Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.   Der Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“, in Kraft getreten mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow zum 08.02.1996, soll für das Grundstück Stahnsdorfer Damm 19 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4221, 4222, 4224, 4225, 4227 und 4228; Abgrenzung des Geltungsbereiches vgl. Anlage 1) geändert werden. Das Änderungsverfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer Damm 19“ geführt.

2.   Mit der Änderung sollen
a) die zulässige Nutzungsart von bis­her „Fläche für Wald“ in künftig „Sondergebiet Hotel/ Restaurant“ geändert und
b) eine rund 124 m² große Fläche am südlichen Rand des Grundstücks als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Geh- und Radweg“ festgesetzt werden.
Der Bebau­ungs­plan KLM-BP-004-2 soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“ ersetzen und insoweit ändern.

3.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer Damm 19“

·       (Ursprungs-)Bebauungsplan KLM-BP-004 „Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“ von 1996

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 046/20 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 046/20:

Die DS-Nr. 046/20 wird einstimmig beschlossen.