Sitzung: 17.02.2011 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 032/11
1. Die Gemeinde Kleinmachnow
erwirbt das Kulturhaus Kammerspiele, Karl-Marx-Straße 18, Flur 9, Flurstücke
123 und 124, zu einem Preis von 392.000 € (Verkehrswert) zuzüglich ca. 39.200 €
(10 %) Nebenkosten. Der Erwerb kann erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die
haushalterische Ermächtigung der Gemeindevertretung in Form eines beschlossenen
Nachtragshaushaltes vorliegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für den Erwerb
einen Kredit aufzunehmen, sofern erforderlich.
2. Der Bürgermeister wird
beauftragt, mit dem Eigentümer des Kulturhauses Kammerspiele einen Vorvertrag
zum Erwerb abzuschließen mit dem ausdrücklichen Vermerk auf den unter Punkt 1
genannten Gremienvorbehalt sowie Regelungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes
bis zur Übernahme durch die Gemeinde Kleinmachnow zu vereinbaren.
3. Die Gemeinde Kleinmachnow
sichert sich das Vorkaufsrecht für das Grundstück Karl-Marx-Straße 18a, Flur 9,
Flurstück 122, durch Eintragung in das Grundbuch. Die Kosten für die Eintragung
trägt die Gemeinde Kleinmachnow.
4. Zur Sicherung des
Weiterbetriebes der Kammerspiele nach Erwerb durch die Gemeinde werden die zur
Erfüllung der Brandschutzauflagen notwendigen baulichen Maßnahmen realisiert
und weitere erforderliche Instandhaltungen durchgeführt. Die erforderlichen
finanziellen Mittel i.H.v. ca. 150.000 € sind im Rahmen eines
Nachtragshaushaltes 2011 zu veranschlagen.
5. Die Gemeinde Kleinmachnow
betreibt das Kulturhaus Kammerspiele bis maximal zum 31.12.2012 als „einfachen
Kulturbetrieb“ mit minimalem Aufwand. Die Kosten für diesen Betrieb betragen
ca. 170.000 €/Jahr und sind mit anteilig 100.000 € für 2011 in einen
Nachtragshaushalt und 170.000 € für 2012 in den Haushalt einzustellen.
6. Bis zum 31.12.2012
erfolgt die Klärung des dauerhaften Weiterbetriebes des Kulturhauses
Kammerspiele. Angestrebt wird ein vorwiegend durch bürgerschaftliches
Engagement/Initiativen getragener Betrieb, der weitestgehend ohne finanzielle
Aufwendungen durch die Gemeinde Kleinmachnow erfolgt. Diese Klärung des
dauerhaften Weiterbetriebes erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen
Gemeindevertretung und Bürgermeister sowie unter umfassender Einbindung der
Kleinmachnower Bevölkerung. Ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren zum
Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele ist einzuleiten. Die dafür geschätzten
Kosten betragen ca. 50.000 € sind im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2011 zu
veranschlagen.
7. Sollte bis zum 31.12.2012
kein tragfähiges Betreibermodell gefunden werden, kann das Kulturhaus
Kammerspiele einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden.
8. Zum Zwecke der
Refinanzierung des Grunderwerbs wird der Bürgermeister beauftragt, das
Grundstück Meiereifeld 33, Kleinmachnow, Flur 12, Flurstück 495, zu veräußern.
Anlage:
Flurkartenauszug
Herr Musiol teilt mit, dass dies eine sehr
umfangreiche Beschlussvorlage ist. Er hat dazu drei Änderungsvorschläge
schriftlich verfasst, welche er als Tischvorlage verteilen lässt.
Weiterhin teilt er mit, dass er beantragt, seine
Änderungswünsche als Maßgabe abstimmen zu lassen.
Herr Baumgraß äußert sich sehr kritisch und
verärgert über diese Beschlussvorlage. Dem Finanzausschuss diese Drucksache in
dieser Art vorzulegen, empfindet er als „äußert unfreundlich“. Er macht
deutlich, dass aus seiner Sicht über diese Beschlussvorlage heute nicht
diskutiert und beraten werden sollte.
Herr Templin fragt nach, ob dies ein
Betriebserwerb, nach § 91 der Kommunalverfassung, ist.
Frau Konrad merkt an, dass es aus derzeitiger
Sicht ein Immobilienerwerb und kein Betriebserwerb ist.
Herr Warnick und seine Fraktion vertreten die
Meinung, dass der Erwerb in diesem Jahr finanziell nicht umsetzbar ist.
Dem schließt sich auch Herr Christall an. Eine
Nachfrage hat Herr Christall zu der Aussage im Beschlussvorschlag Seite 7, „Hinzu
kommt eine Einschränkung der Zuwendungen für Vereine/Institutionen und
Verschiebung des kulturellen Engagements der Gemeinde zugunsten des
Kulturhauses Kammerspiele.“ Gibt es dazu schon konkrete Überlegungen, welche
Vereine/Institutionen weniger Zuwendungen bekommen sollen?
Frau Konrad teilt mit, dass es dazu noch keine
konkreten Überlegungen gibt.
Frau Schwarzkopf macht deutlich, dass aus Ihrer
Sicht die Kammerspiele unbedingt notwendig sind und daher käuflich erworben
werden sollten.
Sie würde sich sehr freuen, wenn alle
Finanzausschussmitglieder an der im Anschluss stattfindenden Veranstaltung in
den Kammerspielen teilnehmen würden.
Herr Templin äußert sich nochmals und hält es für
unbedingt erforderlich, dass ein schlüssiges Konzept für den Betrieb der
Kammerspiele vorgelegt wird. Aus Sicht des Finanzausschusses kann die
Drucksache nur abgelehnt werden.
Frau Vogdt schließt sich den Äußerungen von Herrn
Baumgraß und Herrn Templin an. Die Beschlussvorlage sollte an die Verwaltung
zur Überarbeitung zurückgegeben werden.
Auch Herr Burkardt empfiehlt der Verwaltung die
Drucksache zurückzuziehen und nochmals zu überarbeiten. Ein inhaltliches
Konzept fehlt. Auch das Thema „Finanzierung“ muss angesprochen werden. Andere
Projekte, wie zum Beispiel das Freibad oder auch der Anbau der Steinweg-Schule
wurden schon aus finanziellen Gründen verschoben.
Herr Baumgraß teilt mit, dass es zum Thema
„Sanierung“ keine Informationen gibt, wo konkret aufgelistet ist, welche
Sanierungskosten tatsächlich anstehen werden.
Er äußert noch einmal deutlich, dass er strikt
gegen diese Vorlage ist.
Herr Christall schlägt vor, diese
Beschlussvorlage heute abzulehnen und somit auch ein Zeichen zu setzen.
Herr Musiol merkt an, dass es sich abzeichnet,
dass diese Beschlussvorlage im Finanzausschuss abgelehnt wird. Seine Hinweise,
die er eigentlich geben wollte, sollten zur Verbesserung der Druckvorlage
beitragen, um die Entscheidung für die Gemeinde in Zukunft offen zu
halten.
Herr Musiol zieht seinen Maßgabevorschlag, der zu
Beginn dieser Diskussion verteilt wurde, wieder zurück.
Herr Templin empfiehlt, dass alle Mitglieder des
Finanzausschusses gegen diese Beschlussvorlage stimmen. Somit würde ein
deutliches Zeichen gesetzt.
Herr Musiol bittet aber darum, einen Protokollbeschluss
aufzunehmen, dass nur die Drucksache in der jetzigen Form abgelehnt wurde, dies
aber kein endgültiges Votum des Finanzausschuss gegen den jetzigen Ankauf der
Kammerspiele ist.
Herr Burkardt spricht sich gegen diesen Vorschlag
aus. Es sollte nur abgestimmt werden, ohne Erläuterungen.
Herr Musiol weißt daraufhin, dass dann in der
Presse zu lesen sein könnte, dass der Finanzausschuss den Erwerb der
Kammerspiele generell abgelehnt hat.
Herr Burkardt äußert, wenn Erklärungsbedarf
besteht, dann sollte dieser zu Protokoll gegeben werden.
Herr Musiol stellt den Antrag, dass folgender
Zusatz/Formulierung im Protokoll aufgenommen
wird:“ Der Finanzausschuss stimmt gegen die Beschlussvorlage, jedoch nicht
gegen den Erwerb der Kammerspiele.“
Herr Warnick stellt diesen Antrag zur Abstimmung.
Die Abstimmung dieses Antrages erfolgt mit 4
Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.
Somit ist dieser Antrag abgelehnt.
Herr
Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 032/11 zur Abstimmung.
Die
Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 032/11 erfolgt einstimmig mit 7 Nein-Stimmen
und 2 Enthaltungen.