Sitzung: 04.06.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 046/20
1.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“, in Kraft
getreten mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow zum
08.02.1996, soll für das Grundstück Stahnsdorfer Damm 19 (Gemarkung
Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4221, 4222, 4224, 4225, 4227 und
4228; Abgrenzung des Geltungsbereiches vgl. Anlage 1) geändert
werden. Das Änderungsverfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-004-2
„Stahnsdorfer Damm 19“ geführt.
2.
Mit
der Änderung sollen
a) die zulässige Nutzungsart von bisher „Fläche für Wald“ in künftig
„Sondergebiet Hotel/ Restaurant“ geändert und
b) eine rund 124 m² große Fläche am südlichen Rand des Grundstücks als
„Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Geh- und Radweg“ festgesetzt
werden.
Der Bebauungsplan KLM-BP-004-2 soll den hier bisher rechtswirksamen
Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“ ersetzen und
insoweit ändern.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer Damm 19“
· (Ursprungs-)Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“ von 1996
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 046/20 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht
statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 046/20:
Die DS-Nr. 046/20 wird einstimmig beschlossen.