Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Enthaltungen: 2

1.    Die Gemeinde Kleinmachnow erwirbt das Kulturhaus Kammerspiele, Karl-Marx-Straße 18, Flur 9, Flurstücke 123 und 124, zu einem Preis von 392.000 € (Verkehrswert) zuzüglich ca. 39.200 € (10 %) Nebenkosten. Der Erwerb kann erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die haushalterische Ermächtigung der Gemeindevertretung in Form eines beschlossenen Nachtragshaushaltes vorliegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für den Erwerb einen Kredit aufzunehmen, sofern erforderlich.

 

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Kulturhauses Kammerspiele einen Vorvertrag zum Erwerb abzuschließen mit dem ausdrücklichen Vermerk auf den unter Punkt 1 genannten Gremienvorbehalt sowie Regelungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes bis zur Übernahme durch die Gemeinde Kleinmachnow zu vereinbaren.

 

3.    Die Gemeinde Kleinmachnow sichert sich das Vorkaufsrecht für das Grundstück Karl-Marx-Straße 18a, Flur 9, Flurstück 122, durch Eintragung in das Grundbuch. Die Kosten für die Eintragung trägt die Gemeinde Kleinmachnow.

 

4.    Zur Sicherung des Weiterbetriebes der Kammerspiele nach Erwerb durch die Gemeinde werden die zur Erfüllung der Brandschutzauflagen notwendigen baulichen Maßnahmen realisiert und weitere erforderliche Instandhaltungen durchgeführt. Die erforderlichen finanziellen Mittel i.H.v. ca. 150.000 € sind im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2011 zu veranschlagen.

 

5.    Die Gemeinde Kleinmachnow betreibt das Kulturhaus Kammerspiele bis maximal zum 31.12.2012 als „einfachen Kulturbetrieb“ mit minimalem Aufwand. Die Kosten für diesen Betrieb betragen ca. 170.000 €/Jahr und sind mit anteilig 100.000 € für 2011 in einen Nachtragshaushalt und 170.000 € für 2012 in den Haushalt einzustellen.

 

6.    Bis zum 31.12.2012 erfolgt die Klärung des dauerhaften Weiterbetriebes des Kulturhauses Kammerspiele. Angestrebt wird ein vorwiegend durch bürgerschaftliches Engagement/Initiativen getragener Betrieb, der weitestgehend ohne finanzielle Aufwendungen durch die Gemeinde Kleinmachnow erfolgt. Diese Klärung des dauerhaften Weiterbetriebes erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Gemeindevertretung und Bürgermeister sowie unter umfassender Einbindung der Kleinmachnower Bevölkerung. Ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele ist einzuleiten. Die dafür geschätzten Kosten betragen ca. 50.000 € sind im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2011 zu veranschlagen.

 

7.    Sollte bis zum 31.12.2012 kein tragfähiges Betreibermodell gefunden werden, kann das Kulturhaus Kammerspiele einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden.

 

8.    Zum Zwecke der Refinanzierung des Grunderwerbs wird der Bürgermeister beauftragt, das Grundstück Meiereifeld 33, Kleinmachnow, Flur 12, Flurstück 495, zu veräußern.

 

 

Anlage:

 

Flurkartenauszug


Herr Musiol teilt mit, dass dies eine sehr umfangreiche Beschlussvorlage ist. Er hat dazu drei Änderungsvorschläge schriftlich verfasst, welche er als Tischvorlage verteilen lässt.

Weiterhin teilt er mit, dass er beantragt, seine Änderungswünsche als Maßgabe abstimmen zu lassen.

Herr Baumgraß äußert sich sehr kritisch und verärgert über diese Beschlussvorlage. Dem Finanzausschuss diese Drucksache in dieser Art vorzulegen, empfindet er als „äußert unfreundlich“. Er macht deutlich, dass aus seiner Sicht über diese Beschlussvorlage heute nicht diskutiert und beraten werden sollte.

Herr Templin fragt nach, ob dies ein Betriebserwerb, nach § 91 der Kommunalverfassung, ist.

Frau Konrad merkt an, dass es aus derzeitiger Sicht ein Immobilienerwerb und kein Betriebserwerb ist.

Herr Warnick und seine Fraktion vertreten die Meinung, dass der Erwerb in diesem Jahr finanziell nicht umsetzbar ist.

Dem schließt sich auch Herr Christall an. Eine Nachfrage hat Herr Christall zu der Aussage im Beschlussvorschlag Seite 7, „Hinzu kommt eine Einschränkung der Zuwendungen für Vereine/Institutionen und Verschiebung des kulturellen Engagements der Gemeinde zugunsten des Kulturhauses Kammerspiele.“ Gibt es dazu schon konkrete Überlegungen, welche Vereine/Institutionen weniger Zuwendungen bekommen sollen?

Frau Konrad teilt mit, dass es dazu noch keine konkreten Überlegungen gibt.

Frau Schwarzkopf macht deutlich, dass aus Ihrer Sicht die Kammerspiele unbedingt notwendig sind und daher käuflich erworben werden sollten.

Sie würde sich sehr freuen, wenn alle Finanzausschussmitglieder an der im Anschluss stattfindenden Veranstaltung in den Kammerspielen teilnehmen würden.

Herr Templin äußert sich nochmals und hält es für unbedingt erforderlich, dass ein schlüssiges Konzept für den Betrieb der Kammerspiele vorgelegt wird. Aus Sicht des Finanzausschusses kann die Drucksache nur abgelehnt werden.

Frau Vogdt schließt sich den Äußerungen von Herrn Baumgraß und Herrn Templin an. Die Beschlussvorlage sollte an die Verwaltung zur Überarbeitung zurückgegeben werden.

Auch Herr Burkardt empfiehlt der Verwaltung die Drucksache zurückzuziehen und nochmals zu überarbeiten. Ein inhaltliches Konzept fehlt. Auch das Thema „Finanzierung“ muss angesprochen werden. Andere Projekte, wie zum Beispiel das Freibad oder auch der Anbau der Steinweg-Schule wurden schon aus finanziellen Gründen verschoben.  

Herr Baumgraß teilt mit, dass es zum Thema „Sanierung“ keine Informationen gibt, wo konkret aufgelistet ist, welche Sanierungskosten tatsächlich anstehen werden.

Er äußert noch einmal deutlich, dass er strikt gegen diese Vorlage ist.

Herr Christall schlägt vor, diese Beschlussvorlage heute abzulehnen und somit auch ein Zeichen zu setzen.

Herr Musiol merkt an, dass es sich abzeichnet, dass diese Beschlussvorlage im Finanzausschuss abgelehnt wird. Seine Hinweise, die er eigentlich geben wollte, sollten zur Verbesserung der Druckvorlage beitragen, um die Entscheidung für die Gemeinde in Zukunft offen zu halten. 

Herr Musiol zieht seinen Maßgabevorschlag, der zu Beginn dieser Diskussion verteilt wurde, wieder zurück.

Herr Templin empfiehlt, dass alle Mitglieder des Finanzausschusses gegen diese Beschlussvorlage stimmen. Somit würde ein deutliches Zeichen gesetzt.

Herr Musiol bittet aber darum, einen Protokollbeschluss aufzunehmen, dass nur die Drucksache in der jetzigen Form abgelehnt wurde, dies aber kein endgültiges Votum des Finanzausschuss gegen den jetzigen Ankauf der Kammerspiele ist.

Herr Burkardt spricht sich gegen diesen Vorschlag aus. Es sollte nur abgestimmt werden, ohne Erläuterungen.

Herr Musiol weißt daraufhin, dass dann in der Presse zu lesen sein könnte, dass der Finanzausschuss den Erwerb der Kammerspiele generell abgelehnt hat.

Herr Burkardt äußert, wenn Erklärungsbedarf besteht, dann sollte dieser zu Protokoll gegeben werden.            

Herr Musiol stellt den Antrag, dass folgender Zusatz/Formulierung im Protokoll aufgenommen wird:“ Der Finanzausschuss stimmt gegen die Beschlussvorlage, jedoch nicht gegen den Erwerb der Kammerspiele.“ 

Herr Warnick stellt diesen Antrag zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung dieses Antrages erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

Somit ist dieser Antrag abgelehnt.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 032/11 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 032/11 erfolgt einstimmig mit 7 Nein-Stimmen und     2 Enthaltungen.