Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeinde Kleinmachnow erwirbt das Kulturhaus Kammerspiele, Karl-Marx-Straße 18, Flur 9, Flurstücke 123 und 124, zu einem Preis von 392.000 € (Verkehrswert) zuzüglich ca. 39.200 € (10 %) Nebenkosten. Der Erwerb kann erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die haushalterische Ermächtigung der Gemeindevertretung in Form eines beschlossenen Nachtragshaushaltes vorliegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für den Erwerb einen Kredit aufzunehmen, sofern erforderlich.

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Kulturhauses Kammerspiele einen Vorvertrag zum Erwerb abzuschließen mit dem ausdrücklichen Vermerk auf den unter Punkt 1 genannten Gremienvorbehalt sowie Regelungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes bis zur Übernahme durch die Gemeinde Kleinmachnow zu vereinbaren.

3.       Die Gemeinde Kleinmachnow sichert sich das Vorkaufsrecht für das Grundstück Karl-Marx-Straße 18a, Flur 9, Flurstück 122, durch Eintragung in das Grundbuch. Die Kosten für die Eintragung trägt die Gemeinde Kleinmachnow.

4.       Zur Sicherung des Weiterbetriebes der Kammerspiele nach Erwerb durch die Gemeinde werden die zur Erfüllung der Brandschutzauflagen notwendigen baulichen Maßnahmen realisiert und weitere erforderliche Instandhaltungen durchgeführt. Die erforderlichen finanziellen Mittel i.H.v. ca. 150.000 € sind im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2011 zu veranschlagen.

5.       Die Gemeinde Kleinmachnow betreibt das Kulturhaus Kammerspiele bis maximal zum 31.12.2012 als „einfachen Kulturbetrieb“ mit minimalem Aufwand. Die Kosten für diesen Betrieb betragen ca. 170.000 €/Jahr und sind mit anteilig 100.000 € für 2011 in einen Nachtragshaushalt und 170.000 € für 2012 in den Haushalt einzustellen.

6.       Bis zum 31.12.2012 erfolgt die Klärung des dauerhaften Weiterbetriebes des Kulturhauses Kammerspiele. Angestrebt wird ein vorwiegend durch bürgerschaftliches Engagement/Initiativen getragener Betrieb, der weitestgehend ohne finanzielle Aufwendungen durch die Gemeinde Kleinmachnow erfolgt. Diese Klärung des dauerhaften Weiterbetriebes erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Gemeindevertretung und Bürgermeister sowie unter umfassender Einbindung der Kleinmachnower Bevölkerung. Ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele ist einzuleiten. Die dafür geschätzten Kosten betragen ca. 50.000 € sind im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2011 zu veranschlagen.

7.       Sollte bis zum 31.12.2012 kein tragfähiges Betreibermodell gefunden werden, kann das Kulturhaus Kammerspiele einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden.

8.       Zum Zwecke der Refinanzierung des Grunderwerbs wird der Bürgermeister beauftragt, das Grundstück Meiereifeld 33, Kleinmachnow, Flur 12, Flurstück 495, zu veräußern.

Anlage: Flurkartenauszug


An der Aussprache zur DS-Nr. 032/11 beteiligen sich:

- Herr Warnick

- Frau Krause-Hinrichs

- Frau Sahlmann

- Frau Eiternick

- Herr Templin

- Herr Musiol

 

 

Erklärung von Frau Krause-Hinrichs:

„Ich werde mich zu dieser Beschlussvorlage enthalten. Das hat nichts mit dem Beschlussvorschlag zu tun, sondern mit der Begründung, die dazu gehört. Insbesondere unter 3. ist aufgeführt, dass künftig andere kulturelle Aktivitäten nicht mehr möglich sein sollen. Auch wenn die Begründung nicht zum Beschlussvorschlag gehört, lässt sie eine Interpretation für den Beschluss zu und das kann ich nicht mit tragen.“

 

 

Änderungsantrag von Herrn Musiol:

1. Im Beschlussvorschlag unter 6. den 2. Satz komplett zu streichen sowie den Bezug dazu in der Begründung

         Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

2. Im Beschlussvorschlag den Punkt 7 komplett zu streichen sowie den Bezug dazu in der Begründung.

         Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll:

Er bittet um Beantwortung folgender Antworten zur Gemeindevertretersitzung am 24. 03. 2011:

1.         Nach welchem Konzept soll eine Ausschreibung/Interessenbekundungsverfahren ausgelöst werden?

2.         Wie soll der zu erwartende jährliche Zuschuss aus dem Gemeindehaushalt gegenfinanziert werden?

3.         Was passiert im worst case. Wenn die Gemeinde die Kammerspiele erwirbt und es nicht zu einem Betrieb kommt.

 

 

Änderungsantrag von Herrn Dr. Klocksin:

1. Streichung der gesamten Begründung, sie ist missinterpretierbar oder missverständlich bzw. löst diese Begründung Unsicherheiten aus.

 

2. Streichung der Punkte 5., 6., 7. und 8. im Beschlussvorschlag.

         Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

         Herr Burkardt erklärt, dass er über den 1. Punkt des Änderungsantrages von Herrn Dr. Klocksin nicht abstimmen lässt, da die Begründung Sache des Einreichers ist, was er zur Begründung seines Antrages schreibt. In der Sache kann gestrichen werden, aber auf keinen Fall in der Begründung.

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Dr. Kimpfel

auf Abschluss der Rednerliste.

         Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.


         Der Gemeindevertretung wird mit 4 Ja-Stimmen, 4-Nein-Stimmen und 3 Stimmenenthaltungen keine Empfehlung für die Behandlung am 24. 03. 2011 ausgesprochen.