Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

 

-           Herr Dr. Klocksin nimmt an der Sitzung wieder teil – 11 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.

 

Beschlussvorschlag:

Der Verkauf des Grundstücks Kiefernweg 30, Flur 11 Flurstück 233, an den Nutzer bei gleichzeitiger Aufhebung des Grundstücksüberlassungsvertrages vom 26.03.1972, wird genehmigt.

Der Anspruch des Nutzers im Sinne § 9 Abs. 1 Nr. 4 SachenRBerG wird anerkannt.

Entsprechend § 19 SachenRBerG wird als Basisjahr für die Bodenwertberechnung das Jahr 2010 zu Grunde gelegt. Etwaige Nachzahlungsverpflichtungen, die sich aus § 71 SachenRBerG ergeben, sind in den Vertrag aufzunehmen.

Die Im Jahre 1972 geleistete Zahlung lt. Überlassungsvertrag in Höhe von 18.600 M wird gemäß § 74 Abs. 2 SachenRBerG auf den Kaufpreis angerechnet.

Der Kaufpreis beträgt 108.577,88 €.

Der Verkauf erfolgt lastenfrei in Abteilung II und II des Grundbuches.

Nach § 60 Abs. 2 SachenRBerG sind die Kosten des Verfahrens zu teilen. Die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer allein.

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.


An der Aussprache zur DS-Nr. 043/11 beteiligen sich:

- Frau Dr. Kimpfel


         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 043/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 24. 03. 2011 zu setzen.