Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Herr Ernsting

Wie Sie wissen hat sich in der letzten Zeit auf der Fläche Karl-Marx-Straße/Ecke Förster-Funke-Allee abgezeichnet. Im Zusammenhang mit der Prüfung von Bauanträgen auf diesem Eckgrundstück ehemals RFT-Gelände hat sich herausgestellt, dass der Bebauungsplan hier eine Schwäche aufweist. Die im B-Plan gewählte Bezugnahme auf Höhen für die bauliche Entwicklung ist immer das öffentliche Straßenland. In diesem Fall haben wir es mit Straße Am Bienenhaus zu tun. Die gesamte Bebauung insbesondere nördlich der Straße Am Bienenhaus, südlich der Kita Freundschaft in der Karl-Marx-Straße muss sich hinsichtlich ihrer Höhe an insgesamt 3 Höhenpunkten im öffentlichen Straßenland orientieren. Wir haben die Gelegenheit gehabt ein Abstimmungsgespräch mit der Bauaufsichtsbehörde zu führen. Die Bauaufsichtsbehörde hat verdeutlicht, dass die Baugenehmigungen für die Bebauung in der Straße Am Bienenhaus für den privaten Eigentümer nicht erteilt werden kann, wenn die Bauherren weiterhin sich auf den Bebauungsplan berufen, wie er im Augenblick wirksam ist. Die Situation ist die, dass die Grundstücke in Richtung Kita Freundschaft so deutlich ansteigen, dass ein Höhenunterschied von 2 m besteht, d. h. die zulässige Traufhöhe der Gebäude beträgt 7 m. Durch den Anstieg des Geländes ist die tatsächlich mögliche Traufhöhe lediglich 5 m. Das führte dazu, dass die Bauherren, die dort die Grundstücke in der Erwartung gekauft haben, um 7 m Traufhöhe realisieren zu können, dies nicht mehr tun dürfen.

Die Verwaltung schlägt vor, diesen dritten Punkt in das B-Plan-Änderungsverfahren mit aufzunehmen.

 

Frau Wagner-Lippoldt zu Protokoll

Es handelt sich um die gegenüberliegende Seite von dieser wunderbaren Bebauung entlang der Förster-Funke-Allee im Süden, die sich nach den Bauschildern auf der Nordseite auf der Förster-Funke-Allee wiederholen soll. Wenn durch diese B-Planfestsetzung nun diese Häuser, die da geplant sind, nicht realisiert werden können, dann muss man das als Glücksfall der Geschichte betrachten.

Es sollte aber auch nicht einmal im Geringsten daran gedacht werden, den B-Plan zu ändern, wie vorgeschlagen wurde.

 

Herr Ernsting

Ich spreche nicht von einer Spiegelung der Bebauung in der Förster-Funke-Allee. Wir sprechen jetzt von der Bebauung über die inzwischen abverkaufte weiteren Grundstücken im rückwärtigen Bereich, für die bereits Planungsrecht besteht.

 

Herr Dr. Klocksin

Es liegt ein Antrag auf Rederecht von Herrn Dr. Spieker vor.

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Rederecht zu.

 

Herr Dr. Spieker – Bauherr – Rederecht

Schildert sein Bauvorhaben und bittet den Bauausschuss seinem Antrag zuzustimmen.

 

Herr Dr. Klocksin - zu Protokoll

Ich schlage vor, dass wir die Beschlussempfehlung so wie sie vorliegt behandeln und dass die Verwaltung ihrerseits mit Blick auf die Dringlichkeit eine Beschlussvorlage in das weitere Verfahren in den Hauptausschuss einbringt, die das Höhenbezugsverfahren regelt.

 

Herr Dr. Klocksin

Wir sollten uns grundsätzlich mit der Frage der Einfriedungshöhen in einer der nächsten Sitzungen auseinandersetzen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Scheib, Frau von Törne, Frau Neidel, Herr Lippoldt, Herr Ernsting, Herr Dr. Mueller, Frau Wagner-Lippoldt, Herr Dr. Klocksin,

 

 


Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 024/11:

4 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 2 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Frau Eiternick nimmt an der Beratung und Abstimmung nach § 22 BbgKVerf. nicht teil.