Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

-      Der Errichtung einer Fußgängersignalanlage (FALSA) auf der Landesstraße L 77 ‑ Zehlendorfer Damm in Höhe des Alten Dorfes (ehemaliger Gutshof) als Querungshilfe für Fußgänger wird zugestimmt.

-      Die Kosten für die Planung (10.300,- EUR) und den Bau (82.700,- EUR) trägt die Gemeinde Kleinmachnow. Die Baukosten (Investition) und die in gleicher Höhe anfallenden Kosten der unentgeltlichen Vermögensübertragung (Aufwand) sind im Haushaltsplan 2020 zu veranschlagen.

-      Die Baumaßnahme soll bis spätestens Ende April 2020 umgesetzt werden.

 

 

Anlagen

·       Lageplan (ALK-Auszug)

·       Grundsatzbeschluss DS-Nr. 117/18 vom 24.09.2018 (ohne Anlagen)

·       Errichtungsbeschluss DS-Nr. 035/19/1 vom 16.05.2019 (ohne Anlagen)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 169/19 beteiligen sich:

Frau Masche

Herr Templin

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Ich finde es gut, dass wir hier einen kleinen Schritt weiterkommen, allerdings ist die bessere Lösung für die überquerenden Fußgänger eine Insel mit einem Zebrastreifen, so dass man jederzeit die Straße queren kann und nicht erst die Ampel drücken und manchmal Minuten warten muss. Manche Fußgängerampeln sind schlecht geschaltet. Deshalb würde ich für die Zukunft empfehlen, lieber einen Zebrastreifen anzuordnen, wo der Autofahrer automatisch halten muss. Dem Beschluss stimme ich aber zu.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 169/19:

Die DS-Nr. 169/19 wird einstimmig beschlossen.