Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.

 

 

 


Frau Braune erläutert die vorliegende Informationsvorlage anhand einer Präsentation. Die Präsentation wird als Tischvorlage verteilt.

In allen Fachausschüssen hat Frau Braune den Haushalt 2020 nochmals vorgestellt.

 

 

Ø  Herr Krüger verlässt um 20:44 Uhr diese Sitzung.

Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Frau Braune informiert die Mitglieder des Finanzausschusses darüber, dass Herr Harmsen im Vorfeld der heutigen Sitzung nachstehende Anmerkungen/Anregungen/Fragen an Frau Braune gegeben hat:

 

Einwohnerzahlen Seite 11 und Bevölkerungsbewegung (Seite 12) sind nicht plausibel.

Der Saldo der Zu- und Abgänge „müsste“ zu den Daten 2017–Ende und 2018-Ende passen.

 

Als Organe der Gemeinde sollten auch“ die aktuell gewählten Vertreter aufgeführt werden.

 

In den Übersichten der Erträge und Aufwendungen „sollte“ eine Spalte„Ergebnis 2017“ (jeweils das letzte abgeschlossene Haushaltsjahr) eingefügt werden, um einem realistischen Vergleich zwischen Ist und 1. Planjahr zu ermöglichen.

 

In der Verbindlichkeitsübersicht (Seite 303) „sollten“ in den Spalten die jeweiligen Jahre angegeben werden.

Ich interpretiere: die erste Zahlenspalte bezieht sich auf das Jahr 2018.

 

In der FINA-Sitzung wurden dazu folgende Punkte angespochen:

Trotz erheblich gestiegener Erträge sind die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen überproportional gewachsen. Dies sowohl im Vergleich zum Ansatz 2019 als auch besonders zu „Ist 2019“.

Unterhaltung der Grundstücke 19 => 20 T€ 700; Erläuterung nur für T€ 460

Unterhalt sonst. unbewegliches Vermögens 18 => 20 T€ 1.637 auf T€ 2.218

Entgegen der Aussage ist der Planansatz 19=> 20 gestiegen;

 

Aufwendungen für Wartung Software

Anstieg von 2018 T€ 20,8 auf 2020 T€ 170 (Ohne Erläuterung)

 

Welche Investitionsvorhaben sind in den Haushalt bereits aufgenommen, obwohl noch keine Beschlüsse der GV vorliegen (z.B. Abenteuerspielplatz)

 

Übersicht Verbindlichkeiten (Seite 303)

Was verbirgt sich hinter den Positionen „erhaltene Anzahlungen“ sowie „Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen“

 

 

Ø  Herr Schellberg verlässt um 20:50 Uhr diese Sitzung.

 

 

Frau Braune macht darauf aufmerksam, dass zur Gemeindevertretersitzung am 12. Dezember 2019 eine -DS „Strich1“ vorgelegt wird. Es gab leider technische Probleme, deshalb ist der Haushalt 2020 in einer schlechten Qualität und ohne Suchfunktion vorgelegt worden. Dafür bittet die Kämmerin um Entschuldigung. Des Weiteren hat sich noch ein Fehler in der Finanzrechnung eingeschlichen.

Der Wirtschaftsplan des Kita-Verbundes steht zur Beratung auf der Tagesordnung des KITA-Werksausschusses am 19. November 2019. Auch da wird es eine Korrektur im Haushalt 2020 geben und das Ergebnis wird sich verbessern.

Das alles wird bis zur Gemeindevertretersitzung korrigiert und eine -„Strich1“ vorgelegt.

Herr Gutheins stellt folgenden Änderungsantrag:

Im § 1 des Haushaltsplanes darf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge um max. 500.000,00 € überschreiten.

Herr Harmsen sieht Einsparpotenzial bei den Personalkosten. Er stellt fest, dass im Haushalt diverse Positionen sind, wo systematisch zu erkennen ist, dass großzügig geplant wird. Es wird immer davon ausgegangen, dass alle Personalstellen besetzt sind. Wenn man sich die Ist-Zahlen anschaut, sieht man, dass immer zu viel Geld eingeplant ist.    

Herr Templin nimmt Bezug auf den Änderungsantrag von Herrn Gutheins. Aus seiner Sicht kann nur die Haushaltssatzung in Gänze geändert werden. Auch die Wertgrenzen können geändert werden.

Weiterhin möchte Herr Templin wissen, was mit den Erträgen aus den Straßenbaubeitragsgebühren ist.

Frau Braune gibt den Vermerk auf die Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (StraMav).

Das Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg, wo diese Verordnung nachzulesen ist, wird als Anlage zum Protokoll gegeben.

Laut Herrn Templin dürfen keine Investitionsmaßnahmen im Haushalt berücksichtigt werden, die nicht durch die Gemeindevertretung beschlossen wurden. Aus seiner Sicht darf der Erlebnisspielplatz nicht im Haushalt 2020 berücksichtigt werden, da dieser noch nicht beschlossen ist. Die Kosten in Höhe von 720.000,00 € müssen wieder raus.

Er wünscht sich, so wie es in der Haushaltsverordnung vorgeschrieben ist, dass Investitionsvorhaben (z. B. der Sportplatz + das Gebäude) als Einheit im Haushalt dargestellt werden.

Dazu merkt Frau Braune an, dass es aber zwei Beschlüsse gibt. Einen für das Funktionsgebäude und einen für den Sportplatz.

Frau Schwarzkopf fragt nach, wo die liquiden Mittel gebucht sind und ob die Gemeinde von Negativzinsen betroffen ist.

Frau Braune führt dazu aus, dass die Gemeinde mit zwei Geldinstituten zusammenarbeitet. Zum einen ist das die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) und zum anderen ist das die Deutsche Kreditbank (DKB). Bei der DKB Bank hat die Gemeinde Kleinmachnow sogenannte KIK-Konten mit kleinen Zinsgewinnen. Die Gemeinde ist nicht von Negativzinsen betroffen.

 

 

Ø  Herr Baumgraß verlässt um 21:24 Uhr diese Sitzung.

Somit sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

 

Weiterhin möchte Frau Schwarzkopf wissen, wie Gelder verbucht werden, wenn kleinere Reparaturen durchgeführt werden müssen, ohne das es dazu einen entsprechenden Beschluss gibt.

Dazu führt Frau Braune aus, wenn Reparaturen durchgeführt werden müssen, ohne dass es einen entsprechenden Beschluss gibt, dann ist „Gefahr in Verzug“.

Dafür gibt es eine Deckungsreserve.

Konkret fragt Frau Schwarzkopf nun nach dem denkmalgeschützen Haus in der Karl-Marx-Straße 117. Wie wäre es da?

Laut Frau Braune hat die Sanierung durch den Erbbaunehmer zu erfolgen und er muss die Kosten dafür tragen, jedoch erst, wenn der Vertrag unterzeichnet ist.

Frau Pichl möchte wissen, wie nun mit dem gestellten Änderungsantrag der FDP-Fraktion verfahren wird.

Herr Warnick stellt klar, dass dieser natürlich abgestimmt wird. Er wird jedoch mit Nein stimmen.

Laut Herrn Templin müsste die Kämmerin etwas zum Änderungsantrag sagen, da es ja sein könnte, dass es diese Änderung bis zur Gemeindevertretersitzung schaffen könnte.

Frau Braune führt dazu aus, dass dieser Änderungsantrag grundsätzlich möglich ist. Dies hätte aber zur Folge, dass der Haushalt zurückgezogen und neu aufgestellt werden muss und eine Beschlussfassung des Haushaltes im Dezember 2019 nicht möglich ist.

Sie macht nochmals deutlich, dass bis zur Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember 2019 eine „Strich 1“ vorgelegt wird. Im Frühjahr 2020 wird wahrscheinlich ein Nachtragshaushalt notwendig sein.

Herr Gutheins sieht in der Vorlage einer DS-Nr. 146/19/1 bis zur Gemeindevertretersitzung eine gute Möglichkeit, die Änderungswünsche der FDP-Fraktion umzusetzen.

Herr Warnick findet den Änderungsantrag nicht unbedingt logisch.

Er stellt ihn zur Abstimmung.

 

Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion lautet wie folgt:

Im § 1 des Haushaltsplanes darf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge um max. 500.000,00 € überschreiten.

 

Die Abstimmung der Änderung erfolgt mit 1 Ja-Stimme, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Ein stimmberechtigtes Mitglied des Finanzausschusses war bei dieser Abstimmung nicht anwesend.

 

Herr Feiertag hat eine Frage zu der 10%igen Steigerung der Personalkosten.

In welche Bereiche geht die 10% Steigerung der Personalkosten. Welchen Service bietet die Gemeinde mehr an?

Diese Anfrage wird als offene Festlegung in das Protokoll aufgenommen und an Herrn Piecha zur Beantwortung weitergeleitet.

 

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Harmsen, Herr Gutheins, Herr Templin, Herr Dr. Vosseler, Frau Schwarzkopf, Herr Feiertag und Herr Warnick.

 

 

 


Herr Warnick stellt nun die Drucksache DS-Nr. 146/19 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 146/19 erfolgt mit 3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.