Sitzung: 20.01.2020 Bauausschuss
Herr Ernsting
Wie in der Sitzung
der Gemeindevertretung im Dezember 2019 mitgeteilt, hat das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Bebauungsplan „Kiebitzberge“ für
unwirksam erklärt.
Der Bebauungsplan
war schon einmal, nämlich vor rund zehn Jahren Gegenstand eines
Normenkontrollverfahrens und war damals von demselben OVG-Senat für unwirksam
befunden worden. Das Gericht bemängelte insbesondere, dass die Ermittlung der
Besucher- und Verkehrsströme nicht umfassend genug erfolgt sei.
Daraufhin führten
wir ab 2012 ein Heilungsverfahren mit sehr umfangreicher Verkehrserhebung und
Lärmberechnung durch. Die Erhebung fand nach langer Vorbereitung zufällig am
besucherreichsten Tag des Freibades im Jahr 2012 statt. Auf dieser sehr guten Datengrundlage
konnte das Heilungsverfahren fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden.
2016, nach
Inkrafttreten des geheilten Bebauungsplanes, gingen wiederum
Normenkontrollanträge ein. Die mündliche Verhandlung dazu fand im November 2019
statt. Dabei zeigte sich, dass zwar die rein stadtplanerischen Aspekte nicht zu
beanstanden sind. Kritikpunkt des OVG ist aber wiederum der Umgang mit der Lärmthematik.
Inzwischen ist das
Urteil bei uns eingegangen. Wir haben uns intensiv mit Rechtsberatern und
Fachplanern ausgetauscht und vergangene Woche beim Bundesverwaltungsgericht die
Zulassung der Revision beantragt.
Bis zu einer
Entscheidung über unseren Antrag oder dem Abschluss eines Revisionsverfahrens ist
der Bebauungsplan Kiebitzberge weiter in Kraft.