Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

Die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2009, mit ihren Anlagen, festgestellt durch den Hauptverwaltungsbeamten am 28. Januar 2011, wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva

 

 

 

01.01.2009

 

 

in EUR

%

 

 

 

1. Anlagevermögen

120.563.346,93

55,77

 

 

 

 

 

Immaterielle Vermögensgegenstände

63.412,90

 

 

Sachanlagevermögen

70.420.804,98

 

 

Finanzanlagevermögen

50.079.129,05

 

 

 

 

2. Umlaufvermögen

94.896.077,19

43,89

 

 

 

 

 

Vorräte

68.104.066,09

 

 

Forderungen u. sonstige  Vermögens-gegenstände

2.255.695,99

 

 

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben

24.536.315,11

 

 

 

 

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

751.250,00

0,34

 

 

 

Summe Aktiva

216.210.674,12

100,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

01.01.2009

 

 

in EUR

%

 

 

 

1. Eigenkapital

94.888.740,29

43,89

 

 

 

 

 

Basis-Reinvermögen

78.562.051,87

 

 

Rücklagen aus Überschüssen

16.261.758,02

 

 

Sonderrücklage

64.930,40

 

 

 

 

2. Sonderposten

41.289.109,80

19,10

 

 

 

3. Rückstellungen

5.723.056,99

2,64

 

 

 

4. Verbindlichkeiten

74.301.199,95

34,36

 

 

 

5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

8.567,09

0,01

 

 

 

Summe Passiva

216.210.674,12

100,00

 


Ø    Frau Vogdt und Frau Brüske-Dierker verlassen um 18:55 Uhr die Sitzung.

     Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

 

Frau Grohs gibt anhand einer kurzen Präsentation einen Überblick zur Eröffnungsbilanz.

Sie erläutert den Weg zur Eröffnungsbilanz:

 

- Januar 2006                                                - Erarbeitung eines Konzeptes (einschließlich                                                                  Inventurrichtlinie)

 

- November 2006                             - Beginn der Vermögensbewertung

 

- September 2007                             - 1. Entwurf des Bewertungshandbuches

 

- November 2007                             - Beendigung der Ersterfassung (einschl. Einrichtung                             Anlagenbuchhaltung)

 

- Oktober 2008                                 - Fortschreibung der gemeindlichen Richtlinien

 

- November 2008                            - 1. Inventur

 

Des Weiteren nimmt Frau Grohs Bezug auf die zwei Besonderheiten, zum einen das Entwicklungsgebiet „Förster-Funke-Allee“ und zum anderen das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“. 

Abschließend geht Sie auf die Kennzahlen der Eröffnungsbilanz ein, insbesondere auf die Beurteilung der Vermögensstruktur und die Beurteilung der Kapitalstruktur.

Herr Templin fragt zum Thema „Forderung aus der Abwendungsvereinbarung Europarc“ nach, warum die aufgelaufenen Zinsen zum Bilanzstichtag nicht aufgeführt sind? Hätten diese nicht mit in die Bilanz einbezogen werden müssen?

Weiterhin merkt er zum Thema „Freibad Kiebitzberge“ an, dass dieses mit einer Summe von 460.000,00 € bewertet wurde. Er wünscht diesbezüglich eine detaillierte Aufstellung des Bilanzwertes.

Herr Templin bittet um schriftliche Beantwortung seiner Fragen.

Dies wurde durch die Verwaltung zugesagt.

Herr Musiol möchte gern wissen, welchen zeitlichen und personellen Aufwand die jährliche Inventur hat. 

Dazu informiert Herr Ecker, dass die Inventur durch dafür gebildete Inventurteams vorgenommen wird. Die Inventur wird im Dezember / Januar durchgeführt.

Er fügt aber hinzu, dass nicht jährlich eine „körperliche“ Inventur notwendig ist.

Weiterhin stellt er fest, dass die Bewertung der 3. Grundschule „Grundschule Auf dem Seeberg“ fehlt.

Herr Ecker teilt mit, dass dazu Bezug auf der Seite 42 unter Punkt 6 „Bilanziell nicht erfasste Sachverhalte“ genommen wird.

Herr Burkardt berichtet, dass die Eröffnungsbilanz im Rechnungsprüfungsausschuss thematisiert wurde.

Er möchte gern wissen, ob für die Gemeinde das BilMog Anwendung findet.

Herr Günther führt dazu an, dass grundsätzlich nicht auf das HGB verwiesen wird. 

Herr Harmsen dankte allen Beteiligten für die Erstellung und Vorlage der Eröffnungsbilanz.

Er teilt mit, dass er an die Verwaltung seine Fragestellungen per E-Mail gesendet hat und bittet um schriftliche Antwort. Er wünscht seine Fragen als „Offene Festlegungen“ aufzunehmen. Die Verwaltung sichert schnelle Beantwortung zu.

Abschließend möchte Herr Harmsen zur „SPOK“ noch wissen, warum keine Rückstellung gebildet wurde. Es werden ja möglicherweise Forderungen auf die Gemeinde zu kommen.

Herr Ecker wies Herrn Harmsen daraufhin, dass es sich hierbei nicht um die „SPOK“, sondern die „KGSG“ handelt.

Weiterhin berichtet er, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz, die Beschlussfassung zur KGSG noch nicht vorlag. Mit dieser Beschlussfassung wurde der B-Plan aufgehoben und damit hatte die Kleinmachnower Grundstückssanierungsgesellschaft mbH keine „Existenzberechtigung“ mehr. 

 

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 033/11 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 033/11 erfolgt mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

 

 

Herr Tauscher gab nach Abstimmung der Drucksache eine persönliche Anmerkung.

Herr Tauscher bittet den Dank an alle, die an der Erstellung der Eröffnungsbilanz mitgearbeitet haben, zu übermitteln. Über Jahre wurde, insbesondere von den Mitgliedern des Finanzausschusses, die Einführung der Doppik verfolgt und begleitet. An dieser Stelle ist deshalb der Dank fällig.

Dem schlossen sich alle anwesenden Ausschussmitglieder an.

 

Herr Ecker und Frau Grohs nahmen den Dank an und versprachen, diesen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übermitteln.

Weiterhin merkt Herr Ecker an, dass der alte Bürgermeister, Herr Blasig, seinerzeit eine Eröffnungsveranstaltung, zur Einführung der Doppik, durchgeführt hat.

Herr Ecker hat nun die Absicht, den neuen Bürgermeister davon zu überzeugen, eine Abschlussveranstaltung durchzuführen und alle Beteiligten einzuladen, um denen auch den Dank des Finanzausschusses persönlich auszusprechen.