Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.   Für das Gebiet zwischen Karl-Marx-Straße, Uhlenhorst und Ernst-Thälmann-Straße sowie für Teilflächen der Ernst-Thälmann-Straße und der Straße Uhlenhorst soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ aufgestellt werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 dargestellt.

2.   Mit dem Bebauungsplan wird unter anderem angestrebt, die unterschiedlichen Teilgebiete innerhalb des Geltungsbereiches durch die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenstern) städtebaulich zu ordnen. Die im Gebiet vorhandenen Geschossflächen für den Einzelhandel sollen in Weiterentwicklung der erstmals im Zentrenkonzept 2001 angelegten Zielstellungen für die Einzelhandelsstruktur planungsrechtlich gesichert werden. Durch weitere Regelungen beispielweise zur Gestaltung baulicher Anlagen soll eine dem Orts- und Landschaftsbild angemessene Entwicklung im Gebiet ermöglicht werden.

3.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-053, Stand 23.04.2020

·       Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Stand Neubekanntmachung 01/2018, Auszug

·       Zentrenkonzept (Entwicklungskonzept der Einzelhandelsstruktur für das Hauptzentrum an der Förster-Funke-Allee und geeignete Nebenzentren), DS-Nr. 139/01 vom 21.06.2001

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 044/20 beteiligt sich:

Herr Schubert

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 044/20:

Die DS-Nr. 044/20 wird einstimmig beschlossen.