Sitzung: 23.02.2011 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 023/11
Auf Grund
des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt
geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)
und des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19], S. 286), zuletzt
geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08 [Nr. 12],
S. 202, 207) wird die in der Anlage beigefügte
Satzung
über das besondere Vorkaufsrecht für das Bebauungsplan-Gebiet
KLM-BP-007
„Altes Dorf“ (Landschaftspark Unteres Bäketal)
beschlossen.
Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht ist ortsüblich bekannt zu machen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kurze
Erläuterung durch Frau Neidel; Abstimmungsergebnis im Bauausschuss: 7
Zustimmungen = einstimmig empfohlen.
Es
findet keine Aussprache statt.
Abstimmung der DS-Nr.
023/11:
5
Zustimmungen/0 Gegenstimmen/0 Enthaltungen = einstimmig empfohlen