Herr Ernsting

Wie in der Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember 2019 mitgeteilt, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Bebauungsplan „Kiebitzberge“ für unwirksam erklärt.

Der Bebauungsplan war schon einmal, nämlich vor rund zehn Jahren Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens und war damals von demselben OVG-Senat für unwirksam befunden worden. Das Gericht bemängelte insbesondere, dass die Ermittlung der Besucher- und Verkehrsströme nicht umfassend genug erfolgt sei.

Daraufhin führten wir ab 2012 ein Heilungsverfahren mit sehr umfangreicher Verkehrserhebung und Lärmberechnung durch. Die Erhebung fand nach langer Vorbereitung zufällig am besucherreichsten Tag des Freibades im Jahr 2012 statt. Auf dieser sehr guten Datengrundlage konnte das Heilungsverfahren fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden.

2016, nach Inkrafttreten des geheilten Bebauungsplanes, gingen wiederum Normenkontrollanträge ein. Die mündliche Verhandlung dazu fand im November 2019 statt. Dabei zeigte sich, dass zwar die rein stadtplanerischen Aspekte nicht zu beanstanden sind. Kritikpunkt des OVG ist aber wiederum der Umgang mit der Lärmthematik.

Inzwischen ist das Urteil bei uns eingegangen. Wir haben uns intensiv mit Rechtsberatern und Fachplanern ausgetauscht und vergangene Woche beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung der Revision beantragt.

Bis zu einer Entscheidung über unseren Antrag oder dem Abschluss eines Revisionsverfahrens ist der Bebauungsplan Kiebitzberge weiter in Kraft.