Sitzung: 25.05.2020 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 044/20
1) Für das Gebiet zwischen Karl-Marx-Straße, Uhlenhorst und Ernst-Thälmann-Straße sowie für Teilflächen der Ernst-Thälmann-Straße und der Straße Uhlenhorst soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-053 „Mischgebiet östlich OdF-Platz“ aufgestellt werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 dargestellt.
2) Mit dem Bebauungsplan wird unter anderem angestrebt, die unterschiedlichen Teilgebiete innerhalb des Geltungsbereiches durch die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenstern) städtebaulich zu ordnen. Die im Gebiet vorhandenen Geschossflächen für den Einzelhandel sollen in Weiterentwicklung der erstmals im Zentrenkonzept 2001 angelegten Zielstellungen für die Einzelhandelsstruktur planungsrechtlich gesichert werden. Durch weitere Regelungen beispielweise zur Gestaltung baulicher Anlagen soll eine dem Orts- und Landschaftsbild angemessene Entwicklung im Gebiet ermöglicht werden.
3) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
- Herr Templin verlässt die Sitzung – 10 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage.
→ Das Wort „Misch“ ist im Beschlussvorschlag zu streichen. Den
Bebauungsplan „Gebiet östlich
OdF-Platz“ zu nennen ist eine Variante. Das
Wort „Mischgebiet“ irritiert.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 046/20 beteiligen sich:
- Herr Gutheins
- Frau Sahlmann
Der Gemeindevertretung wird unter
Beachtung der redaktionellen Änderung einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 044/20
auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 04.06.2020 zu setzen.