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009
genauso spät dran ist, denn der hätte zum Jahresende 2010 vorliegen müssen. Das
verschiebt sich jetzt um ca. ½ Jahr bis ¾ Jahr.
Herr
Burkardt merkt an, dass für den Fall einer möglichen übergeordneten Prüfung, in
der die Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns untersucht wird, hierzu im
Bericht zum nächsten Jahresabschluss eine Bemerkung steht, die zur Kenntnis
genommen wird.
- systemische Prüfungshandlungen, S. 2
- Softwarebescheinigung, S. 3
- Finanzbuchhaltung und
Anlagenbuchhaltung, S. 3
- Anwendung der Software, S. 4
- Ablagesystem der Belege, S. 4
- Bilanzierung des Treuhandvermögens
(Sanierungsgebieten), S. 5
Herr
Burkardt fragt, ob das Vermögen in den Entwicklungsgebieten in dieser Bilanz
zutreffend abgebildet ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt stellt dazu klar, dass es sich bei der Bildung des
Treuhandvermögen um eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung handelt, die
grundsätzlich auf der empfohlenen Verfahrensweise des Bewertungsleitfadens
beruht und somit eine zulässige Darstellung der Vermögenslage darstellt.
Herr
Burkardt fragt nach, ob die in der Eröffnungsbilanz beim Treuhandvermögen ausgewiesene
Unterdeckung von 6 Millionen Euro auch nach heutiger Einschätzung zutreffend sei.
Das
wird von Herrn Petrich bejaht.
- Vermögenslage, S. 7
- Bilanzkennzahlen, S. 9
- Prüfungsergebnis, S. 10
- Erbpachtzins SPOK ,S. 29
Herr
Burkardt macht darauf aufmerksam, dass das Gesetz an dieser Stelle von der
Deutschen Bundesbank spricht.
Anlage
zum Prüfbericht
- Bilanziell nicht erfasste Sachverhalte,
S. 28
- Umlaufvermögen, S. 19
Herr
Dr. Nitzsche gibt zu Protokoll, dass er die Position Entwicklungsgebiet
„Wohnen/Arbeiten“ in Höhe von 55.573.230,01 für nicht werthaltig ansehe.
Herr
Burkardt fragt nach der Ausbuchung einer Forderung von 1,6 Millionen Euro (S.
34). Was verbirgt sich dahinter?
Herr
Petrich berichtet, dass die P&E nichtrealisierte Einnahmeerwartungen in
ihren Kosten- und Finanzierungsplan aufgenommen habe. Diese seien als Einnahmen
in den Gemeindehaushalt eingestellt und dann als Kasseneinnahmerest
festgestellt worden. Daraus ist keine rechtliche Forderung entstanden. Deshalb
kann der Kasseneinnahmerest nicht als Forderung in die Eröffnungsbilanz
übernommen werden. Es sei also auszubuchen gewesen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat keine Einwände gegen den Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde
Kleinmachnow.
Der
Ausschussvorsitzende bedankt sich bei allen Beteiligten, die an der Erarbeitung
intensiv beteiligt waren und bittet den Dank auch weiterzugeben. Die Eröffnungsbilanz ist plausibel und
nachvollziehbar.