Sitzung: 21.02.2011 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 024/11
Herr
Ernsting
Wie
Sie wissen hat sich in der letzten Zeit auf der Fläche Karl-Marx-Straße/Ecke
Förster-Funke-Allee abgezeichnet. Im Zusammenhang mit der Prüfung von
Bauanträgen auf diesem Eckgrundstück ehemals RFT-Gelände hat sich
herausgestellt, dass der Bebauungsplan hier eine Schwäche aufweist. Die im
B-Plan gewählte Bezugnahme auf Höhen für die bauliche Entwicklung ist immer das
öffentliche Straßenland. In diesem Fall haben wir es mit Straße Am Bienenhaus
zu tun. Die gesamte Bebauung insbesondere nördlich der Straße Am Bienenhaus,
südlich der Kita Freundschaft in der Karl-Marx-Straße muss sich hinsichtlich
ihrer Höhe an insgesamt 3 Höhenpunkten im öffentlichen Straßenland orientieren.
Wir haben die Gelegenheit gehabt ein Abstimmungsgespräch mit der
Bauaufsichtsbehörde zu führen. Die Bauaufsichtsbehörde hat verdeutlicht, dass
die Baugenehmigungen für die Bebauung in der Straße Am Bienenhaus für den
privaten Eigentümer nicht erteilt werden kann, wenn die Bauherren weiterhin
sich auf den Bebauungsplan berufen, wie er im Augenblick wirksam ist. Die
Situation ist die, dass die Grundstücke in Richtung Kita Freundschaft so
deutlich ansteigen, dass ein Höhenunterschied von 2 m besteht, d. h. die
zulässige Traufhöhe der Gebäude beträgt 7 m. Durch den Anstieg des Geländes ist
die tatsächlich mögliche Traufhöhe lediglich 5 m. Das führte dazu, dass die
Bauherren, die dort die Grundstücke in der Erwartung gekauft haben, um 7 m
Traufhöhe realisieren zu können, dies nicht mehr tun dürfen.
Die
Verwaltung schlägt vor, diesen dritten Punkt in das B-Plan-Änderungsverfahren
mit aufzunehmen.
Frau
Wagner-Lippoldt zu Protokoll
Es
handelt sich um die gegenüberliegende Seite von dieser wunderbaren Bebauung
entlang der Förster-Funke-Allee im Süden, die sich nach den Bauschildern auf
der Nordseite auf der Förster-Funke-Allee wiederholen soll. Wenn durch diese
B-Planfestsetzung nun diese Häuser, die da geplant sind, nicht realisiert
werden können, dann muss man das als Glücksfall der Geschichte betrachten.
Es
sollte aber auch nicht einmal im Geringsten daran gedacht werden, den B-Plan zu
ändern, wie vorgeschlagen wurde.
Herr
Ernsting
Ich
spreche nicht von einer Spiegelung der Bebauung in der Förster-Funke-Allee. Wir
sprechen jetzt von der Bebauung über die inzwischen abverkaufte weiteren
Grundstücken im rückwärtigen Bereich, für die bereits Planungsrecht besteht.
Herr
Dr. Klocksin
Es
liegt ein Antrag auf Rederecht von Herrn Dr. Spieker vor.
Der Bauausschuss stimmt
dem Antrag auf Rederecht zu.
Herr
Dr. Spieker – Bauherr – Rederecht
Schildert
sein Bauvorhaben und bittet den Bauausschuss seinem Antrag zuzustimmen.
Herr
Dr. Klocksin - zu Protokoll
Ich schlage vor, dass wir die Beschlussempfehlung so wie sie
vorliegt behandeln und dass die Verwaltung ihrerseits mit Blick auf die
Dringlichkeit eine Beschlussvorlage in das weitere Verfahren in den Hauptausschuss
einbringt, die das Höhenbezugsverfahren regelt.
Herr
Dr. Klocksin
Wir
sollten uns grundsätzlich mit der Frage der Einfriedungshöhen in einer der
nächsten Sitzungen auseinandersetzen.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Frau
Scheib, Frau von Törne, Frau Neidel, Herr Lippoldt, Herr Ernsting, Herr Dr.
Mueller, Frau Wagner-Lippoldt, Herr Dr. Klocksin,
Abstimmungsergebnis
zur DS-Nr. 024/11:
4 Zustimmungen / 1
Ablehnung / 2 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Frau
Eiternick nimmt an der Beratung und Abstimmung nach § 22 BbgKVerf. nicht teil.